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myGully |
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23.09.11, 12:16
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 120
Bedankt: 3.269
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Schlägerei gehabt : Wie sieht diese Situation mit rechtlichem Zusammenhang aus ?
Hallo liebe mygully User. Wie ihr aus dem Titel entnehmen könnt, habe ich eine Schlägerei gehabt. Doch diese ist ziemlich kompliziert da ich mich wirklich nicht mehr errinern kann was war. Ich möchte bitte dazu eure Meinung hören. Fragen stehen nach folgendem zusammengefasstem Text :
Meine Theorie :
Ich war auf einem Bockbierfest, als ich und mein Kollege herumgelaufen sind.
Auf einmal ist ein fremder Typ gekommen und hat meinem Kollegen grundlos Bier über den Kopf geschüttet. Mein Kollege darauf hat zurückgeschüttet. Darauf hin hat der Typ sein Maß ihm ihs Gesicht gestoßen. Ich habe mein Kollege zurückgezogen. Dann habe ich den typ angesprochen was das soll und dann hat er sich zu mir gedreht und ich dachte das er mir auch den Krug über den Schädel zieht. Darauf hin habe ich mein Maß ihm ins gesicht geschlagen. ich habe meinen Kolleg geschnappt und bin ein bisschen weggegangen. Ein paar Minuten später ist er wieder gekommen. Dann hat er mich ins Gesicht geschlagen und ich bin wieder auf. Darauf hin hat er mir nochmals ins Gesicht geschlagen wobei ich mit der Stirn auf die Tischkante geprallt bin, mir dabei auch den zahn verloren habe und ohnmächtig geworden bin.
Ich habe dass so zu 100% wahrgenommen, doch laut einem Zeuge ist es anderts verlaufen.
Theorie einer Zeugin :
Ich bin mit meinem Kollegen eine Flasche Wein holen gegangen. Als wir raus sind hat sich "der typ" umgedreht und so von meinem Kollegen das Glas kaputt gemacht. Darauf hin hat mein Kollege ihn etwas angeschüttet. Und daraufhin wollte der Typ ihm auch etwas überleeren. Da der Typ meinem Kollege aber zu nah zum Gesicht ran ist mit seinem maß, hat er ihm den Zahn ausgeschlagen. Eine weitere Kollegin hat daraufhin den Typen zu seite geschuppst. Darauf hin bin ich anscheinend von hinten her gekommen und hab ihm meine Weinflasche über sein Kopf gezogen. Er ist wieder aufgestanden und auf mich los. Die Securitys haben ihn dan weggezogen und später hat dann auch er geblutet. Ich bin dann mit meinem Kollegen weg. Als die Securitys den Typen rausgeschmissen haben, hat er mich wiedergefunden und ist dann auf mich los. Dann mit dem Kopf gegen den Tisch usw...
Das hetzige daran ist dass ich mich überhaupt nicht daran errinern kann. Vorallem kann ich mich nicht errinern dass man ein 2tes mal auf mich los ist.
Als ich dann in Krankenhaus aufgewacht bin, bin ich später zu meinem Kollege nach Hause gegangen um dann zum Notzahnarzt zu gehen.
Ich und mein Kollege haben eine Anzeige erstattet gegen ihn.
Achja ich hatte nur 2,5 NORMALES Bier, also betrunken war ich noch lange nicht.
Wie sieht ihr das ? Das ganze geht sicher vor Gericht in ein paar Monaten. Was meint ihr wie es ausgeht ?
PS : Sein Komplize hat noch auf mich eingetretten als ich bereits ohnmächtig am Boden lag. Darauf hin meinte er, dass er auch noch "seinen Spaß haben wollte"
Wäre dankbar wenn ihr dazu eure Meinung abgeben würdet.
Mfg DF Ank1
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23.09.11, 12:25
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 429
Bedankt: 366
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nur 2,5L Bier? nein, da ist man natürlich noch nicht betrunken...
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23.09.11, 12:26
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#3
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.008
Bedankt: 11.640
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Poste das ganze nochmal wenn du nüchtern bist. Ist ja gruslig zu lesen.
Die schütten sich das gute Bier übern Schädel und dir fällt nix besseres ein, als dem einen eine Flasche übern Kopf zu hauen? Du meine Güte... dazu noch ne Amnesie. Klingt eher nach ner Barbara Salesch oder Richter Hold.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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23.09.11, 12:33
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 120
Bedankt: 3.269
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Ich bin nüchtern das ganze ist letzten Freitag passiert. Das ist nur meine Rechtschreibung aber wenn ich so viel schreiben muss dann achte ich nicht besonders darauf ^^
Edit:
Nebenbei noch erwähnt kennt die Polizei diesen Typen eh schon. Er war schon öfters in einer Schlägerei verwickelt. Er ist glaube ich auch auf Bewährung. Ich im gegensatz hatte meine letzte Schlägerei in der Volksschule, also so 8 Jahre + her. Ich hab nicht mal ne Radarstrafte, NICHTS. Warum sollte ich auch.
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23.09.11, 12:45
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#5
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.008
Bedankt: 11.640
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1. Wenn Ernst genommen werden willst, solltest doch etwas auf die Rechtschreibung achten.
2. Gibts eine Editierfunktion.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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23.09.11, 12:47
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 120
Bedankt: 3.269
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Hahaha ja das war das erste mal seit Monaten dass ich mal woanders hingegangen bin. Normallerweise sitze ich in meiner Stammkneipe.
Naja aber da rennt man halt zur falschen zeit am falschen ort nem arsch entgegen.
Naaa da bin ich mal gespannt was da rauskommt.
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23.09.11, 12:49
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#7
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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also. der typ hat anzeige erstattet? wenn er es sofort gemacht hat wird gepustet, weil man besoffen keine anzeige erstatten kann.
wenn ihr dann im krankenhaus wart und du sagst du kannst dich an nichts erinnern, sollte bei dir auch ein probe gezogen worden sein.
glück für dich wäre, wenn du genug blut im alkohol hattest um das der blackout glaubwürdig war. dann fällt der vorsatz weg.
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23.09.11, 13:03
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#8
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Mit Glied
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 166
Bedankt: 151
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Alter, sobald du zurückschlägst, egal ob in Notwehr oder halt auch nur im Affekt, bist du so oder so Beteiligter und kannst nicht einfach nur brav sagen "er hat mich grundlos geschlagen".
(Ich lasse hiermal versuchte Tötungsdelikte etc. außenvor, da das hier eindeutig eine Suffschlägerei war)
Und bei solchen Suffschlägereien hat jeder was getrunken, jeder seine Freunde und jeder ein gewisses Agressionspotential.
Und so ist es immer.
Du kommst aus der Sache wahrscheinlich raus und "ER" wahrscheinlich auch.
Was vorher noch kommt sind kurze Verhöre bei der Polizei und dann werden solche Verfahren meist im allgemeinen öffentlichen Interesse eingestellt!
Warum? Keine Ahnung, meiner Meinung nach hätte jeder dieser bescheuerten Festivalschläger zumindest ein Bußgeld verdient. Er versaut nicht nur sich und seinen Kollegen den Abend, sondern reißt gleichzeitig auch noch viele Unbeteiligte mit rein!
Jedes Fest, jede Kirmes derselbe Schwachsinn. Und das nur weil einer die Schulter nicht zurückziehen wollte, dachte er wäre cool, fühlte sich unbesiegbar, war sternhagelvoll, usw.
Schwach solche Nummern.
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Jav3
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23.09.11, 13:04
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 120
Bedankt: 3.269
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Blut wurde mir sofort abgenommen. Der Typ hat wahrscheinlich am Tag danach eine Anzeige erstattet. Ja ich war im Krankenhaus, doch ich bin ja mit meiner Stirn gegen die Tischkante geprallt und sofort zusammengesackt. Von diesem Moment an Weg kann ich micht nicht errinern, obwohl ich Zwischendurch zu Bewusstsein gekommen bin. Doch das was davor war weis ich wirklich nicht mehr. Wird in Verbindung mit dem Aufprall sein. Wie gesagt ich kann mich an dass ganze Geschehen nicht errinern, ich habe es nur als solches Empfunden. Die Zeugin war 100% Nüchtern, und das sie lügt ist auch zu 100% unwahrscheinlich.
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23.09.11, 13:08
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 120
Bedankt: 3.269
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Hast eh recht JAV3. Aber in Zukunft werde ich solche Feste, wo es rein um´s Saufen geht vermeiden
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23.09.11, 13:33
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#11
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KnöppeDrücker
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 97
Bedankt: 40
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Moin Moin,
zunächst etwas fachchinesisch, in meinen Augen laut deiner Aussage hast du aus einer Putativnotwehr heraus gehandelt. (Da dein Kollege, angegriffen wurde und du damit rechnen musstest das du auch eins auf die Nase bekommst) Du hast angenommen das etwas passiert, hast gehandelt, das Ergebnis sieht man..
Sollte dies aus asthenischen Effekten heraus passiert sein, Furcht Verwirrung etc sollte dir rein rechtlich gesehen nichts passieren. Kann dir die Gegenseite jedoch einen sthenischen Effekt nachweisen, á la "Den mach ich fertig", dann bist du auf gut Deutsch, im Arsch.
Würde ich mich verteidigen müssen, würde ich auf einen vorzeitigern extensiven Notwehrexzess hinweisen. Heißt du hattest Furcht und hast gehandelt, denn "Wer vorher zur Gegenwehr ansetzt, kann nicht die Grenzen der Notwehr überschreiten".
Wichtig wäre noch zu wissen ob du, bzw jmd aus dem anwesenden Personenkreis sofort die Polizei gerufen hat, damit man dir keinen Strick drehen kann, denn du hast ja nicht angegriffen sondern nur dich und deinen Kollegen verteidigt! actio libera in causa
Natürlich ist alles rechtsunverbindlich
grüße
snooze
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Ich beschwerte mich, weil ich keine Schuhe hatte , dann traf ich jemanden der keine Beine hatte.
Mein Teufel tanzt mit deinem Dämon, denn das Lied des irren Geigers ist noch lange nicht vorbei.....
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23.09.11, 13:39
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#12
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KnöppeDrücker
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 97
Bedankt: 40
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Addendum: Ich hab das ende nicht gelesen.
Erstatte sofort Anzeige sofern du dies bereits nicht getan hast, Der Typ und sein Kollege können (sofern es nachgewiesen wird) mit schwerer Körperverletzung (ein guter Anwalt kann noch mehr rausholen)
denn
Zitat:
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Die beiden würd ich bis Bagdad und zurück verklagen, ihnen alles wegnehmen was sie und ihre Familie besitzen und jemals besitzen werden.
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Ich beschwerte mich, weil ich keine Schuhe hatte , dann traf ich jemanden der keine Beine hatte.
Mein Teufel tanzt mit deinem Dämon, denn das Lied des irren Geigers ist noch lange nicht vorbei.....
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23.09.11, 14:16
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#13
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Pokermaestro^^
Registriert seit: Oct 2008
Ort: nähe Kaiserslautern
Beiträge: 1.041
Bedankt: 338
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Grosses Problem ist: Wenn Flaschen oder Krüge im Spiel sind dann wirds hart! Manchmal wird das als Waffe angesehen wenn Du jemand mit einem Krug schlägst! Das macht die Sache noch komplizierter. Es wäre vielleicht besser Du wärest betrunken gewesen das zahlt sich mildernd aus.
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23.09.11, 14:32
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#14
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Welcher Idiot prüggelt auch mit ner Flasche auf jemanden los. Und dann noch von hinten, sry... sei froh, das die Securitys da waren, und dich in dem Sinne geschützt haben.
Das mit der Tischkante ist auch übel, aber er wird es auslegen, das du gestolpert bist, etc. Ausreden gibt es zu genüge, da du schliesslich auch alkoholisiert warst. Betrunken ist mal dahingestellt.
Anzeige, Gegenanzeige hin oder her, bei dem Ablauf hast du mit Sicherheit auch ein Verfahren an der Backe.
Mfg
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23.09.11, 17:36
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#15
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
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Zitat:
Zitat von snooze87
Der Typ und sein Kollege können (sofern es nachgewiesen wird) mit schwerer Körperverletzung (ein guter Anwalt kann noch mehr rausholen)
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Also, schwere Körperverletzung ist es definitiv nicht. Gefährliche schon.
Anzeige hast du erstattet, du warst auch im Krankenhaus, mehr kannst du eigentlich erstmal nicht machen.
Wenn der Andere auch eine Anzeige erstattet hat, dann kannst du dich vielleicht schon mal nach einem Anwalt umschauen, aber ansonsten werden sich Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bei die melden. Abwarten und Tee trinken.
Letztlich hört es sich bei deiner Schilderung nach Notwehr an, also kein Grund zur Sorge. Wir hier im Forum (auch wenn der ein oder andere User offenbar Jura studiert) können keinesfalls eine anwaltliche Bearbeitung ersetzen.
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A life lived in the shadows is no life at all!
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30.09.11, 03:08
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#16
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 22
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von fischer93nes
nur 2,5L Bier? nein, da ist man natürlich noch nicht betrunken...
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wenn man es nur gewohnt ist wasser zu trinken ist man da devenetiv noch nicht betrunken...
das sind 5 flaschen a 0,5l... passt schon da is man vill angeheitert aber betrunklen ist devenetiv was anderes :O
ansonsten zum thema... blöd gelaufen... denke mal die zeugen aussagen werden mehr wiegen wenn die nüchterner waren als du...
wieviele zeugen stehen zu storry 1?
wieviele zu storry 2?
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27.12.11, 18:11
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#17
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 120
Bedankt: 3.269
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Habe den Brief bekommen. Leider finde ich ihn gerade nicht weil ich gerade umgezogen bin. Es steht auf jeden fall geschrieben dass die VERFAHREN GEGEN MICH eingestellt wurde. Heißt das jetzt dass die Sache beendet ist oder wird es 2 mal verhandelt. einmal ich als täter und einmal ich als opfer
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27.12.11, 18:46
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#18
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Wenn die Anzeige gegen dich eingestellt wird, bekommst du einen Brief. Wenn deine Anzeige gegen eine andere Person eingestellt wurde, bekommst du nochmal einen Brief.
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27.12.11, 18:48
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#19
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Steht doch im Brief drin... Entweder bist du Täter oder Opfer.
Aber nach 3 Monaten sind die Schmerzem wohl überwunden,. so das im Endeffekt jetzt doch kein HAhn mehr nach schreit, oder?
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05.01.12, 14:46
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#20
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 120
Bedankt: 3.269
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NEUIGKEITEN !!!!
Werde am 10.01 beim Gericht Vorgeführt als TÄTER wegen §83 (1) StGB
Mal sehen was rauskommt.
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10.01.12, 08:40
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#21
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 120
Bedankt: 3.269
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DAS URTEIL ::
Wurde als Schuldig befunden §83 Abs 1 blablabla und muss nun 40 Tage ins Gefängnis oder 560 € Strafe zahlen .
Und die Moral von der Geschicht : Geh auf Bockbierfeste nicht
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