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myGully |
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16.08.11, 19:06
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#1
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 58
Bedankt: 402
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Bilder ins Netz stellen, paar rechtliche Fragen
Darf ich rein hypothetisch Bilder von irgendjemanden, der z.B. bei Facebook gepostet hat runterladen und irgendwo im weitem Netz verbreiten?
Was würde mit mir passieren?
In meinen Augen wäre das doch nicht verboten, weil die Person es ja bereits ins Netz gestellt hat, dh für uns verfügung gestellt hat.
Liege ich damit richtig oder falsch?
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16.08.11, 19:07
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Ja damit liegst du falsch, die Bilder Facebook gehören!
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16.08.11, 19:13
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#3
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 58
Bedankt: 402
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Das ist dann mein pech,weil es zur verfügung gestellt habe
wie ist es gesetzlich?
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16.08.11, 19:18
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#4
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 58
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Zitat:
Zitat von Hoorizon
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Zitat:
und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden
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Das Bild ist doch schon veröffentlicht!! Auf Gesichtsbuch. 
Also?
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16.08.11, 19:20
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#5
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 58
Bedankt: 402
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Wieso gibt es dann bei den Bildern einen "Downloade das Bild" Funktion?
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16.08.11, 19:25
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#6
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 58
Bedankt: 402
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Andere Frage:
Die Bilder aus dem Porn bereich, die sind ja zum Teil Amateur.
Woher hat man diese "runtergeladen und weiterveröffentlicht"?
Vielleicht wollte die Person es nicht.
Darüber wollte ich eigentlich hinaus.
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16.08.11, 19:29
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#7
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Woher woher ... die werden die Damen entweder selbst fotografiert oder fotografieren lassen und dann mit großer Wahrscheinlichkeit ihrem Freund geschickt haben ...
Beziehung ist irgendwann aus ... vielleicht sogar unter schlechten Voraussetzungen auseinander gegangen ... (Ex)Freund denkt sich, stell ich sie einfach mal ins Netz.
Oder er zeigt sie einem Freund ... und der stellt sie ins Netz ... oder oder oder.
Stell dich doch mal bitte nicht so glatt an.
Und meist ist dieses eben GEGEN den Willen der Person auf den Bildern ... woraus folgt, JA es ist in dem Fall eine Straftat!
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16.08.11, 19:34
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#8
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 58
Bedankt: 402
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Gut, somit wurde meine Frage beantwortet.
@Hoorizon:
Also die Person hat irgendwelche Bilder gepostet ins Facebook, die halt dem männlichen Geschlecht ansprechen würde.
Daher war die Frage, ob ich die Bilder praktisch runterlade und dann hier hochlade.
Aber ich tu es nicht. Kein Bock auf irgendwelchen Stress.
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