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myGully |
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29.09.11, 15:16
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
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Beiträge: 266
Bedankt: 269
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Urteil: Mircos Mörder muss lebenslang ins Gefängnis
Zitat:
Urteil im Mordfall Mirco: Das Landgericht Krefeld hat Olaf H. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Krefeld - Das Landgericht Krefeld hat den Angeklagten im Mordfall Mirco zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der 45-jährige Olaf H. den zehnjährigen Jungen aus Grefrath am Niederrhein ermordet hat.
Das Gericht folgt damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte lebenslange Haft beantragt . Außerdem sollte das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, was es nun auch tat. Damit ist eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Der Angeklagte habe Mirco "entführt, missbraucht und ermordet", sagte der Vorsitzende Richter Herbert Luczak. Wie es zu der Tat kommen konnte, habe sich in der Verhandlung nicht verlässlich klären lassen. Olaf H. hatte verschiedene Versionen zum Tatablauf vorgetragen.
Mirco war am 3. September 2010 auf dem Weg nach Hause entführt und ermordet worden . Fünf Monate später gestand Olaf H. die Tat und führte die Ermittler zur Leiche des Kindes. Ein Gutachter stufte den bis dahin unbescholtenen Familienvater als voll schuldfähig ein. Vermutlich sei er ein sadistisch-perverser Täter.
Die Verteidigung hatte sich gegen die Feststellung der besonderen Schuldschwere ausgesprochen. "Dafür müsste es besondere Umstände geben, die etwas so Schreckliches wie einen Mord noch schrecklicher machen", hatte Verteidiger Gerd Meister gesagt. Solche Umstände hätten aber bei seinem Mandanten nicht vorgelegen. Er kündigte Revision gegen das Urteil an.
"Ich habe keine Antwort, deshalb schweige ich"
In seinem Schlusswort vor Gericht hatte H. sein Schweigen zum Motiv damit begründet, dass er sich die Tat selbst nicht erklären könne. "Ich habe noch keine Antwort gefunden, und deshalb schweige ich." In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung betonte H., ihm sei "bewusst, was für eine schreckliche Tat ich begangen habe". "Es ist ein Alptraum, dem ich nicht entrinnen kann." Die Tat tue ihm "unendlich leid", und er erwarte "keine Vergebung".
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jbr/dpa
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29.09.11, 15:26
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#2
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 73
Bedankt: 46
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pwnd bitch
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29.09.11, 15:45
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#3
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Raider 4 Life
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Istanbul
Beiträge: 612
Bedankt: 190
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Weg sperren und nie wieder rauslassen!
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29.09.11, 17:57
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#4
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Liqweed Head
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Magdeburg 114
Beiträge: 59
Bedankt: 29
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Zitat:
Zitat von TcS*MuRaT
Weg sperren und nie wieder rauslassen!
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!!! so muss es sein
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29.09.11, 16:29
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#5
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Aw Yiss!
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1.542
Bedankt: 3.089
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Für so eine Tat gibt es keine Entschuldigung.
Absolut richtiges Urteil.
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29.09.11, 19:17
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#6
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Ich war`s nicht !
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 332
Bedankt: 278
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Gut, dass der nie wieder auf freien Fuß kommen wird.
Wie war das noch mit der Hierarchie im Gefängnis? Pädophile und Kindermörder stehen ganz weit unten, richtig? Keine Ahnung, wie es generell im Gefängnis zugeht, aber ich wünsche ihm dort nichts gutes.
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Take it easy, but take it!
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30.09.11, 00:12
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#7
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Zitat:
Zitat von Die_Morra
Wird er nicht?! Du solltest Dir mal meinen zusätzlichen Beitrag ansehen, da wird von Revision gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Das Einlegen von Revision wird vom Normalbürger oft Überschätzt und von den Medien herausgehoben. In Wirklichkeit führt sie in sehr sehr wenigen Fällen zu einem Erfolg. Selbst wenn der Revision stattgegeben wird, bedeutet es für den Einzelnen noch lange keinen Freispruch. Das Verfahren wird z.B. wegen Formfehlern an die letzte Instanz zur erneuten Verhandlung zurückgegeben. Und was kommt dann ohne Formfehler dabei heraus ?
Auszug:
Zitat:
Hohe Mißerfolgsquote bei Revisionen
Nur wenige Revisionen sind erfolgreich; in 85% der
Fälle wird das angefochtene Urteil vom BGH uneingeschränkt
bestätigt, erweisen sich also die
Bemühungen der Beschwerdeführer als volle Fehlschläge.
Aber auch bei den verbleibenden 15% handelt
es sich keinesfalls um Erfolge auf der ganzen
Linie. Das ist schon rechtlich gar nicht möglich, da
der BGH in aller Regel in der Sache nicht selbst entscheiden,
sondern das angefochtene Urteil nur aufheben
und zur neuen Entscheidung zurückverweisen
kann.
Insofern können die Revisionsführer sowieso
nur „Zwischenerfolge“ erzielen. Aber auch dies
gelingt nur selten: Von den 15% Verfahren, die nicht
als vollständige Mißerfolge anzusehen sind, handelt
es sich bei einem Drittel um volle Aufhebungen, bei
einem weiteren Drittel um Teilaufhebungen (von
mehreren abgeurteilten Taten wird eine aufgehoben
oder das Urteil wird hinsichtlich der Strafhöhe, nicht
jedoch im Schuldspruch aufgehoben) und bei den
verbleibenden Fällen um bloße Scheinerfolge, bei
denen nur pro forma ein Erfolg zu verzeichnen ist, in
der Sache aber ein voller Fehlschlag vorliegt.
Die hohe Mißerfolgsquote muß sich natürlich auf
Beschwerdeführer, die sich von der Revision viel versprechen,
ernüchternd auswirken.
Abgesehen davon
läßt dies nicht nur den Praktiker danach fragen, was
die zahlreichen erfolglosen Revisionen von den wenigen
erfolgreichen unterscheidet.
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Quelle:
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30.09.11, 08:50
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#8
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Ich war`s nicht !
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 332
Bedankt: 278
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Zitat:
Zitat von Die_Morra
Der gute Mann war, wie es die Gerichtsgutachten feststellten, nicht pädophil. Er wollte "seine Allmachtsphantasien aus leben". Mit welchem Opfer geht das leichter als mit einem körperlich stark unterlegenem? Ohne anzusprechen, dass Du hier Äpfel und Birnen in einen Topf wirfst.
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Doch, ich werfe bewusst beides in einen Topf, da ich beides auf eine Stufe stelle. ;-)
Das ist beides derselbe Abschaum. Ich bin ein sehr toleranter Mensch, doch wenn es um Kinder und generell schwächere geht, ist die Grenze sehr schnell erreicht.
Auf den Zug, dem Mörder (ich nenne ihn bewusst so) ähnliches anzutun, wie das bereits angesprochene "vierteilen" möchte ich auch nicht aufspringen. Dass solche Leute heute nicht mehr gelyncht werden, hat seinen Sinn.
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Take it easy, but take it!
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30.09.11, 18:06
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#9
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
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@Die_Morra:
Bin mit beiden von dir angeführten Punkten einverstanden.
Es war auch keine Widerrede gegen dich, zumal in deinem 1. Beitrag oben der Verteidiger sich selbst wenig Chancen ausrechnet.
Mir ging es um die möglicherweise Überbewertung der Revison durch die Allgemeinheit und der Medien.
Ist doch klar, dass sich ein Verurteilter noch an einen "Strohhalm" klammert.
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30.09.11, 21:39
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#10
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
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@Die_Morra:
Genaue Zahlen kenne ich leider nicht und habe auch keine gefunden.
Wie geht ein Verteidiger in so einem schlimmen Fall damit um ?
Ich konnte mit einigen darüber sprechen. Genau wie ein Arzt darf sich ein Verteidiger nicht seinen Emotionen hingeben. Er findet die Tat persönlich abscheulich, übt aber seinen Beruf trotzdem aus, weil eine Verteidigung zu unserem Rechtssystem gehört.
Es gibt aber auch einige Strafverteidiger, die in solchen Fällen niemals einen Kindermörder vor Gericht vertreten würden.
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