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Zuviel Lohn erhalten?

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Ungelesen 30.08.11, 12:40   #1
mr.gorilla
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Standard Zuviel Lohn erhalten?

Hallo allerseits,
bin noch Schüler, aber arbeite nebenbei.
Habe heute mein Gehalt der letzten 2 Monate bekommen, da es letzten Monat etwas Probleme gab. Problem bei der Sache ist : Ich habe knapp 100€ zuviel bekommen.
Klar erst mal freut man sich und denkt "Yay" aber da es ja nicht mein Geld ist, habe ich keine Ahnung was ich tun soll. Einerseits denke ich mir "Jaaa gut so" weil man mir ein Monatsgehalt einfach einen Monat zu spät ausgezahlt hat, andererseits habe ich keine Ahnung wo die 100€ zuviel herkommen.
Verdiene 8 € die Stunde bei 50 Stunden im Monat (Soll ja nicht über 400€ kommen). Im Juli habe ich die 50 voll gemacht und im August waren es nur 35h machen ja 680 €. Bekommen habe ich jedoch 750€.

Habe im Internet gelesen, wenn man das Geld ausgegeben hat, kann es sein das man nichts zurückzahlen muss. Gut es sind "nur" 70€ aber für mich ist das als Schüler schon viel. Gibts die Möglichkeit das vom nächsten Lohn einfach abzuziehen?
Bin grad leicht verwirrt.
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Ungelesen 30.08.11, 12:45   #2
seeded
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Zitat:
Weil die Arbeitnehmerin eine Leistung ohne rechtlichen Grund erhalten hatte, ist sie ungerechtfertigt bereichert und vorbehaltlich etwaiger abweichender vertraglicher Regelungen zu dessen Herausgabe verpflichtet, § 812 BGB.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Empfänger des zu Unrecht Erlangten nicht mehr bereichert ist.
Ist der Empfänger bösgläubig, kennt er schon bei Empfang den mangelnden Rechtsgrund, so kann er sich auf den Wegfall der Bereicherung nicht berufen.

Der Bereicherungsschuldner hätte den Wegfall der Bereicherung, der Gläubiger die von Anfang an bestehende Bösgläubigkeit zu beweisen.
Der Umstand, daß die Überzahlungen eine durchaus stattliche Höhe erreichten, spricht dafür, daß die Empfängerin zumindeest hätte wissen können, daß die Überweisungen auf einem Irrtum beruhten.
jura-forum
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Ungelesen 30.08.11, 12:46   #3
Stubensauger
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Wieso wartest du nicht einfach ab? Oder rufst halt da an, dass du zuviel Kohle bekommen hast.
__________________
...denn dann hast du kapiert, dass der Rock die Welt regiert.
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Ungelesen 30.08.11, 12:50   #4
balupower
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Standard Wichtig !

einfach nachfragen , vielleicht hast du oder sie sich vertan !

wenn sies waren und es merken mußte es sowieso zurückgeben .

LG
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Ungelesen 30.08.11, 12:49   #5
Eck0
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Ich würd mir da gar keine Gedanken machen...Geld nehmen und Klappe halten. 70 € sind jetzt nicht die Welt.
__________________
Wir sind Dicht, Goethe war Dichter!
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Ungelesen 30.08.11, 12:52   #6
seeded
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Zitat:
Ich würd mir da gar keine Gedanken machen...Geld nehmen und Klappe halten. 70 € sind jetzt nicht die Welt.
Er ist verpflichtet es zurückzuzahlen.

Ihr macht euch die Welt so einfach...
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Ungelesen 30.08.11, 12:58   #7
Xyqui
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Zitat:
Zitat von seeded Beitrag anzeigen
Er ist verpflichtet es zurückzuzahlen.

Ihr macht euch die Welt so einfach...
Wie so oft nur eine Teilwahrheit.

Ich habe einen ähnlichen Job, auch auf 400€ Basis und bekam letzten Monat 200€ zuviel.
Bin dann zu meinem Kollegen gegangen, der ganz nebenbei Betriebsratsvorsitzender ist (also wirklich Ahnung von der Materie hat im Gegensatz zu vielen Tippslern hier).
Der hat mir dan geraten ich soll die Klappe halten, aber das Geld nicht gleich verschleudern.
Man ist als Arbeitnehmer NICHT verpflichtet diesen Missstand zu melden.
Du musst aber wissen, dass der Arbeitgeber ein Recht auf dieses Geld hat wenn er es in den ersten (glaube) 3 Monaten (vllt auch 6) geltend macht. Danach ist es sozusagen "verjährt".
Selbst wenn du das Geld schon aus dem Fenster geschmissen hast - halb so wild. Es ist auch rechtlich vorgesehen, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nicht 100% sofortige Rückerstattung fordern kann, sonder dass dann mit dir absprechen muss.
Zu welchen Raten etc (Kein Zins)

Hoffe dir geholfen zu haben
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Ungelesen 30.08.11, 12:57   #8
mr.gorilla
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Meine Chefin meint sie weiß von nix und hat auch kein Interesse wies scheint. Das dumme ist nur dass ich keine Abrechnung bekommen hab und halt auch fast alles mündlich vereinbart wurde (Stundenlohn Arbeitszeiten etc). Also rein praktisch ist es zuviel, aber theoretisch könnte ich auch keine Ahnung haben.
Der Punkt ist, dadurch dass ich es zu spät bekommen habe, muss ich jetzt einige Dinge bezahlen und ich hab kein Bock damit wieder zu warten, wenn die das Geld zurück wollen sollen sies mir vom nächsten lohn abziehen.
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Ungelesen 30.08.11, 13:20   #9
mr.gorilla
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Wie gesagt, die einzige Sache um die es mir geht ist die : Ich muss heute ein paar Dinge bezahlen. Und damit werde ich nicht warten bis sich alles geklärt hat, weil es dringend ist. Wie gesagt, ich werde das Geld jederzeit zurückzahlen wenn es zu viel ist, ich bin kein mensch der sich Leistungen erschleicht, aber dann lass ich die genau so lange warten wie die mich,
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Ungelesen 30.08.11, 13:23   #10
seeded
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Zitat:
Man ist als Arbeitnehmer NICHT verpflichtet diesen Missstand zu melden.
Sollte es aber rauskommen und er hat es gewusst, kann es Probleme geben, da er sich, trotz besseren Wissens, unerlaubt bereichert hat.
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Ungelesen 30.08.11, 13:35   #11
Xyqui
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Zitat:
Zitat von seeded Beitrag anzeigen
Sollte es aber rauskommen und er hat es gewusst, kann es Probleme geben, da er sich, trotz besseren Wissens, unerlaubt bereichert hat.
Nein - er hat es ja BEKOMMEN und nicht GENOMMEN.
Ist wie im Restaurant, bekommst du zu viel Wechselgeld musst du es der Bedienung nicht sagen (auch wenns arschig ist, weils ihr vom Gehalt abgezogen wird - meistens) aber sobald sie nachfrägt musst du ehrlich sein.
So auch beim Arbeitgeber, es war SEIN Fehler.

Man darf also nur nicht lügen, aber es durchaus für sich behalten.
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Ungelesen 30.08.11, 13:38   #12
Iliaz
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Genau so ist es.
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Kansas City Shuffle? "Ein Kansas City Shuffle ist, wenn alle Welt nach rechts kuckt, während du links rum gehst."
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Ungelesen 30.08.11, 13:34   #13
7onkelz
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woher wollen die wissen das er es gewusst hat? :P
ist immer so ne sache, ich würd die 70 euro einfach erstmal ne zeitlang behalten, wenn sich keiner meldet nach einem monat oder so denk ich auch nicht das die sich nochmal melden würden
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Ungelesen 30.08.11, 13:45   #14
seeded
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Zitat:
§ 812 BGB
völlig wayne was eure betriebsräte oder sonstige erzählen.

Er ist zur HERAUSGABE verpflichtet. Nichts anderes habe ich jemals behauptet.
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Ungelesen 30.08.11, 13:48   #15
Xyqui
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Zitat:
Zitat von seeded Beitrag anzeigen
völlig wayne was eure betriebsräte oder sonstige erzählen.

Er ist zur HERAUSGABE verpflichtet. Nichts anderes habe ich jemals behauptet.
Klar, wenn es innerhalb der Frist bemerkt und beanstanded wird.
Wenn man sich nicht nur die Rosinen aus einem Text pickt spart man sich auch die lästigen Kommentare
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Ungelesen 30.08.11, 13:53   #16
seeded
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Nur weil du unfähig bist meine Posts richtig zu lesen kann ich doch nichts dafür.
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Ungelesen 30.08.11, 14:38   #17
mr.gorilla
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Hat sich geklärt, meine Chefin hat zuviele Stunden eingetragen, warn aber nur 40 € mehr statt 80 da ich noch was vom vorvormonat gut hatte Danke trotzdem an alle!
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