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[Internet] Kino.to: Bewährungsstrafe für aktivsten Uploader

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Ungelesen 16.12.11, 13:44   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Kino.to: Bewährungsstrafe für aktivsten Uploader

Zitat:
Gestern fiel ein weiteres Urteil im Fall Kino.to. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Dennis B. wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Dennis B. war nach den Erkenntnissen der Ermittler der aktivste Uploader bei Kino.to. Ihm warf die Anklage vor, gegen Bezahlung insgesamt 53.616 urheberrechtlich geschützte Inhalte auf mehrere Filehoster hochgeladen zu haben. Dabei handelte es sich zum größten Teil um TV-Serien, im geringen Umfang aber auch um Kinofilme.

Für diese Tätigkeit habe der Angeklagte in der Zeit vom Juli 2009 bis Juni 2011 insgesamt 12.714 Euro erhalten. Gemessen an der großen Zahl der Einzelstraftaten, betonte der Generalstaatsanwalt, habe er mit 10 Cent pro Upload sehr wenig verdient. Der erzielte Gewinn sei sogar von jeder legalen Rechteverwertung meilenweit entfernt. Dennis B. sei somit im Grunde genommen Lohnarbeiter gewesen, während der Hauptadministrator jährlich im sechststelligen und der eigentliche Betreiber sogar im Millionenbereich verdient habe. Auch der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als "Wasserträger" im System Kino.to.


In der Begründung der Strafzumessung betonte das Gericht, dass Kino.to ohne Uploader nicht habe funktionieren können. Dennis B. habe das gemacht, um mit geringem Arbeitsaufwand Geld zu verdienen. Gleichwohl sei der Angeklagte nur ein kleiner, untergeordneter Teilnehmer gewesen. Daher müsse seine Strafe unter derjenigen der Administratoren liegen.

Trotzdem müsse nach Ansicht des Gerichts deutlich werden, dass es sich bei solchen Urheberrechtsverletzungen nicht um Kavaliersdelikte handele. Jeder Betreiber solcher illegalen Portale müsse sich darüber bewusst sein, dass er auch aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden kann.

Dennis B. hatte zuvor ausgesagt, dass er sich sehr wohl darüber im Klaren gewesen sei, mit seiner Tätigkeit das Urheberrecht verletzt zu haben. "Ich schätze, wenn ich mitbekommen hätte, dass die Betreiber verfolgt wurden, hätte ich damit aufgehört", sagte er. Im Verlauf der vergangenen sechs Monate war er über seinen Tatbeitrag hinaus geständig und hat dadurch die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden unterstützt. Er saß bis gestern in Untersuchungshaft.

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