myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Reallife
Seite neu laden

Eine frage zu BAB.

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 09.11.11, 16:45   #1
geee-star
Anfänger
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 31
Bedankt: 9
geee-star ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Eine frage zu BAB.

Und zwar habe ich eine frage die mich seit ca 2 monaten beschäftigt die da lautet "Wieso bekomme ich kein cent vom BAB wenn meine mutter harzt 4 bezieht?"

PS. Ich wohne noch bei meiner Mutter sie ist verheiratet aber lebt getrennt von meinem Vater. Mein BAB beträgt 291 € meine mutter bekommt ca 1300€ (kindergeld mitberechnet von 3 kindern) vom Amt. Wie man mit erklärt hat lebe ich mit meiner Mutter und meinen 2 schwestern in einer Bedarfsgemeinschaft und Bekomme deswegen kein geld aber das will ich nich so wirklich glauben von daher frage ich euch mal lieber.
geee-star ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.11.11, 17:15   #2
CAJ
Ist öfter hier
 
Benutzerbild von CAJ
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
CAJ ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

bei mir war es so, das du solande du bei einem elternteil wohnst kein Geld vom Amt sehen wirst.
Alle zuschüsse welche dir zustehen werden deiner Mutter überwiesen und dem Alg II angerechnet.
Denn deine Mutter hat für dich noch zu sorgen ,deshalb steht uch ihr das Geld zu und nicht dir da du es wahrschenilich unnötig ausgeben wirst.
Deine Ausbildungsvergütung wird (so zumindest bei mir) auch mit dem Geld verrechnet was deiner Mutter zusteht.
Das heist soviel wenn deiner Mutter 1600eur zustehen und du aber 400eur verdienst, wird deine Mutter nur 1200eur vom Amt bekommen da du für die differenz verantwortlich bist.
Also sei froh das du wenigstens deine Vergütug behalten darfst.
Und BAB gibts eigtl sowieso erst wenn du alleine wohnst.
BAB = Berufausbildungs Beihilfe

aso alle meine Kenntnisse beziehen sich auf eigene Erfahrungen im Bundesland Hessen Bezirk Wetterau, es kann durchaus möglich sein, das das jedes Bundesland und jeder Kreis anders handhabt.
CAJ ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.11.11, 18:01   #3
SWfan1
Newbie
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 56
Bedankt: 63
SWfan1 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Naja die Bedarfgemeinschaften sind schon relativ hart beim HarztIV, wobei man das schon verstehen kann.

Immerhin konntest du bisher so mit/bei deiner Mutter leben, wieso sollte sich das ändern, wenn du ne Ausbildung hast? Du solltest allerdings schon schaun, ob man es nicht deichseln kann, dass nicht alles auf das HartzIV angerechnet wird. So ala Fahrtkosten oder ähnliches.
SWfan1 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:33 Uhr.


Sitemap

().