Warum gebt ihr den Leuten immer Fehlinformationen und Halbwahrheiten an die Hand?
Zur Polizei:
Sie ist zur Unfallaufnahme nur dann verpflichtet, wenn:
- eine Straftat involviert ist. Sachbeschädigung nur dann wenn gemeinschädlich, und Körperverletzung (HWS) nur bei Kenntnis.
- bei offensichtlichen Verletzungen
- BTM, Alkohol (Straftatbestände eben)
Nicht zur Unfallaufnahme verpflichtend ist:
- aufgrund der Nachfrage über eine gegenseitige einvernehmliche Einigung
- Wegfall der oben genannten Gründe
- wenn eine Verletzung, aufgrund erster Nachfrage, auszuschliessen ist.
Im Nachhinein werden solche Unfälle nicht mehr aufgenommen, da sie nicht Vorkommnispflichtig sind.
Es kann lediglich, und dies nur aufgrund Wohlwollen, ein Gedächtnisprotokoll erstellt werden.
Sollte die zuständige STA, aufgrund der Würdigung der Gesamtumstände, eine Unfallaufnahme im Nachhinein für erforderlich sehen, kann nur eine Indizienaufnahme efolgen.
Zur Versicherung:
Macht bloss nicht den Fehler und fordert eigenständig einen Sachverständiger an. Auch nicht, wenn diverse Foren-Mitglieder dies so locker/flockig anraten. Das kann finanziell schwer in die Hose gehen.
Das ist Aufgabe der Versicherung mit vorangegangenem Schriftwechsel.
Grundsätzlich bei wirklich jedem Unfall:
- Polizei rufen und, trotz offensichtlicher Einigung, auf die Unfallaufnahme bestehen.
- Versicherung über jeden Schritt informieren, bzw. vorher nachweisbar nachfragen.