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myGully |
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09.12.11, 18:02
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 25
Bedankt: 2
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Hausdurchsuchung in der WG
Hallo!
Lest euch das mal bitte durch. Was habe ich zu befürchten? Habe nur per ul, kinox geladen und nie über p2p:
Hallo meine WG-Mitbewohner,
da unser Telefonschluss aus technisch nicht anders machbaren Gründen über eine Person angemeldet werden muss und läuft, ergeben sich dadurch ein paar rechtlich brenzlige Situationen für den Inhaber, in unserem Falle also mich.
Da vor kurzem in unserer WG ein Mitbewohner eine Handlung im Internet begangen hat, welche rechtlich verfolgt wird, fällt der erste Verdacht auf mich, als Anschlussinhaber.
Ich habe nun alles Notwendige vorerst mit einem Anwalt klären können und warte auf den weiteren Verlauf der Dinge.
Bis dahin jedoch ist es unabdingbar, dass NIEMAND in der WG sich Filme oder sonstige, anderweitig urheberrechtlich geschützte Werke zieht oder verbreitet !
Sollte dies doch geschehen, werde ich im Zuge dieses Vorfalles mithilfe meines Anwaltes natürlich, alle notwendigen Register ziehen, um den einfach ausfindig zu machenden Störer mit voller Härte zur Rechenschafft zu ziehen.
Sprich, es ist Schluss mit Lustig.
Ich weise kurz darauf hin, dass ich im Zuge dieses Vorfalles einen rechtverbindlichen Vetrag aufsetzen (lassen) werde, um mich, solange ich Inhaber des Anschlusses hier in der WG bin, vor weiterem Schaden abzusichern und euch in die zulässige Pflicht und Verantwortung zu nehmen.
Generell also ähnlich der Sache, die ich bereits im Vorfeld mal der WG unterbreitet habe.
Wer damit ein Problem hat oder weitere Fragen, möge sich bitte an mich wenden, ich stehe einem vernünftigen Gespräch gerne zur Verfügung.
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09.12.11, 21:50
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 552
Bedankt: 392
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Tja...du hast deiner Pflicht genüge getan und sie belehrt,daß sie nix Verbotenes über deinen Anschluß tun. Soweit,sogut. Leider interessiert das den Abmahnanwalt nicht die Bohne, wer es nun *wirklich* war, denn genau für solche Fälle hat haben die Rechteinhaber sich vom Gesetzgeber die Störerhaftung verabschieden lassen. Sprich: Wie du schon erkannt hast,bist DU als Anschlußinhaber für das Vergehen verantwortlich, selbst dann,wenn du den eigentlichen Verursacher kennst. Du müsstest dir die Kohle im Streitfall von diesem wiederholen.
Die Möglichkeiten,den wahren Täter rauszufinden,sind relativ einseitig. Du müsstest dazu einen Proxyserver einrichten, der den gesamten Datenverkehr protokolliert (z.B. welcher Rechner Daten auf Filesharing-typischen Ports gesendet/empfangen hat). Alternativ bräuchtest du einen Router, der jeden angemeldeten PC im Netzwerk loggt und müsstest die Logdatei mit dem angeblichen Tatzeitpunkt abgleichen.
In Sachen Abmahnung wird allerdings nichts so heiß gegessen,wie es gekocht wird. Die Abmahnbranche ist (neben der Inkassobranche) so ziemlich das klagescheuste Pack,welches rumläuft. Denn ihre "Beweise" sind üblicherweise nicht wirklich gerichtsfest,weswegen sich die Abmahner den Gang vor Gericht scheuen wie der Teufel das Weihwasser.Bislang wurden ungefähr 800000 Abmahnungen verschickt, vor Gericht haben sich nichtmal 180 User wiedergefunden. Das sind 0,02%. Und die,die es getroffen hat, waren meist so dämlich, den Abmahnern auch noch Kanonenfutter zu liefern,indem sie meinten, dem Anwälten ihre Unschuld darlegen zu müssen. Von daher ist noch immer empfohlen, im Falle einer Abmahnung einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und nicht zu zahlen (keinesfalls die mitgelieferte Unterlassungerklärung abgeben!). Üblicherweise kommen dann noch 3-4 Bettelbriefe,dann hört der Spuk auf.
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09.12.11, 22:08
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#3
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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Zitat:
Nachweisbar ist das glaube ich über die MAC-Adresse des Computers.
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Auch wenn das noch 20 mal geschrieben wird kann man eine MAC ohne weiteres fälschen..
Zitat:
Zitat von MW75
Alternativ bräuchtest du einen Router, der jeden angemeldeten PC im Netzwerk loggt und müsstest die Logdatei mit dem angeblichen Tatzeitpunkt abgleichen.
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Um das wirklich wasserdicht zu machen bräuchte man einen Router, der Virtuelle WLANs bereit stellt und entsprechend loggt. Dann kriegt jeder Bewohner sein eigenes WLAN mit eigenem WPA-Key und kann sich nicht in die WLANs der andere Bewohner einloggen.
Weil wenn alle im selben Netz hängen und der Router nach MAC oder gar nur IP-Adresse loggt, ist das mehr als einfach zu umgehen.
Die sicherste Lösung wäre ein Telefonanschluss in jedem Zimmer. Alternativ könnte man über die Einrichtung eines Hotspots nachdenken:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (Beispiel)
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09.12.11, 22:10
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#4
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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@MW75 - wenn ich den Fragesteller richtig verstehe hat er dieses Schreiben nicht verfasst, sondern bekommen.
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09.12.11, 22:24
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#5
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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Aha..
Zitat:
Lest euch das mal bitte durch. Was habe ich zu befürchten? Habe nur per ul, kinox geladen und nie über p2p:
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Wenn Deine Laderei zu Urheberrechtproblemen führt und der Anschlussinhaber nachweist dass du das warst, dann vllt. Schadensersatzfordeurng und/oder Abmahnung durch den Rechteinhaber. Wenn Du wissentlich die WG-"Anordnung" missachtet hast dann evtl. noch Rausschmiss aus der WG oder so.. Aber sonst..
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