Kurz und knapp: Eine Freundin will mit mir eine WG gründen. Sie wohnt derzeit in einer anderen Stadt (auch noch anderes Bundesland) und bezieht ALG2. Ich bin derzeit Studentin und beziehe Bafög und Kindergeld. Sie hat schon bei ihren Jobcenter informiert, die natürlich den Umzug nicht finanzieren (was sie auch nicht angestrebt hat oder so!), aber sonst können die ja erstmal nichts dagegen machen (Also der Umzug an sich ist genehmigt). Sie wird auch vor dem Umzug sich schon beim neuen Jobcenter vorstellen, aber jetzt habe ich ein paar Fragen: Wie wird der Mietzuschuss berechnet? Ich hab' im Internet bisher immer nur Tabellen gefunden, in denen davon ausgegangen wird, dass zwei ALG2-Empfänger eine WG gründen, aber das hilft uns ja nicht weiter -.- Nehmen wir mal an, wir finden eine passende Wohnung für 450Euro warm und das Jobcenter sagt, dass die Wohnung zu teuer ist, kann man das dann auch so machen, dass die Freundin den Teil gezahlt bekommt, der als Höchstgrenze angesetzt ist und wir teilen die Miete halt nicht durch zwei, sondern ich zahle etwas mehr oder spielt da das Jobcenter nicht mit? Wir wollen uns nicht jetzt schon eine schicke Wohnung suchen, uns die Zusage vom Vermieter holen und dann spielt das Jobcenter nicht mit -.-
(Das wurde jetzt doch länger als gedacht

)