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myGully |
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14.08.11, 03:19
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#1
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Der Bürger King
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 712
Bedankt: 604
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Verkehrsrecht 2 Situationen
Also ich habe 2Situationenen die immer wieder auftreten. Deshalb würde ich mal gern wissen wie es rechtlich aussieht. Weil ich wirklich immer an solche Profis gelange.
Das ganze Spielt sich auf der Autobahn ab. Zwischen mir (Blau) und dem "Passanten"(Grün) Sind etwa 15m Sicherheitsabstand. Jetzt Fährt Rot in diesen Sicherheitsabstand (Befindet sich auf Höhe A), tritt voll auf die Bremse um die Ausfahrt in letzter sekunde zu bekommen. Wenn ich ihm jetzt reinfahre bin ich schuld weil mein Sicherheitsabstand zu Rot nicht groß genug war ?
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Echt eh ich krieg das nicht gebacken hier ne Liste mit erlaubten Image hostern zu finden...
2te situation auch auf der Autobahn. Jemand will die Ausfahrt frühzeitig bekommen und fährt schon 300m Über den Standstreifen mit 130Kmh. Ich fahre die Ausfahrt regulär raus und er fährt mir rein weil ich zu knapp vor ihm einschere. Bin ich schuld ?
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Ein schlumpf in Entenhausen... Wo gibts den sowas ?!
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14.08.11, 08:13
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Hallo Racer X,
Hoffe dein Name ist nich gleich Programm
Leider kann ich die Verkehrssituation nicht eindeutig beurteilen, weil dein Link zum Imagehoster ins Leere geht.
Hier gibt es die Übersicht der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Grundsätzlich zu beiden Fragen sind nachfolgende §§ der StVO
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zu berücksichtigen.
Ergänzend zur StVO, die Regelung über die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Abstand:
Grundsätzlich schreibt das Verkehrsrecht einen Sicherheitsabstand von mindestens 1 Sekunde vor.
100 km/H = 27,77 m Abstand zum Vorausfahrenden.
Dann gibt es noch eine mögliche Unterschreitung, welche sich bei 0,8 Sekunden befindet und Gefährdungsabstand nennt.
100 Km/ = 22,22 m Abstand zum Vorausfahrenden.
Nach §1 hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Beim Erreichen und/oder Unterschreitung des Gefährdungsabstandes geht man immer von einer erreichten Gefährdung (abstrakt und auch konkret) aus.
Bei deinen Beispielen ist es also zu bewerten, ob es dir möglich und zumutbar war/wäre, die Gefährdung zu verhindern. Grundsätzlich wird aber zuerst der Verursacher der Hauptgefährdung geahndet.
Üblicherweise wird behauptet, dass immer der Auffahrende die Hauptschuld trägt. In diesem Beispiel Nr. 1 trifft das nur bedingt zu.
Beim zweiten Beispiel hättest du so langsam fahren müssen (auch wenn du nicht die Ursache gesetzt hast), um dem Fahrzeugführer auf dem Standstreifen das Einfahren in die Fahrbahn zu ermöglichen.
Dies ist, wie gesagt, nur ein theoretische Antwort auf das Fahrverhalten ohne Schädigung nach § 1 StVO (Unfall).
Bei einem tatsächlichen Unfall wird die Verkehrslage zusätzlich durch Spuren auf der Fahrbahn (Reifen-/Bremsspuren, Aufprallspuren, umherliegende Fahrzeugteile) und Zeugenaussagen ermittelt, bzw. beurteilt.
Zusammenfassen, unter Beurteilung der o.g. Vorschriften, ist also immer ein Teilschuld gegeben (theoretisch, da die abschliessende Wertung einzelfallabhängig begründet werden muss).
Gruss
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14.08.11, 08:15
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#3
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Banned
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 160
Bedankt: 942
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Moin
Fall 1: Ich nehme einmal an, du meintest 50m anstatt 15m. Denn ansonsten würdest du auf Dauer doch ein paar Probleme mit der Rennleitung bekommen.
Wenn du Rot in einer solchen Situation in die Karre fährst, dann spricht erst einmal der Anscheinsbeweis gegen dich, und es obliegt dir das Gegenteil zu beweisen.
Fall 2: Wird imho auf eine 50/50-Teilung der Schuld hinaus laufen. Du hättest dich vor dem Einschwenken auf die Abbiegespur nicht davon überzeugt, dass die Spur auch frei ist (§7, Abs. 5 StVO,) der Unfallgegner hat diese Spur unzulässigerweise benutzt (§2, Abs. 1 StVO.)
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14.08.11, 08:59
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Das ist richtig.
Ich wollte damit ausdrücken (wohl etwas umständlich geschrieben), dass es sich bei der "einen Sekunde2 um den grösstmöglichen Mindestabstand handelt, der kurzfristig unterschritten werden darf, ohne nicht in den Bereich der abstrakten Gefährdund zu kommen.
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14.08.11, 15:28
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#5
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Der Bürger King
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 712
Bedankt: 604
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Ja die 15m waren halt stark untertrieben um die entstehende enge zu verdeutlichen. Also sagen wir 25 - 40 m Abstand
Zitat:
Zitat von Hoshimo
Moin
Fall 1: Ich nehme einmal an, du meintest 50m anstatt 15m. Denn ansonsten würdest du auf Dauer doch ein paar Probleme mit der Rennleitung bekommen.
Wenn du Rot in einer solchen Situation in die Karre fährst, dann spricht erst einmal der Anscheinsbeweis gegen dich, und es obliegt dir das Gegenteil zu beweisen.
Fall 2: Wird imho auf eine 50/50-Teilung der Schuld hinaus laufen. Du hättest dich vor dem Einschwenken auf die Abbiegespur nicht davon überzeugt, dass die Spur auch frei ist (§7, Abs. 5 StVO,) der Unfallgegner hat diese Spur unzulässigerweise benutzt (§2, Abs. 1 StVO.)
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Ersteinmal will ich anmerken das sich die 2 Fälle stark ähneln, nur das ich in Fall 2 Der jenige bin der Zu Knapp einschert und in fall 1 Ein anderer
Also warum habe ich in Fall 2 Eine Teilschuld wo der Unfallgegner doch auf einer spur fährt auf die er nicht fahren darf.
Und in Fall 1 ein "Anscheinbeweis" gegen mich ?
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Ein schlumpf in Entenhausen... Wo gibts den sowas ?!
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14.08.11, 15:56
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 363
Bedankt: 201
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Zitat:
Zitat von Racer X
Also warum habe ich in Fall 2 Eine Teilschuld wo der Unfallgegner doch auf einer spur fährt auf die er nicht fahren darf.
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Du bekommst dadurch keine Freikarte, einfach rüber zu ziehen und ihn drauf fahren zu lassen 
Im Straßenverkehr steht eine Sache ganz oben: Unfälle vermeiden.
Egal ob man im Recht oder Unrecht ist.
Wenn du die Vorfahrt genommen bekommst, darfste ja auch nicht einfach reinrauschen, nur weil du im Recht bist. Du musst (wenn nötig) eine Vollbremsung hinlegen, um den Unfall zu vermeiden.
Also, so beschleunigen, dass du gefahrlos einscheren kannst.
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14.08.11, 16:21
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#7
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Der Bürger King
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 712
Bedankt: 604
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Zitat:
Zitat von deadsoul
Du bekommst dadurch keine Freikarte, einfach rüber zu ziehen und ihn drauf fahren zu lassen 
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Das ist mir auch klar 
Nur Verstehe ich nicht das ich in fast der Selben Situation schlechter darstehe als Jemand anders.
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14.08.11, 20:02
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#8
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von HelixSPLX
meines wissens nach beträgt der mindestabstand den halben tachowert, also bei 100km/h wären das 50m abstand....so haben wir es zumindest in der fahrschule mal gelernt.....von der sekunde hab ich noch nie was gehört....
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1. Halber Tachowert
2. 2 sek Abstand
3. nicht geringer als 50 m ( in beiden Fällen )
Situation 1.
Hast Zeugen geht gut aus ( für Dich ), hast keine sieht schlecht aus.
Situation 2.
300 m Barke, Innenspiegel, 100 m Barke außenspiegel und Seitenblick. Je nach dem wo der Unfall passiert ( vor oder hinter der Linie die den Verzögerungsstreifen " frei " gibt. Hier ebenso Zeugen gefragt, würde mit der Aussage des Hoshimo tendieren, wobei die Frage der Schuld in %% die Sache des Gerichts ist.
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14.08.11, 21:18
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von HelixSPLX
da beißt sich aber 1. und 2., da 2 sekunden immer einen größeren abstand ergeben als halber tachowert....also müßte rein theoretisch 2sek vor halber tacho stehen....
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Wer sagt, das die beiden Theorien sich decken müssen ?
Bei 2 sek Abstand geht man auf Nummer sicher ist aber schwiriger es zu ermitteln als halber Tacho.
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15.08.11, 05:07
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#10
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Banned
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 160
Bedankt: 942
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Zitat:
Zitat von Racer X
Also warum habe ich in Fall 2 Eine Teilschuld wo der Unfallgegner doch auf einer spur fährt auf die er nicht fahren darf.
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Steht doch da. [tm]
Um das mit einem anderen Beispiel zu verdeutlichen, wenn ein Kind bei Rot eine (Fussgänger)Ampel überquert, darfst du es dennoch nicht über den Haufen fahren.
Zitat:
Zitat von Racer X
Und in Fall 1 ein "Anscheinbeweis" gegen mich ?
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Wenn du in Fall 1 Rot hinten auf die Stossstange knallst, dann sieht es erst einmal so aus als ob
- dein Sicherheitsabstand zu gering war
- du unaufmerksam warst.
Es obliegt nun dir das Gegenteil zu beweisen. Solltest du ihn allerdings seitlich erwischen, dann stellt sich die Sachlage doch ein wenig anders da.
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15.08.11, 14:30
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#11
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Der Bürger King
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 712
Bedankt: 604
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Das habe ich schon verstanden. Aber dann müsste ja in der 2ten Situation auch der Anscheinbeweis gegen den gehen der schon auf dem Standstreifen gefahren ist...
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15.08.11, 15:31
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#12
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Banned
Registriert seit: Jun 2010
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Bedankt: 942
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Die Situation ist eben ein klein wenig anders. Sicherlich wird auch in Fall Zwei der erste Anschein gegen den "Standspurfahrer" sprechen. Aber du wirst dir immer noch die Frage gefallen lassen müssen, weshalb du ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten die Spur gewechselt hast.
Wenn der Fahrer Rot nicht ganz auf den Kof gefallen ist, dann wird er einfach erst einmal behaupten, er wäre bereits die ganze Zeit auf dieser Spur gewesen, wollte nun abbiegen, weswegen er seine Geschwndigkeit verringert hat (,was auch nicht ganz ok aber leider gang und gäbe ist,) und du bist ihm ins Auto gefahren. Nun liegt es an dir das Gegenteil zu beweisen.
Diese Aussage wird der "Standspurfahrer" so wohl kaum machen können, ohne sich selbst zu belasten. Und das muss nach der deutschen Rechtsprechung nun einmal niemand.
Die beiden Fallbeispiele scheinen auf den ersten Blick ähnlich zu sein, rechtlich gesehen gibt es aber Unterschiede.
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15.08.11, 16:08
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#13
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Der Bürger King
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 712
Bedankt: 604
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Naja ich rede hier von den Profis die Links fahren und Kurz Bevor die Leitplanke an der Ausfahrt wieder anfängt merken das sie doch da raus Müssen/Wollen. Also wenn ich ihm reinfahre er etwas die Kontrolle verliert oder durch den Zusätzlichen Schwung gegen die Leitplanke Stößt sollte die Situation klar sein.
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15.08.11, 20:09
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#14
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Banned
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 160
Bedankt: 942
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Dann erwischst du ihn aber höchstwahrscheinlich seitlich, und dann gibt das ein ganz anderes Bild.
Oftmals ist die Situation aber so, dass jemand von der linken Spur auf die Rechte zieht, und voll die Eisen erst einmal zuhaut, um die Abfahrt noch zu erwischen. Und wenn man in dem Moment eben unachtsam ist, dann kann man so einem "§/"&() mal schnell die Stossstange küssen.
Und so las ich auch deine Situationsbeschreibung im Startpost.
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