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myGully |
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19.11.11, 13:34
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Bedankt: 0
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Rechtsfrage...
Moin Jungs 
Ich hab ma ne Frage...
Ich war gestern mit ein paar Freunden ordentlich was trinken, der ein oder andere hatte auch etwas zu viel getrunken 
Haben uns dann nen Taxi für die Heimfahrt genommen.
Einer hatte sich dabei dann nochmal sein Mittagessen durch den Kopf gehen lassen, saß aber zum Glück am Fenster sodass alles schön rausging.
Als der Taxifahrer uns dann abgesetzt hat meinte er auf einmal dass er jetzt die Polizei ruft und alles, da sein Auto dreckig ist, erst mal war es nur aussen und innen wirklich nur so ein bissl, deswegen fanden wir es schon übertrieben, haben dem dann 50 Euro geboten dass er es sauber machen kann und alles.
Aber er wollte unbdeingt zur Polizei, was wir nicht verstehen konnten & auch nicht wollten!
Haben dann unserem Freund gesagt das er sich mal aus dem Staub machen soll, nicht das wirklich was passiert.
Als er dann weggerannt ist und der Taxifahrer ihmhl über seine Füße gefallen sein 
Naja der Freund konnte entkommen.
Wir haben jetzt ne Anzeige wegen körperverletzung, was auch ein Witz ist!
Aber jetzt nochmal zuz meiner Frage, darf er unseren Freund anzeigen weil er ans Auto gekotzt hat?
& warum?
Danke schonmal im vorraus 
& dass euch sowas nicht passiert
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19.11.11, 13:45
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Zitat:
Stichwort “kotzen”: Was für Konsequenzen hat es für den Fahrgast, wenn er sich übergeben muss?
Ärgerlich ist es auf jeden Fall für beide Seiten. Bei einigermaßen geringen Verunreinigungen darf der Taxifahrer den Dreck nämlich selbst wegmachen. Auf jeden Fall ist der Fahrgast für die Sauerei verantwortlich und muss den Schaden auch wieder in Ordnung bringen. In der Regel ist er dazu nicht körperlich in der Lage, sondern wird damit (meist konkludent) den Fahrer oder das Unternehmen mit der Reinigung beauftragen.
Was kostet es also: Es entsteht zweierlei Schäden, Umsatzausfall und natürlich der Schaden im Auto, bzw. Reinigungskosten. Als Richtwert (genau Preistabellen gibt es für so was naturgemäß nicht) kann man von 25 Euro je Ausfallstunde zuzüglich Reinigungsmittel, Schmutzzulage und hoffentlich großzügigem Trinkgeld für den armen Fahrer ausgehen.
Wer natürlich so genial kotzt, dass er die Lüftungsschlitze trifft, sollte höher kalkulieren. Im schlimmsten Fall muss das Fahrzeug in die Werkstatt zum Austausch der Lüftungsschläuche. Das kann dann auch gerne mal vierstellige Summen kosten (T. Bentrup, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]).
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Der Taxifahrer darf die Polizei rufen wenn der Fahrgast nicht bereit ist die Summe zu bezahlen. Er darf den Fahrgast aber weder festhalten, einsperren oder sonstig "nötigen".
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19.11.11, 13:48
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 254
Bedankt: 89
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Würde mich auch mal interessieren(nicht das mir das mal passiert wäre aber egal).
Naja theoretisch muss ein Taxi-Fahrer auch mit sowas rechnen andererseits....wärst du wirklich glücklich darüber wenn jemand dein auto vollk*** auch wenns "nur" der Firmenwagen wäre?
Wieso habt ihr eine Anzeige am Hals wegen Körperverletzung? verstehe ich grad nicht so ganz.
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Nichts auf dieser welt, was sich zu haben lohnt, fällt einem in den schoß.
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19.11.11, 13:51
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Zitat:
Zitat von Lennik
Wieso habt ihr eine Anzeige am Hals wegen Körperverletzung? verstehe ich grad nicht so ganz.
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Weil sie dem Taxifahrer ein Bein gestellt haben damit der Kumpel abhauen kann!?
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19.11.11, 14:00
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#5
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Echt eine Meisterleistung.
Eine relativ harmlose "Verschmutzung" des Taxis als Anlass nehmen, um an eine Anzeige zu kommen.
Das Taxi war dreckig, na und? Mit ein klein wenig Nachdenken, auch mit besoffenem Kopf, hättet ihr auch drauf kommen können, dass die Polizei sowas überhaupt nicht interessiert.
Aber da ihr dem Taxifahrer unbedingt ein Bein stellen musstet, ist die Anzeige wegen Körperverletzung absolut gerechtfertigt.
Jetzt wirds wirklich teuer. Es sei euch gegönnt.
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19.11.11, 14:00
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#6
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 254
Bedankt: 89
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Zitat:
Weil sie dem Taxifahrer ein Bein gestellt haben damit der Kumpel abhauen kann!?
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achso alles klar. Irgendwie habe ich das nicht so richtig rauslesen können :-P
Etwas schwierig geschrieben
Naja ok das könnte für euch natürlich ein dickes Problem werden.Da ist die Reinigung des Fahrzeugs ja Kindergarten.
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Nichts auf dieser welt, was sich zu haben lohnt, fällt einem in den schoß.
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19.11.11, 14:04
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 254
Bedankt: 89
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Zitat:
Darüber gab es mal ne Galileo Folge und nein Galileo gehört normalerweise nicht zu den Sendungen die ich regelmäßig konsumiere, auch wenn dass jetzt so kommen könnte ^^
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Kein Wunder denen fallen keine "richtigen" Themen mehr ein über die sie berichten können, aber egal ist ein anderes Thema.
@watcher: ich wollte eig den "bedanken"- button für dein kommi drücken aber.....es gibt keinen....strange...
oh er ist wieder da.schön
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Nichts auf dieser welt, was sich zu haben lohnt, fällt einem in den schoß.
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19.11.11, 14:34
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 6
Bedankt: 5
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ich würd euch auch alle anzeigen als taxifahrer.. find die beschriebene situation auch unverschämt... man sollte echt irgendwie alkohol verbieten.. so wie die anderen drogen auch..
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20.11.11, 14:55
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#9
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UpLoader
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 35
Bedankt: 465
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Zitat:
Zitat von Anonymusicognito
man sollte echt irgendwie alkohol verbieten
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--> Da wurde der Statt einen so großen Verlust mit machen, falls er Konsumgüter wie Alkohol oder Nikotin verbieten würde, da er jene Steuern nicht mehr erhält...
Zitat:
Zitat von NavyMan
Nichtsdestotrotz finde ich es dann aber absolut gerechtfertigt, wenn der Verursacher für die Beseitigung eines solchen Schadens aufkommen muss.
Von daher: Vollkommen zurecht euch das geschieht!
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--> klar mit der Schadensersatzpflicht muss der Verursacher, falls es zur Einforderung kommt, den Schaden erstatten (§ 823 BGB)
--> Ich finde, jedoch unter Beachtung, dass M.Dick3 subjektiv geschildert werden hat[Oh man, was das denn für ein Deutsch xD], der Taxifahrer etwas seltsam und übertrieben reagiert hat.
So jetzt zum eigentlichen Teil 
Nach §223 StGB habt ihr/er Körperverletzung begangen!
Er wollte auch, dass er hinfällt und wusste auch, dass er sich somit einen Vorsprung verschaffen wollte.(§ 15 StGB)
Dass es Notwehr wäre, ist etwas problematischer, jedoch hat er euch vorher mit einer Polizei angedroht. Na gut Notwehr war es nicht  Wenn überhaupt nach §33 StGB Überschreitung der Notwehr, Ob er eine Drohung begangen hat - muss ich mal schauen, will dazu erstmal nichts falsches sagen.
Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, solltet IHR zumindest auf Schuldunfähigkeit, da ihr besoffen wart, argumentieren. (§ 20 StGB)
Das erstmal jetzt zur Körperverletzung
Wenn er euch wirklich schaden wollte, hätte er euch nach § 303 (Sachbeschädigung) angezeigt, da er sein Taxi erstmal nicht benutzen konnte, aber auch dies wäre meiner Meinung nach etwas übertrieben.
So ich glaube das war es erstmal ^^
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21.11.11, 16:08
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Bedankt: 0
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Ich bedanke mich einfach mal bei all denen die versucht haben mir dass zu erklären 
& an all jene die meinen: "Geschieht euch gerad Recht sowas."
Was bringt es euch?
Lass mich raten...nichts?!
Zuhause wohl nicht allzu viel zu melden und sich dann hier über andere lustig machen wollen, bzw. ihre Unlust in der annonymität des Netzes preisgeben?
Naja wers nötig hat gerne 
Die Anzeige wurde fallen gelassen.
Die wegen Körperverletzung, da keiner von uns ihn jemals ein Bein gestellt hat und er es auch in keinster Weise beweisen konnte.
Wäre er mal besser mit den mehr als angemessenen 50 Euro zufrieden gewesen...
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21.11.11, 16:16
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#11
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Na dann kann hier zu!
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