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myGully |
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10.12.11, 21:45
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#1
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killtec Veteran
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 256
Bedankt: 4.457
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Saturn rückgabe
Hab mir MW3 mit Bankkarte beim Saturn gekauf, auch die Rechnung unterschrieben und alles lief über mich. ich bin 17 und das Spiel ist ab 18, kann ichs jetzt 3 Tage später, schon geöffnet ohne Probleme zurückgeben?
und welches Argument kommt besser:
-ich wollte das Spiel installieren hab jedoch kein Internet, welches benötigt wird
-bin minderjährig und sie habens mir verkauft ...
?
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10.12.11, 21:52
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#2
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♥ Emo Süchtig ♥
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 88
Bedankt: 4.484
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Wenn du denkst dass du so deine Gamekeys abgreifen kannst muss ich dich enttäuschen, bei solchen Spielen nehmen die sie nich zurück, die Leute sind nicht blöd im Hirn.
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10.12.11, 21:54
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#3
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Profi
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1.858
Bedankt: 711
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Mit dem 1. komsmt du ned durch. Das steht auf der Hülle drauf.
Das zweite könnte ganz vielleicht was werden!
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10.12.11, 22:12
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#4
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この薄汚い売女め
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 143
Bedankt: 361
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Zitat:
Zitat von [Ger]mane
Geh mit deinen Eltern hin, dann wird das garantiert was.
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Yap mit mami hin ihr sagen sie soll ne kleine szene machen und dann sollteste dein geld wiederhaben
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10.12.11, 22:42
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#5
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Süchtiger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 906
Bedankt: 364
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mhmm...kann auch nach hinten loss gehen wenn man sagt das man nicht 18 war.
kann man auch als betrug auffassen
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10.12.11, 22:51
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#6
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Süchtiger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 906
Bedankt: 364
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naja..aber zumindest mit einen hausverbot kann man stark rechnen^^
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10.12.11, 23:46
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 111
Bedankt: 42
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Ich hatte das Gleiche mal GTA3 damals, ist allerdings logischerweiseschon ein paar Jahre her :-)
Ich habe nach 2 Wochen die Lust verloren, Mutter ist hin und meinte mein sohn ist 17, bla bla bla und ich hatte das geld Bar wieder bekommen.
und ein Hausverbot wirst du mit Sicherheut nicht bekommen. Es ist die Pflicht der Kassierer dein Alter festzustellen und nicht deine es preiszugeben!
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11.12.11, 00:03
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#8
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.008
Bedankt: 11.640
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Selbst wenn du erst 17 bist...
Du hast den ab 18 Jahre Hinweis ignoriert, dich als volljährig ausgegeben da du an der Kasse nicht erwähnt hast, dass du nicht volljährig bist. Und du hast die Anforderungen des Spiels auf der Verpackung nicht vor dem Kauf gelesen. Von einem 17 Jährigen darf man ein Quentchen Intelligenz und Mitdenken erwarten.
Leb damit. Unglaublich wie viele Leute ihre Mitmenschen für dümmer als sich selber halten.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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11.12.11, 00:28
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 32
Bedankt: 31
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es ist egal die an der kasse muss den ausweis sehen bei spielen oder filmen ab 18 , tut sie das nicht ist es sein glück er muss es nicht von sich aus sagen. Hab da lange als aushilfe gearbeitet.Du musst nicht mal mit deinen Eltern hingehen. Einfach nur sagen du bist nicht 18 deine eltern machen dir deswegen stress und gut ist
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11.12.11, 10:01
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#10
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killtec Veteran
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 256
Bedankt: 4.457
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sonst flamed jede kassiererin nach dem ausweis, wenn ich mal ein spiel kaufen will was das geld wert ist.
lyke genau so mach ichs, da is auch nichts dabei, kann ja sein dass ich ein weichspüler bin und die gewalt net abkann, für sowas is ja die usk^^
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11.12.11, 10:32
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#11
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.396
Bedankt: 3.956
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Geöffnete Software ist generell vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.
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11.12.11, 11:55
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#12
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Observamus Vita
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 355
Bedankt: 380
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immer diese halbwahrheiten überall. vonwegen beschränkt geschäftsfähig. taschengeldparagraph sag ich da.
ob ein laden eine gekaufte wahre, die völlig in ordnung ist, zurücknimmt, liegt einzig und allein in deren eigenen ermessen. und bei geöffneten games und co kannste das getrost vergessen. ich musste mich auch mit solchen deppen rumschlagen, als ich ne weile als verkäufer gearbeitet hab. also hör auf, die leute zu verarschen und akzeptiere, dass du dir mist gekaut hast. fertig aus
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Nur Worte - Nur Ideen - eine Welt, die Blinde niemals sehen
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11.12.11, 12:24
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#13
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killtec Veteran
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 256
Bedankt: 4.457
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nicht mal dann dürfte ichs kaufen, an sich dürft ich nicht mal hinter der mutter stehen wärend dies kauft.
Aber was machst du Moralapostel dann im Warez Forum?
naja...
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11.12.11, 12:40
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#14
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Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 56
Bedankt: 66
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Kein Händler nimmt schon geöffnete Software, DVDs, Musik etc. zurück da man sich ja die Software ggf. kopiert haben könnte oder eben Lizenz-Keys abgreift..
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11.12.11, 12:48
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#15
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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Zitat:
Zitat von jack79
Kein Händler nimmt schon geöffnete Software, DVDs, Musik etc. zurück da man sich ja die Software ggf. kopiert haben könnte oder eben Lizenz-Keys abgreift..
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Warum auch? Eine Rücknahmepflicht besteht soweit ich weiß nur bei Onlineshops. (Und da auch nur für original versiegelte Software)
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11.12.11, 13:14
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#16
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 135
Bedankt: 109
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Schick die mami hin...
die kann ja sagen du bist erst 15 oder so
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11.12.11, 14:33
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 476
Bedankt: 461
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Eigentlich würd ich sowas nicht unterstützen, aber bei Modern Warfare 3 versteh ich, dass du das loswerden willst.
Schick deine Mutter hin, die solls zurückgeben. Wenn sie es nicht zurücknehmen wollen, soll deine Mutter halt sagen, dass sie mit dem Abteilungsleiter sprechen möchte, da du erst 17 bist und die dir das Spiel gar nicht verkaufen hätten dürfen. Und wenn das noch immer nichts bringt, dann soll sie einfach sagen, dass sie jemanden bei der Zeitung kennt und sie denjenigen jetzt anrufen wird. Spätestens da lenken die ein
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12.12.11, 02:05
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#18
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Observamus Vita
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 355
Bedankt: 380
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!
Zitat:
Zitat von [Ger]mane
Er ist 17, das Spiel ist ab 18. Ohne Einwilligung der Eltern dürfte er es gar nicht kaufen.
Dein Taschengeldparagraph spielt hier überhaupt keine Rolle.
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das liegt in der verantwortung des händlers. der taschengeldparagraph ist unabhängig von solchen sachen gültig!
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Nur Worte - Nur Ideen - eine Welt, die Blinde niemals sehen
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12.12.11, 02:29
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#19
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Süchtiger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 906
Bedankt: 364
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Zitat:
Zitat von Exelto
. Und wenn das noch immer nichts bringt, dann soll sie einfach sagen, dass sie jemanden bei der Zeitung kennt und sie denjenigen jetzt anrufen wird. Spätestens da lenken die ein 
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bin zwar schon lange kein Verkäufer mehr aber wenn mir jemand damit gedroht hätte würde ich erwähnen das es in der Aufsichtspflicht der Eltern liegt das kinder so was nicht tun und mit den jugendamt drohen.
sicherlich viele lenken ein...aber es gibt auch den ein oder andern verkäufer und laden inhaber der sich nicht alles gefallen lässt.
und irgendwie wünsche ich den themen ersteller so jemanden^^
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12.12.11, 11:48
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#20
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Observamus Vita
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 355
Bedankt: 380
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Zitat:
Zitat von [Ger]mane
Demnach dürfte sich der TS auch hochprozentigen Alk und Zigaretten kaufen, sofern er es mit seinem Taschengeld bezahlt.
Nicht.
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das ist ein völlig anderer gesetzlicher sachverhalt. wie kann man auf so absurde weise einem menschen die worte im mund verdrehen?
ich habe lediglich gesagt, dass die beschränkte geschäftsfähigkeit in diesem fall überhaupt nichst zur sache tut, da der taschengeldparagraph gilt und man sich somit nicht darauf berufen kann. ob andere ungesetzlichkeiten eine rolle spielen tun überhaupt nichts zur sache. also NEIN, ein jugendlicher darf laut taschengeldparagraph kein plutonium und keine kalaschnikovs kaufen. wenn wir schonmal absurde argumente bringen...
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Nur Worte - Nur Ideen - eine Welt, die Blinde niemals sehen
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12.12.11, 16:13
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#21
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Facebookflüchtling
Registriert seit: May 2011
Ort: RLP
Beiträge: 10
Bedankt: 2
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google mal "Recht auf Wandlung" das müsste Dir weiterhelfen.
poche im Laden auf Dein "Recht auf Wandlung" bringe Dein Alter mit ein.
Stellen die sich quer zücke Dein Handy und ruf die Grünen öhm die Blauen an.
Dann werden die sehr schnell einlenken und Du bekommst die Knete zurück
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..:: Die Pille ist ein fauler Zauber: Nur Ajax hält das Becken sauber! ::..
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12.12.11, 16:32
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#22
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Why so serious?
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Gotham City
Beiträge: 182
Bedankt: 99
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Also, wenn du sagst, dass du noch nicht 18 Jahre alt bist, wird es hinhauen.
Allerdings werde die dich fragen, wer dir das Spiel verkauft hat.
Derjenige bekommt mächtig ärger, und da solltest du dir doch zweimal überlegen ob du das willst.
Sicher ist es die Pflicht eines Verkäufers, den Ausweis zu verlangen, jedoch kann es mal passieren das sowas über die Ladentheke geht, (und ich bin mir sicher du warst froh, das spiel bekommen zu haben  ) . Denn nicht jeder sieht seinem Alter entsprechend aus. Ich hab schon 16 Jährige gesehen, die aussahen als wären sie 30. Und bei solchen Leuten, wird meistens kein ausweis verlangt.
Außerdem müsstest du schon deine Eltern schicken, denn bei dir würde das schon sehr dämlich kommen.
Falls du nur den Key haben wolltest, ich weiss garnicht ob der dann gesperrt wird oder änliches, da die Software dann, vielleicht zum Hersteller zurückgeschickt wird. Immerhin ist sie unverkäuflich.
(ich hatte mal Praktikum bei MM gemacht, da haben die es so gemacht)
Jedoch wirst du nur einen Gutschein bekommen. Geld gibt es bei Saturn generell nicht zurück.
Ebgames, alias Gamestop gibt eine 7 Tage umtausch garantie (zumindest früher). Dort kauf ich mir immer meine Spiele, wenn sie mir nicht gefallen einfach innerhalb von 7 Tagen zurückgeben.
Man bekommt sogar das Geld zurück, wenn man nichts anderes findet.
(Onlinespeile, sind aber auch hier ausgeschloßen)
Mfg. Der Joker.
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12.12.11, 17:56
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#23
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 371
Bedankt: 173
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Steht bei den Kassenbelegen nicht folgendes drauf?
"Kein Umtausch von geöffnerter Ware"
"Kein Umtauch von Spielen oder so"? Bin mir gerade nicht sicher.
Ich hatte mir auch mal ein billiges Ps3 Spiel bei Saturn gekauft. 40 Euro (Billig ist relativ) hat es gekostet.
Wollte es umtauschen, weil das Spiel mich doch enttäuscht hatte, nur konnte ich es nicht. Mit der Begründung das ich das Spiel schon kopiert haben könnte. Wie andere schon gesagt haben.
Klar, du kannst das Argument bringen du seiest erst 17. Dementsprechend noch Minderjährig und würdest glaube ich so dein Geld zurück bekommen. Der dir das verkauft hat, wird massig Ärger bekommen & eventuell sein Job los sein, je nach dem wie hart die obere Abteilungen durchgreifen. So würde ich es sehen.
Achja und noch etwas. 
Sei froh das du es bekommen hast. Wenn du nur die Keys haben willst, hast du Pech gehabt, denn ich würde sagen das du in dem Laden nicht mehr so schnell den Laden betreten darfst.,. "So würde ich als Chef handeln".
Außerdem wie andere schon erwähnt haben, so blöd sind sie nicht....
Nichts gegen dich, auch wenn wir auf einem Warezbord sind, was Leute alles tun um Keys, Games oder so umsonst zu bekommen finde ich echt krass, erstrecht wenn ich hier lese das Leute selbst 99 Cent Apps umsonst haben wollen
Mich würde aber dennoch interessiern wie die Geschichte ausgeht.....
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12.12.11, 18:11
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#24
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Patient 0
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 1.078
Bedankt: 513
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Was mich wundert, das viele sich über das abgreifen der Keys aufregen.
Man kann sich bestimmt 3 oder 4 für den Preis von einem Kaufen (hängt von der Dreistigkeit ab)..
1. Spiel kaufen
2. Key notieren, CD zerkratzen (dezent, am besten die Reflektionsschicht), Umtausch
3. da kein Geld zurück, neue Ware.. 2ter Key..
Ob die beim Umtausch dann die Keys an EA/Treyarch oder sonstwen melden, steht auf einen anderen Blatt.
EDIT :
Da er das Spiel mit seiner Karte geholt hat (das auf einem Video auch ersichtlich wäre), darf er das ganz klar zurückgeben. Und der Laden/der arme Verkäufer darf dann froh sein keine Anzeige/Ärger zu bekommen.
Was meint ihr wie viele jugendliche Testkäufer für sowas eingespannt werden (Alkohol, Tabak etc.) Sowas ist beinahe so lukrativ wie das Abmahnen von der unauthorisierten Nutzung geistigen Eigentums.
Der Verkäufer (Die Verkäuferin) wird sich wohl warm anziehen können (Datum ja auf dem Beleg ersichtlich) Schade für Ihn/Sie, aber ist nunmal Vorschrift (Altersnachweis).
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12.12.11, 18:40
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#25
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.135
Bedankt: 1.457
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Zitat:
Zitat von raiden1988
NEIN, ein jugendlicher darf laut taschengeldparagraph kein plutonium und keine kalaschnikovs kaufen. wenn wir schonmal absurde argumente bringen...
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das kommt auf den preis / wert an. der taschengeld paragraph regelt in erster instanz, in welchem (monetären) rahmen bedingt geschäftsfähige geld ausgeben dürfen. in dem paragraphen gibt es keine festen werte, keine vergleichstabelle.
ein spiel für 50-70 euro kann darunterfallen, muss es aber nicht. sicher darunterfallen würde z.B. ein motorrad für x-tausend euro, aber auch ein abo vertrag der den jugendlichen längerfristig bindet.
das witzigste an eurem rumgezicke mit dem TG paragraphen ist aber, das der hier völlig irrelevant ist. Dem händler steht es frei, einen umtausch wegen "nichtgefallen" einzugehen. bei artikeln wie dvd, cd etc. steht deutlich an den meisten läden, das die vom umtausch ausgeschlossen sind, wenn die verpackung geöffnet wurde.
entweder du schickst einen erziehungsberechtigten, der dann da n riesen aufstand baut, dann kann es aus kulanz hinhauen, alle anderen beschriebenen szenarien wie polizei rufen, selbst n aufstand bauen etc sind zum scheitern verurteilt
ich finde es einen billigen versuch, den laden abzuziehen und sich dabei hinter seinem alter zu verstecken. wenn du schon klauen oder leute abziehen willst, dann mach es doch bitte nicht auf eine art und weise bei der du dem geschäft zu verstehen gibst, das du seine angestellten für dämlich hältst; mach es richtig, überfall na alte omma und klau ihr die handtasche oder klau im kik und fühl dich danach wie der grosse ripper.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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12.12.11, 21:17
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#26
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Why so serious?
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Gotham City
Beiträge: 182
Bedankt: 99
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Zitat:
Hehe und ich habe schon Leute gesehen, die mit 25 aussehen wie 17. Ich brauche nur mein Spiegelbild betrachten . Besonders als Kind brachte mir dieses Aussehen Vorteile wie z.B. der Eintritt bei XY ist für Kinder bis 12 Jahren frei. Ab 13 hätte es bla bla gekostet und ich war 13 oder 14 und meine Eltern sagten in diesem Fall ich wäre noch 12 und die habens echt abgekauft
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Ja den umgekehrten fall gibt es natürlich auch. :-D
Zitat:
Er ist nicht volljährig und darf keine Spiele erwerben, dessen Alterbegrenzung über 18 ist
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Genau so ist es, und deswegen wird der Laden das Spiel auch zurück nehmen müssen.
Zitat:
Dem händler steht es frei, einen umtausch wegen "nichtgefallen" einzugehen. bei artikeln wie dvd, cd etc. steht deutlich an den meisten läden, das die vom umtausch ausgeschlossen sind, wenn die verpackung geöffnet wurde.
entweder du schickst einen erziehungsberechtigten, der dann da n riesen aufstand baut, dann kann es aus kulanz hinhauen, alle anderen beschriebenen szenarien wie polizei rufen, selbst n aufstand bauen etc sind zum scheitern verurteilt
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Der Laden steht in der Pflicht, seine Ware nicht an minderjährige auszuhändigen. Das hat mit kulanz nichts mehr zu tun.
Dafür ist ja die FSK gedacht xD
Ladenverbot usw. ist vollkommender schwachsinn. Warum auch ?
Es ist und bleibt die Schuld von dem Laden.
Also wenn du es wirklich machen möchtest, probier es aus. Passieren kann nichts.
Nur wenn du sowas häufiger machen würdest, dann würde der Laden sicher stutzig werden.
Aber nachdem einer sowas macht, werden die sicher genauer dadrauf achten.
PS: Wenn dann schwärz wenigstens nicht den Verkäufer an, sowas kann nämlich für den beteiligten böse enden.
Zitat:
Die Eltern haben somit den Anspruch auf's Geld bzw. sie dürfen das Geld zurückverlangen, da er noch nicht voll geschäftsfähig ist.
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Naja, von Saturn wird er einen Gutschein im Warenwert bekommen. Somit gehen die sicher, dass sie kein verlust machen.
Das ist auch vollkommen legitim.
Also wenn es dir nur um das Bare Geld geht, kannst du es vergessen.
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13.12.11, 06:26
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#27
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.135
Bedankt: 1.457
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mir fehlt gerade die phantasie mir vorzustellen wie er das ganze auflösen solle ohne "den verkäufer anzuschwärzen".
die sicherheit mit der hier dem laden die alleinschuld zugeschoben wird finde ich beachtlich. de TE hast im vollen wissen, das er das spiel nicht kaufen dürfte, es doch gekauft. naja vielleicht kann er ja glaubhaft nachweisen, das er analphabet ist und die schilder auf dem spiel und im laden nicht lesen konnte, oder einfach nur, das er nicht wusste, das er noch nicht 18 ist .....
sicher hat der laden und damit die verkäufer eine gewisse verpflichtung den altersnachweis einzufordern.
kommt mir vor wie hinweisschilder auf mikrowellen, das man darin besser keine nassen haustiere trocknen sollte. möglichst vierl verantwortung von sich selbst wegschieben aber gleichzeitig rumjammern, das man ja in seinen rechten beschnitten wird.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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13.12.11, 16:21
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#28
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Ich mache hier mal zu. Der TE kann sich ja bei einem zuständigem Moderator melden, wenn er berichten will ob und wie das Ganze ausgegangen ist.
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