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Mietkaution nach 5 Jahren verjährt?

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Ungelesen 29.08.11, 19:47   #1
Ghozz
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Standard Mietkaution nach 5 Jahren verjährt?

Heute hat mich ein Freund besucht und mich um Rat gefragt, leider konnte ich Ihm mit seinem Anliegen nicht helfen. Ich hoffe doch sehr, das einer vielleicht in diesem Forum einen Rat geben kann.

Vielleicht hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht und kann diesbezüglich etwas dazu sagen, vielleicht wie die Rechtslage wäre, oder ob man überhaupt das noch bezahlen muss.

2006 hat ein Freund sich mit seiner Frau und Kindern eine größere Wohnung angemietet. Damals war er arbeitslos und bezog Hartz4. Bevor er den Mietvertrag unterschreiben durfte, musste er sich das OK durch das Arbeitsamt holen. Dies wurde bewilligt. Die 2 Monatsmieten Kaution wurden auch bewilligt, dazu wurde er durch das Arbeitsamt benachrichtigt und er sollte irgendeinen Wisch unterschreiben, das das Amt die Kaution bewilligt, und er dann eine geringen Betrag vom Hartz 4 Satz abgezogen bekommt. Der Mietvertrag wurde dann unterschrieben und anschliessend wurde der Umzug vollzogen.

Nach nunmehr über 6 Jahren hat sich der Vermieter sich zu Wort gemeldet, als er einmal wegen irgend so einer Reparatur beim Mietbüro vorgesprochen hatte, das die Kaution bis jetzt noch nicht überwiesen wurde. Er hatte auch zuvor keine schriftliche Benachrichtigung oder Mahnung bekommen. Nun war er verunsichert, weil er im Glauben war, das die Kaution doch von der ARGE bezahlt wurde. Als ich Ihm danach fragte, ob er sich schon mit der ARGE in Verbindung gesetzt hatte, bejahte er mir dies. Er hat bei der ARGE vorgesprochen und die Situation erklärt. Die haben Ihm dann später einen Schreiben geschickt, wo er einen Termin zur ARGE bekommt, wenn er möchte, kann er dann einen Darlehen über die 2 Monatsmieten Kaution bekommen und er das in geringen Raten abzahlen kann.

Nun ist die Frage, ist es rechtens, das der Vermieter nach sovielen Jahren ohne Mahnung die Kaution fordern kann, oder ist es nun verjährt?

Noch eine Frage ist offen, damals als die ARGE die Kaution zugesagt hatte, haben die schlicht die Kaution bis heute nicht bezahlt.

Muss mein Freund die Kaution trotz allem bezahlen, oder muss er sich darauf einlassen, das er die Kaution als Darlehen bekommt und es der ARGE in geringen Raten zurück zahlt?

Damit ist aber nicht klar, als er damals die Kaution zugesagt bekommen hatte,und den Wisch unterschrieben hatte mit der gerigen Abzügen in seinem Hartz 4 Satz, da konnte man aber nicht ersehen, ob nun Geld von Ihm für die Kaution abgezogen wurde.

Wie sieht die Rechtslage denn aus, gibt es dafür einen Urteil? Muss er denn diese Kaution bezahlen oder wer ist nun für was verantwortlich?
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