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myGully |
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08.08.11, 14:09
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Bedankt: 71
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Auto mit H-Kennzeichen
Hab mal ne Frage zur Anmeldung von Oldtimern:
1. Ich wohne in Landkreis A, habe aber Nebenwohnsitz in Landkreis B. Werde auch bald wieder nach B ziehen. Kann ich das Kfz schon da anmelden, wo ich den Nebenwohnsitz habe um Kosten für die spätere Ummeldung zu sparen? Oder zählt nur die Adresse aus dem Perso?
2. Will einen Oldtimer mit H-Zulassung anmelden. Was benötige ich für Unterlagen?
>> Perso, Doppelkarte Versicherung, H-Gutachtachten TÜV, KfZ Brief ??
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08.08.11, 15:37
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Erst- oder Zweitwohnsitz ist im Grunde nebensächlich. Die Zuständigkeit hängt davon ab, in welchem Landkreis das Fahrzeug seinen rechtmässigen Standort haben soll. Wenn du eh nach Landkreis B ziehen willst, wäre es kostengünstiger, das Fahrzeug gleich dort anzumelden.
Zur Anmeldung benötigst du das Gutachten, und halt alles was bei ner normalen Anmeldung auch benötigt wird.
EVB, Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung II, Personalausweis, HU - Bescheinigungen, ...
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08.08.11, 18:10
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Bedankt: 71
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Was ist EVB? Was ist Zulassungbesch. II?
Und gucken die nicht in meinen Ausweis, wo ich wohne? Kann das Ding ja dann anmelden wo ich wollte, wenn nicht überprüft wird?!
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08.08.11, 19:33
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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EVB ist die "neue" Versicherungsbestätigung, Wie ne Doppelkarte.
Du hast noch n alten Fahrzeugbrief? Dann musst du diesen mitnehmen. Ich meine, das du auch für H- Fahrzeuge dann einen neuen Fahrzeugbrief bekommst.
Der "Fahrzeugbrief" besteht dann aus den Zulassungdbescheinigungen I + II.
Meine Aussage von oben muss ich revidieren, da die STVO überarbeitet worden ist.
Früher war es so, das es nach dem "Standortprinzip" ging. Also da, wo das Auto die meiste Zeit bewegt wird. So war bis grade auch mein Kenntnisstand.
Heute geht es nach dem Wohnort.
Also musst du es doch am Hauptwohnsitz zulassen. Würde trotzdem bei der anderen Zulassungsstelle anfragen, sofern dein Zweitwohnsitz auch beim Einwohnermeldeamt eingetragen ist.
Mfg
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09.08.11, 17:56
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Bedankt: 71
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Was ist wenn ich keinen Brief habe, sondern nur eine TÜV Bescheinuigun gemäß §21StVZO, wo alle Daten drauf stehen.
Machen die mir den Brief dann direkt fertig und kostet das viel x-tra??
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