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myGully |
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19.08.11, 19:53
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 147
Bedankt: 14
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mofa roller ohne füraschein
Hi ich soll für einen nachbar fragen wie das mit dem mofa oder roller fahren ohne füraschein ist man darf doch irgend wie ab einem bestimmten gebursjahr ohne füraschein irgend was von denn beiden fahren und wie schnel darf der roller oder mofa sein ??? also 25Kmh oder 45kmh ??
PS ich habe keine anung von mofa oder roller habe im internet geguckt aber nix gefunden
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19.08.11, 19:58
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#2
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✩ ★Battlefield 3★ ✩
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 841
Bedankt: 611
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hey
mofa/roller darf man mit 15 fahren (25ziger), mit 16 1/2 darf man 50ziger fahren
aber auch nur mit FÜHRERSCHEIN
ich weiß nicht wer dir das gesagt hat das man ohne Führerschein was von den beiden fahren darf und ich wills auch gar nich wissen
Edit:
beim mofa heißt es nicht Führerschein sondern Mofaprüfbescheinigung
__________________

made by Laron90
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19.08.11, 20:03
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 147
Bedankt: 14
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es sollen doch irgend wie leute die irgend wie vor dem 01.04.1965 geboren sind sollen doch irgend wie eins von beiden ohne füraschein fahren dürfen
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19.08.11, 20:27
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 540
Bedankt: 490
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] steht was zu dem Thema.
Auch die Sache mit dem Geburtsdatum.
mfg Incr3aseD
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19.08.11, 20:29
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#5
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✩ ★Battlefield 3★ ✩
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 841
Bedankt: 611
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aha sehr interessant
wusste ich gar nicht das mit dem Geburtsjahr
da hab ich was dazu gelernt
__________________

made by Laron90
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20.08.11, 14:03
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#6
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Banned
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 117
Bedankt: 53
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Willst Du mich auf die Palme bringen, oder bist du einfach nur zu blöd das Wort "Führerschein" normal zu schreiben ?
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20.08.11, 14:17
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#7
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.049
Bedankt: 4.157
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Zitat:
Zitat von gesetzloser25
Willst Du mich auf die Palme bringen, oder bist du einfach nur zu blöd das Wort "Führerschein" normal zu schreiben ?
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Lese doch einfach darüber hinweg ? Was ist daran so schlimm ? Wenn er es nicht besser gelernt hat ! Das Bildungsniveau hat in den letzen Jahren abgenommen in Deutschland !
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20.08.11, 14:26
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#8
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Banned
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 117
Bedankt: 53
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Zitat:
Zitat von AlittleR2D2
Lese doch einfach darüber hinweg ?
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Normalerweise tu ich das auch und es stört mich wenig. Aber das ist nun schon der Zweite Thread mit "Führaschein". Bei so einer offensichtlichen Dummheit von Leuten die es nichtmal selbst merken werde ich aggressiv.
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27.08.11, 18:36
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von laron90
hey
mofa/roller darf man mit 15 fahren (25ziger), mit 16 1/2 darf man 50ziger fahren
aber auch nur mit FÜHRERSCHEIN
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Wenn man keine Ahnung hat, sollte man vielleicht verzichten.
Mofa ab 16, Roller ab 16 und nicht mit 16 1/2
`
Klasse B beinhaltet klasse M - Kleinkrafträder bis 50 ccm.
Zitat:
Zitat von trim
es sollen doch irgend wie leute die irgend wie vor dem 01.04.1965 geboren sind sollen doch irgend wie eins von beiden ohne füraschein fahren dürfen
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die, die 15 Jahre alt vor dem 01.04.1980 geworden sind wenn ich micht nicht täusche
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07.09.11, 14:51
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von Metzgermeister65
Mofaprüfbescheinigung für einen 25er Mofaroller bekommt man ab 15.
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Tipfehler
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07.09.11, 19:56
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#11
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Newbie
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 61
Bedankt: 153
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Das sind doch altbekannte Sachen.Wer vor 1953 PKWFührerschein gemacht hat darf auch Motorräder bis 750Kubik führen
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08.09.11, 00:17
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#12
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Reiter der SSD
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 60
Bedankt: 41
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Ich bin 15 und habe eine Mofaprüfbescheinigung.
Also: Zwischen machen und haben ist ein Unterschied.
Ich glaube immer ein halbes Jahr vorm jeweiligen Geburtstag darf man anfangen:
Mofa: 15
Roller: 16
Motorrad (125 Kubik, bis 18 - 80km/h): 16
Auto mit Eltern daneben: 17
Alles klar?
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Er kauft dir höchstens Rosen, ich dir gleich den ganzen Inder
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08.09.11, 00:38
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#13
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Newbie
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 61
Bedankt: 153
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Es wurde aber nicht gefragt was die heutigen 15 jährigen machen müssen sondern wann man geboren sein muss um keinen zu brauchen.Das wurde doch beantwortet.Ab 1980 wurde der Pflicht und wer davor schon 15 war brauchte keinen .Wahrscheinlich ist der "Nachbar"seinen Lappen losgeworden und will jetzt
wenigsten mit nen Mofa unterwegs sein.
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08.09.11, 01:38
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#14
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Ein Blick in den § 5 Fev und die dazugehörige Anlage, sowie in §72 StVZO verschaffen da Abhilfe.
Ansonsten ist die Frage bereits mit dem Datum von 1980 richtig beantwortet worden.
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08.09.11, 14:12
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#15
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von Commander32
Das sind doch altbekannte Sachen.Wer vor 1953 PKWFührerschein gemacht hat darf auch Motorräder bis 750Kubik führen
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Und ich blödman dachte OFFEN !
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08.09.11, 14:12
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#16
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von Commander32
Das sind doch altbekannte Sachen.Wer vor 1953 PKWFührerschein gemacht hat darf auch Motorräder bis 750Kubik führen
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Und ich blödman dachte OFFEN ! lol !
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08.09.11, 14:41
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#17
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Reiter der SSD
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 60
Bedankt: 41
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Um es genau zu sagen 
Auf meinen Papieren steht:
Wer nach dem 31. März 1965 geboren ist, benötigt ferner eine Prüfbescheinigung.
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Er kauft dir höchstens Rosen, ich dir gleich den ganzen Inder
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