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myGully |
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20.11.11, 17:00
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 143
Bedankt: 35
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Kann eine Person die eine Anzeige erstellt diese wieder fallen lassen
Ich habe gestern ziemlichen mist gebaut, ich habe jemanden was gestohlen. Ich habe es Ihm aber heute wieder zurück gegeben. Ich wollte Ihn jetzt drum beten die anzeige zurück zu ziehen, könnte er dies tun. ?
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20.11.11, 17:26
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#2
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 146
Bedankt: 347
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nein kann er nicht [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern dass man nie beginnen wird zu leben.
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20.11.11, 17:28
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#3
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Mittelklasse
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Austria
Beiträge: 87
Bedankt: 13
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Doch kann er.
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20.11.11, 17:32
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#4
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Ihr seid geil XD
Zitat:
Handelt es sich um ein Offizialdelikt (wie z.B. Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Vergewaltigung, Tierquälerei, Urkundenfälschung etc.) so ist die Staatsanwaltschaft nach Erlangen der Kenntnis über den strafbaren Sachverhalt verpflichtet, diesen zu prüfen bzw. zu verfolgen. Daher kann die Anzeige nicht mehr zurückgezogen werden.
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[[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]]
Hab allerdings keine ausnahme gefunden beim zurückgeben^^
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20.11.11, 17:37
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 143
Bedankt: 35
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Ich habe scheiße gebaut, klar. Mir war es aber gestern nicht klar habe nicht nachgedacht der Wert ist in etwa 1000€. Ich habe es Ihm aber heut sofort wieder zurück gegeben und Ihm auch gesagt, wenn was Kaputt ist zahle ich es Ihn. Der war jetzt doch schon bischen angepisst, wäre ich aber auch. Ich muss sagen ich bin bis jetzt noch nicht vorbestraft. Ich hoffe nur, dass es irgendwie so geklärt werden kann.
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21.11.11, 11:04
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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@Necrobutcher
Schau mal [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] rein.
Auszug:
Zitat:
Einige Delikte werden beim Hinzutreten besonderer Umstände zu Antragsdelikten. So sind Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue grundsätzlich Offizialdelikte. Beziehen sie sich jedoch auf geringwertige Sachen bzw. geringwertige Vermögensvorteile, so sind sie nur als relative Antragsdelikte verfolgbar
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Demzufolge ganz klare Aussage: NEIN !!!!
Gruss
Dein freundlicher Ex-Wachtmeister ^^
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21.11.11, 20:41
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#7
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Eine kleine Ergänzung für diejenigen, die mit den Begriffen Offizialdelikt (Straf)Antragsdelikt, Legalitäts- oder Opportunitätsprinzip nichts anfangen können, weil sie in den bereits geposteten Links einfach nicht weiterlesen.
Mit einfachen Worten:
Grundsätzlich behält sich der Staat (Justiz) vor, alle Straftaten zu verfolgen, unabhängig vom Willen des Opfers oder Verletzten.
Wir sind hier nicht auf einem Basar, wo gehandelt wird.
Bei kleineren Vergehen räumt man aber dem Opfer/Verletzten ein, durch Stellung oder Nichtstellung eines Strafantrages darüber zu entscheiden. In diesen Fällen, aber nur in diesen, kann man seinen Strafantrag dann auch zurücknehmen.
Wie gentleman-smart schon ansprach, wenn eine Anzeige der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird, prüft diese dann bei bestimmten vom Strafgesetzbuch genannten Delikten, ob ein (besonderes) öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wird dies vom Staatsanwalt verneint, so stellt er das Verfahren ein, und es geht nicht weiter zu Gericht.
Eine Anzeige wurde aber auf jeden Fall gefertigt.
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05.01.12, 13:01
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#8
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 29
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Die richtige Antwort wurde ja schon mehrfach gegeben.
Der Bestohlene hat den Diebstahl zur Anzeige gebracht.
Nun liegt der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft und die entscheidet ob eine Strafverfolgung eingeleitet wird oder ob die Sache (zB wegen Geringfügigkeit) eingestellt wird.
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07.01.12, 01:35
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#9
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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@gonzaze:
Ich denke mal nicht, daß in diesem Fall ein Zivilprozeß angestrebt wird !
Er würde sich für den Kläger wohl kaum lohnen. Auch Zivilgerichte interessieren sich nicht für "Kleinigkeiten", wie du schon sagtest.
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