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Kaufvertrag abbruch erst moeglich , wenn beide Partien es Akzeptieren?

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Ungelesen 09.12.11, 12:44   #1
nghi1991
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Standard Kaufvertrag abbruch erst moeglich , wenn beide Partien es Akzeptieren?

Hallo mygullianer

ich haette hier ein problem welches mich nervt...

Es geht um folgendes:

Ich wollte am Montag einen WoW Account verkaufen( da ich schnell geld haben wollte)... und stellt dieses Angebot dann auch in einem Forum rein (elitepvper)

Prompt bekomme ich auch ein Angebot , und denk mir ja gerne, tauschen wir.
Ich hab ihm meine Bankdaten gegeben, und gesagt , dass ich erst den Account und die Daten geben werde, falls ich das Geld aufm konto bekomme.
Er stimmte zu und meinte , dass er es geringfuegig bald schicken werde.

Am Donnerstag Abend , als das Geld immernoch nicht aufm Konto war... Schrieb ich ihn an , und meinte , dass ich nicht mehr den Account an ihn verkaufen werde , da mir das zu lange dauert. und ihm das Geld zurueck schicken wuerde , falls das Geld irgendwann mal ankommen wuerde. (ich habe ihm eine offline message geschrieben , da er kaum online war)

Nun kommt er Spaet Abends am Donnerstag online, und beschwert sich , dass wir einen Kaufvertrag haetten und ich ihm UNBEDINGT , den Account herbeischaffen muesste etc... Er erklaerte auch , dass er noch keine Zeit hatte das Geld zu verschicken..
( Dadurch haette er ja keinen Verlust oder so gemacht, und ich ihn nicht betrogen.)

Naja , spaeter schreibt er mir , dass er auf den Bot nun doch besteht , und das Geld mir aus trotz verschickt.( Wohl gemerkt , nachdem ich gesagt habe , dass der Account nicht mehr zu haben ist).
Jetzt habe ich das Geld auf dem Konto , und meiner Bank geschrieben , dass ich das Geld nicht annehmen kann, da es nicht rechtmaessig meines ist.

Ich mein , er wusste zu dem Zeitpunknt , dass ich den Account dann nicht mehr hatte und schickt mir trotzdem Geld?!
Ich weiss nicht was ich machen soll , da er anscheinend soviel Ahnung hat und meint,
dass der Kaufvertrag erst abgebrochen werden koennte , falls beide Parteien zustimmen wuerden.


Wollte mich nur informieren , wie ihr es machen wuerdet?
Ich hoffe auf eure antworten , google suche hat mich auch nicht weitergebracht

lg
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Ungelesen 09.12.11, 12:58   #2
Kneter33
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Überweis das Geld zurück und fertig.
Wer in dem von Dir genannten Forum Geschäfte macht mit den Kids da, muss damit rechnen das die ausflippen.
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Ungelesen 09.12.11, 13:09   #3
321meins
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Klar könnte er gerichtlich auf Erfüllung klagen, aber wer macht das schon wegen eines WoW-Accounts...
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Ungelesen 09.12.11, 13:13   #4
chaj
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Zitat:
Zitat von 321meins Beitrag anzeigen
Klar könnte er gerichtlich auf Erfüllung klagen, aber wer macht das schon wegen eines WoW-Accounts...
soweit ich weiß ist der Verkauf von Accounts sowieso verboten oder?
__________________
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Ungelesen 09.12.11, 13:45   #5
Ensus
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Wenn du da raus willst: Der Verkauf verstösst gengen die Nutzungsbedingungen und daher ist der Vertrag ungültig, da der Kaufvertrag gegen den vorher geschlossenen Vertrag mit Blizzard verstößt.

Also musst du, wenn du das Geld zurückschickst nicht mehr liefern.
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Ungelesen 09.12.11, 16:15   #6
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Zitat:
Zitat von chaj Beitrag anzeigen
soweit ich weiß ist der Verkauf von Accounts sowieso verboten oder?
von den AGB des spiels her schon, aber vom gesetz her ist es nicht verboten, also ist es legal
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Ungelesen 09.12.11, 16:57   #7
kamusaki
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Zitat:
Zitat von 00:00 Beitrag anzeigen
von den AGB des spiels her schon, aber vom gesetz her ist es nicht verboten, also ist es legal
Ist doch Quatsch, wenn in den AGB's steht, dass der Handel mit Acc's verboten ist und er diese akzeptiert hat, ist er auch daran gebunden.
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Ungelesen 09.12.11, 17:44   #8
Lord_Wellington
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Zitat von kamusaki Beitrag anzeigen
Ist doch Quatsch, wenn in den AGB's steht, dass der Handel mit Acc's verboten ist und er diese akzeptiert hat, ist er auch daran gebunden.
Nicht alles, was in AGB (ohne s, sonst wären es Allgemeine Geschäftsbedingungens) steht, ist juristisch durchsetzbar. Das hat schon so manche Firma feststellen müssen.

Beim Kaufvertrag hat der TE aber tatsächlich einen Fehler gemacht: einen Kaufvertrag kann man nicht mal eben mit einem "ich habs mir anders überlegt, lassen wir das" aus der Welt schaffen. Verkäufer und Käufer müssen sich einig sein, dass sie den Kaufvertrag aufheben. Wenns ganz blöd läuft (allgemeines Beispiel: jemand ersteigert auf eBay ein Auto, kauft sich im Autohaus daraufhin passende Dachträger, bekommt abends vom Autoverkäufer eine Mail, dass er den Wagen doch nicht verkaufen will und kann auf einem ersatzweise gekauften Auto die Dachträger nicht verwenden), kann der Verkäufer sogar zu Schadenersatz verpflichtet sein.
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Ungelesen 09.12.11, 17:10   #9
Thelvan
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Zitat von 00:00 Beitrag anzeigen
von den AGB des spiels her schon, aber vom gesetz her ist es nicht verboten, also ist es legal
Nur weil es verboten ist, ist es nicht gleich illegal.
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Ungelesen 09.12.11, 15:29   #10
Thorasan
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Zitat:
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Ich wollte am Montag einen WoW Account verkaufen( da ich schnell geld haben wollte)... und stellt dieses Angebot dann auch in einem Forum rein (elitepvper)
Zitat:
Zitat von nghi1991 Beitrag anzeigen
Naja , spaeter schreibt er mir , dass er auf den Bot nun doch besteht , und das Geld mir aus trotz verschickt.
Ja wasn nun, Account oder Bot?
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Ungelesen 09.12.11, 17:09   #11
mariozankl
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Nichts mehr schreiben und Geld und Account behalten, mal sehen ob er dann nervös wird xD
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Ungelesen 09.12.11, 17:17   #12
nghi1991
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danke erstmal fuer die antworten !

naja er moechte nicht sein geld wieder haben , dafuer seinen account. ( seiner ansicht nach ist der kaufvertrag noch nicht abgebrochen gewesen ( obwohl ich ihm vor er das geld geschickt hat , deutlich gesagt habe , es ihm nicht mehr zu verkaufen)


weiterhin schreibe ich ihm ,dass er mir seine Bankdaten geben soll , damit ich das Geld zurueck schicken kann... ( was ja nicht mir gehoert)
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Ungelesen 09.12.11, 20:06   #13
v3r17a5
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Unabhaengig davon, dass Blizzard in seinen AGBs den Verkauf der Accounts unterbindet, bist du nicht und warst auch nie Eigentuemer eines Accounts, denn das ist Blizzard. Dir wird lediglich das Recht eingeraeumt, den Service von Blizzard fuer eine bestimmte Zeit zu nutzen. Und was dir nicht gehoert, kannst du nicht so einfach verkaufen.
Nachdem auch der anderen Partei (dem Kaeufer) bekannt sein sollte, dass Blizzard in den AGBs den Weiterverkauf unterbindet, unabhaengig davon, ob bekannt ist, dass Blizzard Eigentuemer ist, ist der angenommene Kaufvertrag wegen mangelnder Gutglaeubigkeit seitens des Kaeufers von Anfang an nichtig.
Das Geld musst du ihm natuerlich trotzdem zurueckzahlen (ungerechtfertigte Bereicherung, §812 BGB)

Flingin' my 2 cents.
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Ungelesen 10.12.11, 20:15   #14
kamusaki
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Zitat von v3r17a5 Beitrag anzeigen
Unabhaengig davon, dass Blizzard in seinen AGBs den Verkauf der Accounts unterbindet, bist du nicht und warst auch nie Eigentuemer eines Accounts, denn das ist Blizzard. Dir wird lediglich das Recht eingeraeumt, den Service von Blizzard fuer eine bestimmte Zeit zu nutzen. Und was dir nicht gehoert, kannst du nicht so einfach verkaufen.
Nachdem auch der anderen Partei (dem Kaeufer) bekannt sein sollte, dass Blizzard in den AGBs den Weiterverkauf unterbindet, unabhaengig davon, ob bekannt ist, dass Blizzard Eigentuemer ist, ist der angenommene Kaufvertrag wegen mangelnder Gutglaeubigkeit seitens des Kaeufers von Anfang an nichtig.
Das Geld musst du ihm natuerlich trotzdem zurueckzahlen (ungerechtfertigte Bereicherung, §812 BGB)

Flingin' my 2 cents.
Ich denke mal, viel besser lässt sich das nicht mehr ausdrücken
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