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myGully |
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06.09.11, 15:36
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 46
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Geblitzt
heyho wurde in ner 30er zone mit 51 km/h geblitzt. Mit dem motorrad. Man hat ein photo von meinem gesicht im helm, worauf ich mich zwar erkennen könnte, aber auch nur weil ich mich selbst halt kenne  . kennzeichen wurde nicht geblitzt, und das möpp is auf meinen dad angemeldet und über mich versichert ( er hat keinen a führerschein). Nun habe ich einen anhörungsbogen zugeschickt bekommen ( knapp 1 1/2 monate dannach) worauf ich mich äußern soll. Ist auf meinen namen geschickt worden. Da ich in der probezeit bin und ich somit 2 jahre verlängerung + seminar usw bekommen w ürde kommt mir das nich gerade recht, vor allem da ich um 11 00 morgens nach einer nachprüfung geblitzt worden bin wo ich geistig sowieso ganz wo anders war ( sowie 2 wochen davor einen unfall mit schmerzensgeldfolge an mich ging also mit rippenfraktur usw). Nun zu meiner frage: ist es möglich diese strafe auf irgendeine art und weise abzuwenden? das geblitzt motorrad besitzt z.b. einen anderen auspuff und unterscheidet sich durch einige details zu dem jetztigen zustand.
An sich hätte ich kein wirkliches problem mit der strafe, ich sehe auch ein das es falsch ist und war, nur es kommt gerade extrem ungelegen und müsste nicht sein...
Mfg markus
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06.09.11, 15:54
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.049
Bedankt: 4.157
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Jetzt mal eine blöde Frage ! Wie kannst Du Post bekommen wenn Dein Kennzeichen nicht geblitztdings wurde ! Da wird sich in dem Fall einer von der Rennleitung die Nummer aufgeschriben haben und dann sich gegenseitig als Zeugen angegeben haben !
Da ja Dein Dad keinen Schein dafür hat wirst Du es nicht auf ihn abwälzen können . Du könntest verweigern den Fahrer zu nennen , aber das würde sich so oder so nicht gut machen ! Im Normalfall kann man dafür zu einem Fahrtenbuch verdonnert werden. Du könntest aber auch einen Anwalt beauftragen ,da solche Blitzerfotos wohl nur Rechtens sind wenn das Nummernschild mit aufgenommen wurde .
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06.09.11, 16:10
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#3
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.457
Bedankt: 9.553
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Der Anhörungsbogen ist an Dich geschickt worden, obwohl das Mopped auf Deinen Vater zugelassen ist? Wie geht denn das?
Kann es sein (auch weil es 1,5 Monate dauerte, bis Du Post bekommen hast), dass Dein Vater schon vorher ein Schreiben bekommen hatte und Dich "verpetzt" hat?
Wie dem auch sei... eine (riskante) Möglichkeit, darum herumzukommen, wäre, einen Bruder, Onkel, Freund o.ä. vorzuschieben, dem Deine Klamotten passen, dessen Gesichtsausschnitt Deinem ähnelt und der aus der Probezeit raus ist und auch sonst keine relevanten "STVO-Vorstrafen" hat! Allerdings: Wenn das dann rauskommt, dann wirst Du richtig gefickt!
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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06.09.11, 19:47
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 363
Bedankt: 201
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Zitat:
Zitat von AlittleR2D2
Du könntest aber auch einen Anwalt beauftragen ,da solche Blitzerfotos wohl nur Rechtens sind wenn das Nummernschild mit aufgenommen wurde .
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Warum sollte es nicht rechtsgültig sein?!
Dann könnte ja jeder Motorradfahrer mit 100 km/h zu viel an einem Blitzer vorbeirauschen und es würde ihm nichts passieren, vorrausgesetzt das Gerät blitzt nur von vorne 
Die schreiben auf und fertig.
Sind die 21km/h mit oder ohne Tolerranz? Wenn ohne, dann haste 18km/h und dürftest eigentlich mit blauem Auge davon kommen.
Ansonsten, steh zu deinem Fehler und lern was draus.
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06.09.11, 19:56
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#5
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Weltmeister
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 524
Bedankt: 287
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Zitat:
Zitat von deadsoul
Dann könnte ja jeder Motorradfahrer mit 100 km/h zu viel an einem Blitzer vorbeirauschen und es würde ihm nichts passieren, vorrausgesetzt das Gerät blitzt nur von vorne
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Du hasts erfasst. Bei normalen/festen Blitzern hat man mit dem Motorrad Glück.
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26.09.2010
Ruhe in Frieden
Ich werde dich vermissen
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06.09.11, 21:05
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 46
Bedankt: 2
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jop post sollte vorher schonmal rausgegangen sein, ist aber weder bei meinem dad noch bei mir angekommen, er wohnt im selben haus und wusste auch nix davon, bzw hat mir angeboten den punkt auf sich zu nehmen damit ich keine verlängerung usw mit drauf kriege, nur finde ich es auch ein wenig seltsam , da mir keiner beweisen kann das ich das war zu der uhrzeit( ohne foto mit datum und uhrzeit von hinten). Werde morgen mal zum anwalt tigern und den fragen wie das so aussieht.
Mit nem fahrtenbuch hätte ich kein problem, jedoch steht dieser blitzer ca 20 meter nach nem 50er schild.... und sowas sieht für mich einfach nach abzocke aus. Es sind 22 km/h abzüglich toleranz  .
mfg markus
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07.09.11, 11:35
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#7
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Newbie
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 58
Bedankt: 105
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Zitat:
Zitat von rikovonvenlo
Es sind 22 km/h abzüglich toleranz  .
mfg markus
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Dann ist es doch kein Problem. Laut Bußgeldkatag hat eine Geschwindigkeitsübertretung erst ab 21 KM/h Auswirkungen auf die Probezeit. Nachzulesen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Wenn du also nach Abzug der Toleranz darunter bist ist alles im grünen Bereich
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07.09.11, 11:36
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#8
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 363
Bedankt: 201
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Zitat:
Zitat von ich71092
Du hasts erfasst. Bei normalen/festen Blitzern hat man mit dem Motorrad Glück.
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Hier geht es aber nicht um feste Blitzer 
btw. gibt auch feste, die von hinten Bilder machen. Sind die komischen Röhrendinger die nicht blitzen, du bekommst einfach unerwartet Post...
Zitat:
Zitat von DieVersion
2. In der StvO gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem Schild ! Sprich eigetnlich ist es egal ob 1 m oder 100 m davor geblitzt wird, rein rechtlich. Jeder Richter aber wird es auch fallen lassen wenn es wirklich 20 m vor dem 50 Schild geblitzt wurde. Da es menschlich ist vor dem Schild schon etwas Gas zu geben und mit dem Motorrad erst recht.
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Warum sollte der Richter es fallen lassen? Weil es (angeblich) menschlich ist, vorher zu beschleunigen? Ach und weil er Motorradfahrer ist, wird es auch nicht so eng gesehen? Also bitte
Er wurde hinter dem Schild geblitzt. Also galt ab dem Schild 50 oder 30 (nicht so ersichtlich, weil der TE einmal 50 und einmal 30 schreibt). Und da sie erst ca. 20 Meter hinter dem Schild standen, hatte er auch noch genügend Zeit, die Geschwindigkeit nachträglich anzupassen...
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06.09.11, 18:56
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#9
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Junkiefilm
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 82
Bedankt: 335
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Schnullermaske hat zwar recht, aber es geht auch einfacher: Du kannst auch sagen, dass bist du nicht! Und du hast keine Verpflichtungen den wahren fahrer dann zu nennen. Nur Strafzettel musst du / dein vater dann glaub ich trotzdem zahlen!
__________________

thx an [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Ein Homecineast, will den ultimativen Hörgenuss haben, den Orgasmus für die Ohren und natürlich die Auflösung, wo man beim ansehen des Films feuchte Augen bekommt.
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06.09.11, 19:06
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#10
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.457
Bedankt: 9.553
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Zitat:
Zitat von Filmjunkie4life
[...] Nur Strafzettel musst du / dein vater dann glaub ich trotzdem zahlen!
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Und damit erkennt der TE (bzw. sein Vater) die Schuld an...
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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06.09.11, 19:30
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#11
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von Schnullermaske
Der Anhörungsbogen ist an Dich geschickt worden, obwohl das Mopped auf Deinen Vater zugelassen ist? Wie geht denn das?
Allerdings: Wenn das dann rauskommt, dann wirst Du richtig gefickt!
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Vielleicht weil der Vater kein Bock hatte für seinen Herrn Sohn gerade zu stehen ?
Mit Satz Zwei stimme ich Dir zu
Zitat:
Zitat von Filmjunkie4life
Schnullermaske hat zwar recht, aber es geht auch einfacher: Du kannst auch sagen, dass bist du nicht! Und du hast keine Verpflichtungen den wahren fahrer dann zu nennen. Nur Strafzettel musst du / dein vater dann glaub ich trotzdem zahlen!
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Was macht er wenn es vor den Kadi geht ? Schon was von biometrie gehört ?
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06.09.11, 21:56
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#12
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Junkiefilm
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 82
Bedankt: 335
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Zitat:
Zitat von aknx7
Was macht er wenn es vor den Kadi geht ? Schon was von biometrie gehört ?

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Er hat ein Helm aufgehabt. o.O und wenn er sagt, es war jemand der ihm ähnlich sieht...
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thx an [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Ein Homecineast, will den ultimativen Hörgenuss haben, den Orgasmus für die Ohren und natürlich die Auflösung, wo man beim ansehen des Films feuchte Augen bekommt.
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06.09.11, 22:05
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#13
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von rikovonvenlo
...dieser blitzer ca 20 meter nach nem 50er schild.... und sowas sieht für mich einfach nach abzocke aus.
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Frage ab wann gilt ein VZ ? Ba schild oder 20, 50, 250 m dahinter ?
Zitat:
Zitat von Filmjunkie4life
Er hat ein Helm aufgehabt. o.O und wenn er sagt, es war jemand der ihm ähnlich sieht...
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Klar, die Polente und red Richter sind gestern von den Palmen herunter geklrttert
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06.09.11, 22:16
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#14
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Junkiefilm
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 82
Bedankt: 335
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Zitat:
Zitat von aknx7
Klar, die Polente und red Richter sind gestern von den Palmen herunter geklrttert

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Wenn man sagt man wars nicht un des ist nicht eindeutig erkennbar ..
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thx an [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Ein Homecineast, will den ultimativen Hörgenuss haben, den Orgasmus für die Ohren und natürlich die Auflösung, wo man beim ansehen des Films feuchte Augen bekommt.
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07.09.11, 10:37
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#15
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 92
Bedankt: 159
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damit du als fahrer identifiziert werden kannst müssen 10! merkmale im gesicht übereinstimmen, mit motorradhelm könnte das schwierig werden.
wenn du pech hast bekommst ein fahrtenbuch, kostet 35 euro...
ausfüllen würd ichs aber nicht, denn wenn du geblitzt wirst und es steht drin, bist am arsch...
stehts nicht drin zahlst glaub ich 25 euro weil du dein fahrtenbuch nicht ausgefüllt hast ;P
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07.09.11, 16:53
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#16
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aktiver Eisenbahner
Registriert seit: May 2011
Ort: da, wo es Berge gibt
Beiträge: 361
Bedankt: 330
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Du hast Scheiße gebaut, also stehe auch dazu!
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Alle Angaben ohne Gewehr
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08.09.11, 06:37
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#17
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 833
Bedankt: 234
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Man hört das vllt nicht gern aber steh zu deinem Fehler und Lerne daraus.
Zu schnelles fahren ist wenn man erwischt wird eben kostspielig.
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08.09.11, 08:09
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#18
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 440
Bedankt: 635
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Hatte das auch schon 1-2x *hust*
Letztes mal außerorts mit 40 zu viel in einer 50er Zone. War auch noch im Überholvorgang im Überholverbot. Wurde geblitzt und habe 2 Wochen später einen Anhörungsbogen bekommen, da sich 2 Beamte das Nummernschild natürlich aufgeschrieben hatten. Habe auf den Anhörungsbogen nicht geantwortet und einen 2en nochmal 3 Wochen später bekommen. Seitdem nichts mehr und 3 Monate sind verstrichen. Die schicken oft auf "Gut Glück" Schreiben raus. Erst wenn ein tatsächlicher Bußgeldbescheid kommt sollte man sich ernstere Gedanken über das weitere Vorgehen machen.
LG FZR-Fahrer
EDIT: Das kein Foto dabei ist macht nichts. Glaub mir, die haben ziemlich gute Geräte mitlerweile. Auch auf den Bußgeldbescheiden die Fotos sind sehr stark runtergerechnet, orginale sind immer sehr viel besser zu erkennen. Auch durch Sonnenblenden kann locker hindurchgeblitzt werden (Erfahrung =) ) Wenn über Anwalt dann wohl nur via Messprotokoll, werden öfters Fehler von den Beamten gemacht...aber erstmal auf Bußgeldbescheid warten
Edit2: Kleiner Bruder hatte auch eine Nachschulung, die war weit teurer als 200-250 Euro....Kreis FFM
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08.09.11, 13:42
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#19
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 46
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hm okay super , also muss man da garnicht drauf antworten auf den anhörungsbogen? Dann werde ich einfach mal das glück spielen lassen  . Naja die standen schon 2 mal bei mir vor der tür , das 2. mal mit so ner grünen pappfigur. nur zu der zeit war ich schon seit 5 std am arbeiten^^. Bin Kreiss Neuss/köln bzw. aus nrw. Habe mich umgehört beläuft sich auf gut 250- max 300 euro + 80 euro für die 22km/h zu schnell  .
Naja stehen zu ich zu meinem fehler , nur bei uns in der stadt stellen sie mitllerweile blitzer hin, und ändern im wochentakt die geschwindikeits schilder. Ich wurde in einem ort geblitzt der vorher wie jeder ort auf 50 begrenzt war. nun gibts da nen lidl einkaufsmarkt und schwupps ist die Ganze ortschaft auf 30 beschränkt.
Das ich da nach 6 std klausur schreiben nichtmehr draufgeguckt habe , dafür könnte ich mich zwar ohrfeigen aber ist ein wenig verständlich würde ich behaupten. Als beweis für meinen mental angeknacksten zustand dient mein blitzerphoto wo ich mit augenringen und rechtes auge mehr zu als auf drauf zu sehen bin^^.
Mfg markus
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08.09.11, 14:02
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#20
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
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Zitat:
Zitat von ecstasy69
in einer 50er Zone.
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Es gibt keine 50 Zone, chöchstens 50 km/h Bereich
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08.09.11, 15:43
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#21
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 440
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Zitat:
Zitat von aknx7
Es gibt keine 50 Zone, chöchstens 50 km/h Bereich

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Recht hast du.
Anhörungsbogen liegen lassen, aber im Auge behalten. Wenn die vor der Tür stehen muss es ja nicht das erste mal gewesen sein. Bei mir im Kreis FFM kommen die auch und schauen nach Kombi, Helm etc. aber da muss man schon öfter geblitzt werden.
Ich stehe auch zu meinen Fehlern. Aber ich fahre auch gern Motorrad. Muss man abwägen.
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29.09.11, 09:10
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#22
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
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Hallo,
Zitat:
Zitat von aknx7
Es gibt keine 50 Zone, chöchstens 50 km/h Bereich

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Warum solls die bitte nicht geben ?
Bei uns in der Nachbarstadt ist eine Tempo 40 - Zone
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29.09.11, 10:09
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#23
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
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Zitat:
Zitat von Tuxtom007
Hallo,
Warum solls die bitte nicht geben ?
Bei uns in der Nachbarstadt ist eine Tempo 40 - Zone
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Wie Du schon selber gesagt hattest
40 Zone ist icht 50 - kapierst Du das ? Es gibt keine 50 ZONE !
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08.09.11, 14:55
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#24
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
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meine ich doch
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08.09.11, 16:21
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#25
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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@rikovonvenlo
Du könntest ja den Bussgeldbescheid hier einstellen (natürlich alle persönlichen Daten unkenntlich machen), dann wäre dieser leichter zu beurteilen als per "Ferndiagnose".
Ich fasse mal kurz, die bereits richtig genannten Antworten, zusammen und "entkräfte" die wenigen "Falschmeldungen", wobei es etwas mühsam ist alles mehrmals durch zu lesen:
Üblicherweise sind in dem Bussgeldbescheid mit Anhörbogen die Zeugen (Polizeibeamte, Gemeindevollzugsdienst, sonstige Beauftragte) aufgeführt, welche den Tathergang und das Nummernschild bezeugen.
- Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt exakt ab dem Verkehrzeichen. Keinerlei vorgesehene Toleranzgrenze in Metern. Es liegt nur im Ermessen der Ortspolizeibehörde (zuständige Bussgeldstelle) und/oder Gericht, dieses zugunsten des Betroffenen anerkennen.
- Die 10 Merkmale der Übereinstimmung beim Gesichtsvergleich, wurden wohl mit dem Fingerabdruck verwechselt.
- Wenn der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden kann, tritt an dessen Stelle der Halter des KFZ in die Pflicht (Halter vor Führer). Wobei der Halter (hier dein Vater) schon in Erkärungsnot kommen würde, weil er ja keine Fahrerlaubnis dafür hat. Deswegen wird ihm auch ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
- Die Halterpflicht über die Aufsicht der zugelassenen Fahrzeuge greift nur vor Antritt der Fahrt: Hat der Führer eine gültige Fahrerlaubnis und ist dieser auch fahrtüchtig (Alkohol, BTM, Medikamente, Gesundheit, etc.), Verkehrstauglichkeit des in Betrieb genommenen Fahrzeuges, korrekte Zulassung, versichert, usw. Nach Fahrtantritt ist der Halter erst einmal raus aus den Pflichten.
Um es kurz zu machen:
Anhörbogen ausfüllen, bezahlen und demütig sich der StVO ergeben
Daddy sollte nicht dafür einstehen müssen, du könntest ihn höchstens bei der Bezahlung um Hilfe bitten.
Es ist zudem ein langer und teurer Weg solche Bussgeldbescheide anzufechten.
Sollte ich etwas vergessen haben, durchaus möglich bei der Schilderung des Sachverhalts, so kann man das nur durch Einsicht in den Bussgeldbescheid entkräften
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08.09.11, 17:35
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#26
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 46
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hm danke, das mit dem bezahlen ist kein problem das gled hätte ich schon. desweiteren wäre es für meinen dad eh nicht schlim son buch zu führen, da er sowieso in seinem job solche sachen notieren muss^^. Was folgt auf keine rückmeldung bezüglich des anhörungsbogens?
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08.09.11, 16:19
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#27
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
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Bloß wenn ich in der Probezeit bin , dann reisse ich nicht so am Hahn !
Auch wenn die ausgeschilderte Hochstgeschwindigkeit immer wechselt , hat man immer noch zwei Augen um die Schilder zu sehen .
Und zu den zu den Verjährungsfristen habe ich mal folgendes gefunden !
Die Verjährungsfrist wird durch einen Bußgeldbescheid und andere Maßnahmen der Behörde (Vernehmung des Betroffenen, richterliche Vernehmung von Zeugen, usw.; siehe § 33 OWiG) unterbrochen und beginnt anschließend von Neuem. Wenn bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist, beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).
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08.09.11, 21:01
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#28
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
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Der endgültige Bussgeldbescheid! Natürlich etwas teurer, da die Verwaltungsgebühren in voller Höhe zuschlagen. I.d.R. um die 60 €.
Schau auf die, im Text und/oder im Gesetzestext genannten Fristen. Danach wird der Verwaltungsakt rechtsgültig und auch vollstreckbar.
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09.09.11, 11:29
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#29
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 46
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also ich hab nun überlegt, und es ist mehr oder weniger unsinnig sich da groß rumzustreiten, is nunmal passiert und gut ist.
Eine frage noch, wenn ich nun "gestehe" kann man in irgendeiner weise auf nachsicht durch die umstände hoffen bzw gibts bestimmte formelle sachen mit denen man buße ausdrücken sollte oder garnicht?
danke
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12.09.11, 13:09
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#30
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
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du kannst dich entschuldigen und reue zeigen, musst es aber nicht. es hat auf jeden fall KEINE auswirkungen auf die rechtsfolgen!
andererseits würde ich nicht reinschreiben, dass du mit deinen gedanken woanders warst. wenn man nicht bei der sache ist, soll man schließlich kein kfz führen!
deine einsicht begrüße ich natürlich. das einzige "sinnvolle", was du noch tun könntest: anwalt einschalten und der beantrag akteneinsicht. erst dann weißt du, was die behörde alles weiß und wovon sie was für fotos haben. allerdings kann es immer noch derart enden, dass du zahlen musst und dann kommen eben noch die anwaltskosten dazu. das lohnt sich nur, wenn man vorher weiß (inwieweit man das auch vorher schon wissen kann  ), dass man gewinnt.
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07.09.11, 09:35
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#31
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
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Zitat:
Zitat von Filmjunkie4life
Wenn man sagt man wars nicht un des ist nicht eindeutig erkennbar ..
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Ja, klar, und man hat schon die Pferde vor der Apotheke
Warst Du scon mal in gleicher Angelegenheit vor dem kadi ?
'n guter Kumpel ekam besuch von der Grünen Rennleitung, zwei andere Personen die sich im Büro befanden ( Bekannte des Kumpel ) haben den Fahrer " nicht erkannt ". Die Sache wurde verhandelt. Der Richter schaute das Foto an, Ihn an und sagte
:
- das sind sie doch !
Zahlen Bitte !
Zitat:
Zitat von DieVersion
2. ...Jeder Richter aber wird es auch fallen lassen wenn es wirklich 20 m vor dem 50 Schild geblitzt wurde. Da es menschlich ist vor dem Schild schon etwas Gas zu geben und mit dem Motorrad erst recht.
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Je nach dem welcher Richter, beim Fahranfänger muß des nicht der Fall sein, Regelkonformes Fahren ist gefragt.
Zitat:
Zitat von DieVersion
... Und weil er zufällig an dem Tag nicht zu Hause war und jeder im Haus mit dem Ding fahren hätte können muß die Polizei den "Täter" ermitteln
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Schade, dass Du nicht geschriben hast, was so weiter passieren wird, ist nähmlich ganz interresant
Was ist mit der Pflicht mit der Aufsicht über die auf sich zugelassene Fahrzeuge ?
Ich wäre echt gespannt was der Gentelman- smart dazusagen wird ?
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