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Polizei- Aussage

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Ungelesen 27.10.11, 09:55   #1
Myghkjly168575
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Ungelesen 27.10.11, 10:18   #2
gentleman-smart
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Kennst du shotta51...

Ok:
Im Falle einer Gerichtsverhandlung kann man den Inhalt der Beschuldigtenvernehmung widerrufen.

Sinnvoller ware es aber, vorab bei der zuständigen STA eine schriftliche Eingabe (ergänzend zur Vernehmung) zu machen und auf Irrtümer hinweisen.

So oft, wie ich solche Sachen in letzter Zeit lese, "trollt" auch hier etwas, stimmts?
__________________
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Ungelesen 27.10.11, 11:01   #3
Myghkjly168575
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lol, nein kenn shotta51 nicht, hab grad sein Post gelesen,^^

Bin nicht beschuldigter sondern wurde von ,A, beschuldigt und habe meine unschuld bewiesen aber hab gesagt das ,A, von ,B, gekauft hat, also das ich es vermutet, aber nicht genau weis.. Sie haben es im Protukoll aber reingeschrieben und ich habs nicht genau gelesen..

Achso in dem Fall kann ich meine aussage vor Gericht noch ändern und mein Protukoll noch korigieren und sagen das ich es nur vermutet hab und in nicht direkt beschuldigen wollte.

aber ist dann die ganze gerichtsverhandlung die dadurch zustande kommt nicht umsonst? werde ich dann belangt also angezeigt wegen falschaussage?
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Ungelesen 27.10.11, 11:23   #4
gentleman-smart
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Eine Falschaussage ist nur vor Gericht strafbar. Entweder unter Eid oder uneidlich.

Aber du warst doch anfänglich Beschuldigter (wurdest vorgeladen, weil man dich beschuldigt hat), oder war es nur eine Zeugenvernehmung.

Als Beschuldigter darf man auch lügen (das Gesetz sagt hier nichts Gegenteiliges)

Sollten die Ermittlungen ergeben, dass nun eine Verhandlung nicht nötig wäre, kann die STA das Ermittlungsverfahren auch einstellen.

Vor Gericht gilt grundsätzlich, auf Basis der Ermittlungsakten, das gesprochene Wort.

@Huiyax
Mässige dich doch bitte.
__________________
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Ungelesen 27.10.11, 20:24   #5
Myghkjly168575
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Die Sache is so, Ein bekannter wurde beschuldigt (zu recht) und wollte die schuld auf mich abwälzen,
da aber klar war das ich nicht schuld war stellte sich noch die frage woher das w**d herkam, ich nannte einen Namen aber mit vermerk das ich mir nicht sicher bin!

Der Pulle schrieb dann alles zusammen ich *depp überflog das Protokoll und erfuhr nun das im Protokoll steht ich hätte konkret gesagt das er es 100% von dem gekauft hat, was aber so nicht wahr is,..

mhm, glaub wenn es zu einer Verhandlung kommt werde ich sagen ich hätte gesagt bei der Polizei das ich mir nicht sicher bin und das, das Protokoll nicht genau meinen Worten entspricht.

werd ich in dem fall bestrafft?
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Ungelesen 27.10.11, 21:24   #6
pauli8
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Zitat:
Zitat von Myghkjly168575 Beitrag anzeigen
...mhm, glaub wenn es zu einer Verhandlung kommt werde ich sagen ich hätte gesagt bei der Polizei das ich mir nicht sicher bin und das, das Protokoll nicht genau meinen Worten entspricht.
In den Akten liegt dein Vernehmungsprotokoll vor...egal, ob du die Unterschrift verweigert hast...Sätze durchgestrichen hast oder nicht (dies wurde im anderen Posting geraten) und jetzt sagst du in der Verhandlung etwas anderes.

Da wird nun der Vernehmende (Polizist) als Zeuge gehört und der bestätigt genau den Inhalt des Protokolls, erklärt auch deine Gründe für das Streichen der Sätze und das Verweigern deiner Unterschrift mit Begründung. Auch diese Umstände sind i.d.R. schriftlich von der Polizei in den Akten enthalten.

Was glaubst du jetzt, welcher Version der Richter glaubt ????
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Ungelesen 27.10.11, 21:49   #7
roman83
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Nein, du wirst nicht bestraft. Jedenfalls nicht vom Richter. Höchstens von "A"&"B".

@pauli: Zum Glück gibt es in Deutschland die Gewaltenteilung und die Richter sind unvoreingenommen. Sie wissen auch, dass Polizisten wie gedruckt lügen können und stützen sich auf Beweise.
Dass Polizisten lügen wurde schon bewiesen, deswegen habe ich jeglichen Respekt vor denen verloren.
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Ungelesen 27.10.11, 22:05   #8
king_andy1994
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Zitat:
Zitat von roman83 Beitrag anzeigen

@pauli: Zum Glück gibt es in Deutschland die Gewaltenteilung und die Richter sind unvoreingenommen. Sie wissen auch, dass Polizisten wie gedruckt lügen können und stützen sich auf Beweise.
Dass Polizisten lügen wurde schon bewiesen, deswegen habe ich jeglichen Respekt vor denen verloren.
und scherst damit alle über einen Kamm? Ausländer wollen sich nicht integrieren, das wurde schon bewiesen, deshalb hasse ich sie..... (ironie)

to topic: Ich würde mir auch mehr sorgen über A&B machen^^
king_andy1994 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.10.11, 22:20   #9
roman83
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king_andy1994

Nein, Sorry hab mich falsch ausgedrückt gerade. Es gab da so ein Vorfall, der mit mir zu tun hatte, wo der Polizist vor Gericht aussagte, ich hätte ein bestimmte Sache begangen d.h. er hätte mich dabei gesehen und auch das Auto mit meinem Kennzeichen, obwohl mich alle anderen Zeugen entlastet haben. Alle mir unbekannt.

Und als er so dreißt in seiner Uniform den Richter anlog nur um "Recht" zu haben,
da habe ich den Respekt vor der Polizei verloren.

Wie du auf Ausländer kommst ist mir ein Rätsel. Kenne viele und kenne viele integrierte.
roman83 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.10.11, 22:30   #10
LordChad
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@TE

warum sagst du nicht, du hast es von irgendjemanden am bahnhof gekauft, anstatt deine kollegen

anzukacken....das geht immer nach hinten los

und wenn der nette wachtmeister fragt, wie den der name des typen am bahnhof ist, weisst du

natürlich nicht wie er heisst. das gegenteil wird er dir nie beweisen können.

und dann ist sache auch schon gegessen und du hörst nie wieder was davon...

bei dir wird`s wahrscheinlich auf ärger mit "A" und "B" hörnchen hinauslaufen
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Ungelesen 28.10.11, 02:01   #11
Myghkjly168575
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A hat mich bestohlen und wie oben erwäht falsch vertachtigt, also kein freund^^
und B genau so.. hatte nur kurz kontakt zu den besagten personen.. leider ,
naja ich werde bericht geben was raus kommt^^
Myghkjly168575 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.10.11, 16:16   #12
king_andy1994
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Zitat:
Zitat von roman83 Beitrag anzeigen
king_andy1994

Nein, Sorry hab mich falsch ausgedrückt gerade. Es gab da so ein Vorfall, der mit mir zu tun hatte, wo der Polizist vor Gericht aussagte, ich hätte ein bestimmte Sache begangen d.h. er hätte mich dabei gesehen und auch das Auto mit meinem Kennzeichen, obwohl mich alle anderen Zeugen entlastet haben. Alle mir unbekannt.

Und als er so dreißt in seiner Uniform den Richter anlog nur um "Recht" zu haben,
da habe ich den Respekt vor der Polizei verloren.

Wie du auf Ausländer kommst ist mir ein Rätsel. Kenne viele und kenne viele integrierte.
Jo, das is was anderes, wollte dich auf die fälschliche Verallgemeinerung hinweisen, zumindest kam dies so rüber. Um das zu verstärken hab ich dieses "Beispiel" gebracht, was IRONISCH gemeint war, ein krasse Übertreibung. Das war NICHT ernst gemeint^^
king_andy1994 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.10.11, 20:56   #13
Bladdi1
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Wenn du die Aussage unterschrieben hast, heißt es, dass du der erwähnten Aussage 100%ig zustimmst. Sollte sich dann herausstellen, dass es doch nicht so war, gilt es meines Wissens nach als eine Straftat.
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Ungelesen 28.10.11, 23:11   #14
labossa
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Nee nix Straftat wenn er der Aussage widerspricht, also ich hatte sowas letztens auch mal, naja sagen wir ähnlich.
Wenn man sich selber belastet braucht man nix sagen, LÜGEN darf man nicht, aber man kann auch einfach das gegenteil behaupten bzw die geschichte umschreiben, ist dann eben nur ne halbwahrheit. Aussage verweigern ist generell ein schuld eingeständniss.
Wenn er seine Aussage wider ruft kann er das machen. Er hat sich halt geirrt, stand unter Medikamenten oder wahr halt völlig zugedröhnt bei der Aussage, sollen sie ihm doch im nachhinein das Gegenteil beweisen
Das Problem wenn man gegen Dealer aussagt ist das es meistens noch "Private" Folgen hat und ich denke davor hat er vielleicht etwas Angst. Die Richter wissen das aber auch.
In den meisten Fällen sehen die das auch nicht sooo Eng wenn der Hauptzeuge reinhaut.
Und mal im Ernst wir reden hier nicht von Heroin oder Waffen. Ich weiß aus eigenem Umfeld (Polizisten) das die das selber ankotzt jedes mal einen Roman zu schreiben weil sie bei einem mal nen 20iger gefunden haben. Deswegen, änder deine Aussage wie du Lustig bist, solange du kein verdächtiger bist brauchste dir keinen Stress zu machen. Und lass dir keine Angst machen von der "Staatsmacht" die erzählen viel wenn der Tag lang ist
labossa ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.11.11, 01:50   #15
gentleman-smart
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@labossa
Hmm, ich wollte eigentlich nichts mehr dazu schreiben. jedoch deine Aussagen bedürfen einiger Korrekturen:

1. Lügen
Jeder Beschuldige (wir reden hier nicht von Zeugen) darf lügen, dass sich die Balken biegen, solange er dadurch Dritte nicht belastet. Das Gesetz sieht für den Beschuldigten keine Wahrheitspflicht vor.

2. unter Medikamenten stehen
Vor jeder Vernehmung hat die augenscheinliche Begutachtung, im Rahmen der obliegenden Möglichkeiten des Vernehmenden, nach Beeinträchtigung durch Medikamente, BTM, Alkohol, etc zu erfolgen. Gegebenenfalls durch Nachfrage.
Zusätzlich zu den Vernehmungen, schreibt man einen Aktenvermerk, welcher die Situation der Vernehmung beschreibt. Dafür ist eine Unterschrift der zu vernommenen Person nicht erforderlich. Es beschreibt die äusseren Umstände der kompletten Vernehmung.
Ein Verdächtiger wird nur durch Befragung und oder Zeugenvernehmung zum Beschuldigten. Ausnahmen sind natürlich Ermittlungsergebnisse, die der vorab Verdächtige nicht weiss. Dann wiederum wird er aber sofort zum Beschuldigten.
Es gibt noch eine kleine Ausnahme:
Dies ist die Spontanäusserung eines "Verdächtigen/Zeugen", welche ihn belasten, ohne dass die Polizei die Möglichkeit der Belehrung hatte.

3. "Roman" schreiben
Da hast du, aus subjektiver Sichtweise, Recht. Jedoch, da bin ich mir sicher, schreibt jeder Polizist lieber einen "Roman", als dass er sich später möglicherweise einer Strafvereitelung im Amt rechtfertigen muss.

4. Verdächtiger
Da du ja offensichtlich Kontakt mit Polizisten hast, sollte dir nicht entgangen sein (ausser du siehst zu viele und schlechte Krimis), dass noch nie eine Person als Verdächtiger vernommen wurde. Mir ist jedenfalls bis zum heutigen Tage, noch kein Formular und Rechtsvorschrift für eine Verdächtigenbelehrung in die Hände gekommen.
Wenn jemand als verdächtig gilt und es sich ein hinreichender (hinreichend ist wichtig) Tat- oder Beteiligungsverdacht ergibt, dann erfolgt umgehend eine Beschuldigtenvernehmung mit vorangegangener Beschuldigtenbelehrung. Analog hierzu die Betroffenenvernehmung-/belehrung im Ordnungswidrigkeitenbereich.

Kleine Ausnahmen wie Spontanäusserung (Belehrung konnte zeitlich nicht erfolgen) und natürlich die Ermittlungsansätze die ein vorab Verdächtiger nicht wissen kann, gibt es natürlich. Hat aber in beiden Fällen eine zwingende Beschuldigtenbelehrung und -vernehmung zur Folge.

Und dann mal was Grundsätzliches:
Wie in der Werbung für die "Gelben Seiten" : "Fragen Sie Jemand, der sich auskennt" ...
Ich frag ja auch nicht in der Metzgerei, wie ich meine Waschmaschine repariert bekomme.
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