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myGully |
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19.11.11, 17:43
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#1
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Crazy Spaten
Registriert seit: Sep 2011
Ort: Berlin
Beiträge: 87
Bedankt: 99
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Erweitertes Führungszeugnis?
Also ich habe mich bei einem Paten und Kinder Programm angemeldet und in dem Wissen, dass ich mein Führungszeugnis vorlegen muss, habe ich auch schon einen Jahresvertrag unterschrieben und eine Mitarbeterin vom Projekt hat auch meine Wohnung besichtigt, um zu schauen ob es auch kindsgerecht ist.
Jetzt hat sie mir aber gesagt, dass ich ein Erweitertes Führungszeugnis vorzeigen muss.
Also von meinem normalen Führungszeugnis weiß ich, dass da keine Einträge vorhanden sind. Und ich wusste garnicht, dass es noch ein anderes Führungszeugnis gibt... Und ich war schon drei mal seit ich 18 bin als Angeklagter vor Gericht  ... Und mein Problem ist, dass eine Anklage richtig schlimm war und ob ich deswegen dann kein Pate werden könnte....
Weiß da einer bescheid was alles im Erweiterten Führungszeugnis eingetragen wird? Ich habs gestern beantragt aber die sagten es dauert 2-3 Wochen bis es da ist
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Ich möchte eigentlich nur ´ne Flasche voll Steaks
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19.11.11, 18:04
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#2
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Abell 31
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 216
Bedankt: 257
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Zitat:
Im erweiterten Führungszeugnis sind nun auch weitere Delikte im niedrigen Strafbereich, insbesondere auch Delikte, wie z.B.
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
Ausbeutung von Prostituierten
Zuhälterei
Misshandlung von Schutzbefohlenen
Menschenhandel
Kinderhandel
Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen
wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie
Teilweise waren diese Delikte bereits auch im „normalen Führungszeugnis“ bisher aufgeführt, allerdings nur waren in diesen Führungszeugnis nicht aufgeführt:
eingestellte Verfahren
Verfahren, die mit einem Freispruch endeten
Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe
Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe
Diese „Lücke“ schließt jetzt das erweiterte Führungszeugnis, dass also eine „umfassendere Auskunft“ erteilt.
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Wiki:
Zitat:
Mit der Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses soll der Kinder- und Jugendschutz verbessert werden. Eine Erteilung kann dann auf Antrag einer Person erfolgen, wenn es zur Prüfung der persönlichen Eignung für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich benötigt wird. In das erweiterte Führungszeugnis werden auch Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil z. B. nicht mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Allerdings bezieht sich die Erweiterung nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“. Insofern darf das erweiterte Führungszeugnis nicht mit der unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister verwechselt werden, die tatsächlich alle Verurteilungen einer Person auflistet, unabhängig von der Art des Deliktes.
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19.11.11, 18:26
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#3
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Profi
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1.858
Bedankt: 711
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[QUOTE]m erweiterten Führungszeugnis sind nun auch weitere Delikte im niedrigen Strafbereich, insbesondere auch Delikte, wie z.B.
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
Ausbeutung von Prostituierten
Zuhälterei
Misshandlung von Schutzbefohlenen
Menschenhandel
Kinderhandel
Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen
wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie
Teilweise waren diese Delikte bereits auch im „normalen Führungszeugnis“ bisher aufgeführt, allerdings nur waren in diesen Führungszeugnis nicht aufgeführt:[/QUOTE
Is nen Witz oda? Für mich gehören diese Sachen zu den schlimmsten die man machen kann. Diebstahl würde ich da rein packen.
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19.11.11, 18:37
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#4
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Abell 31
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 216
Bedankt: 257
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Zitat:
Zitat von hardware_freak
Is nen Witz oda? Für mich gehören diese Sachen zu den schlimmsten die man machen kann. Diebstahl würde ich da rein packen.
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Ein Witz ist das nicht. So wie ich das verstehe, bezieht sich "niedriger Strafbereich" nicht auf die "Tat", sondern auf die Bestrafung/rechtlichen Folgen.
Alles unter 90 Tagessätze Geldstrafe bzw. bis 3 Monate Freiheitsstrafe fällt in diesen Bereich.
Was für den Threadstarter aber interessant ist:
Zitat:
eingestellte Verfahren
Verfahren, die mit einem Freispruch endeten
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... werden erwähnt.
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19.11.11, 19:14
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#5
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Crazy Spaten
Registriert seit: Sep 2011
Ort: Berlin
Beiträge: 87
Bedankt: 99
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Hmm...
Wäre für mein Vorhaben etwas wie schwere Körperverletzung und Einbruch Problematisch? Ich meine ich wurde freigesprochen...Aber kann ja schon mies aussehen auf 'nem Blatt Papier...
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Ich möchte eigentlich nur ´ne Flasche voll Steaks
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19.11.11, 18:37
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#6
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KaraKartal
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.375
Bedankt: 1.630
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Ich glaube das ist so gemeint, dass da Delikte im niedrigen Strafbereich drin sind, aber AUCH Dinge wie Zuhälterei, Menschenhandel usw...
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19.11.11, 20:13
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#7
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Abell 31
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 216
Bedankt: 257
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Meiner Meinung nach eher nicht. Das erweiterte Führungszeugnis dient dazu, gerade in der Kinder- und Jugendbetreuung mehr Klarheit zu schaffen.
Deshalb liegt der Schwerpunkt dort auch in entsprechenden Bereichen (siehe oben: Kinderpornographie, Kinderhandel etc.)
Dennoch kommt es im Endeffekt immer auf die Situation und auf das jeweilige Jugendamt (? für Pateneltern zuständige Behörde) an.
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19.11.11, 20:43
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#8
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Crazy Spaten
Registriert seit: Sep 2011
Ort: Berlin
Beiträge: 87
Bedankt: 99
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Jo THX...
War hilfreich. 
wird wohl gut gehen...
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Ich möchte eigentlich nur ´ne Flasche voll Steaks
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20.11.11, 15:44
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#9
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.135
Bedankt: 1.457
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im führungszeugnis stehen nur sachen bei denen du (schuldig) verurteilt wurdest. Anklagen, die fallengelassen wurden, ermittlungsverfahren bei denen es zu keiner bestrafung kam etc. stehen da nicht drin, auch nicht im erweiterten.
da im "normalen" führungszeugnis nur strafen ab 90 tagessätzen aufgeführt werden nehme ich mal an, das im erweiterten wirklich auch nur zusätzlich strafen mit weniger tagessätzen gelistet werden.
Strafen, die mehr als 5 jahre her sind werden im führungszeugnis auch nicht gezeigt wenn es sich nicht um schwere delikte (totschlag, mord etc) handelt.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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15.12.11, 02:08
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#10
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Crazy Spaten
Registriert seit: Sep 2011
Ort: Berlin
Beiträge: 87
Bedankt: 99
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OK!
Hab's bekommen.
Keine Einträge 
Nichts von Schwerer Körperverletzung 
Nichts von Einbruch 
Nichts von Diebstahl
Als kleine Anmerkung: Dies sind keine Dinge auf die man stolz sein sollte. Ich schäme mich für meine Taten...Aber es ist gut zu wissen, dass diese im Führungszeugnis nicht aufgeführt werden.
Hab ich mal erwähnt weil ihr ja nicht der gleichen Meinung seit was du nun alles drinne steht.
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