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Mietvertrag per Internet ausfüllen

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Ungelesen 23.11.11, 07:21   #1
Mojo164
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Standard Mietvertrag per Internet ausfüllen

Hallo,

Wenn man einen Mietvertrag per email geschickt bekommt und den ausgefüllt und unterschrieben zurückschickt per mail hat der vertrag dann rechtsbestand? Was passiert wenn der vermieter sich dann nicht mehr meldet bzw keine schlüsselabgabe statt findet(Betrüger) , muss ich dann trotzdem die miete bezahlen?


Ein freund von mir steckt nämlich grad in dieser situation.
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Ungelesen 23.11.11, 08:26   #2
Thorasan
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1) Selbst schuld
2) Wenn ich weiss, das das ein Betrüger ist, weil ich keinen Schlüssel o.ä. habe, warum sollte ich dann Miete zahlen?

Ist zwar noch früh am tag, aber wenn das HIrn noch schläft, sollte man nicht posten..
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Ungelesen 23.11.11, 09:46   #3
gentleman-smart
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Und vorher?
Nicht irgendwie die Wohnung besichtigt?
Sonstige reale Treffen vereinbart?

Wahnsinn, wie leicht es doch den Betrügern immer wieder gemacht wird.

Die Schlüssel wollte er dann "faxen", du aber auf email bestanden hast weil kein Fax vorhanden ... ^^
__________________
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Ungelesen 23.11.11, 11:20   #4
StillSmokin123
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Gemäß §535 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Sprich du musst Zugang zu den Räumen haben usw. also auch einen Schlüssel besitzen...

solang dies nicht der Fall ist solltest du auch keine Miete zahlen, da der Vermieter seine Vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt!

Ob der Vertrag rechtskräftig ist hängt davon ab ob der Vermieter diesen ebenfalls untgerschrieben hat.

Wird wahrscheinlich relativ schwer die "Hintermänner" rechtlich zu belangen, auf jedenfall solltest du nicht bezahlen, falls Mahnungen oder ähnliches kommen würde ich einen Anwalt konsultieren.
StillSmokin123 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.11.11, 13:46   #5
Mojo164
Anfänger
 
Registriert seit: Apr 2011
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Mojo164 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Also ich kann nicht sehen das ich im post geschrieben hab das miete bzw kaution schon bezahlt wurden sind.Es geht darum ob die mit mahnungen oder sonst was Geld verlangen können weil er ja was unterschrieben hat und die dann irgendwie behaupten ja wir haben ihn den schlüssel gegeben etc er hat da drin gewohnt.
Mojo164 ist offline   Mit Zitat antworten
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