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myGully |
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07.08.11, 20:48
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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Laptop zum zweiten mal während der Garantie defekt
Hi hätte mal eine Frage,
Ich habe einen Laptop von Acer (7738g) bei diesem hatte die Festplatte vor ca. 1jahr irgend ein Schaden so das nichts mehr zu retten ging.
Dann habe ich den Laptop direckt zu Acer eingeschickt und er wurde repariert.
Nun 11Monate Später kurz vorm Ende der Garantie haben sich mehrere Fehler angesammelt:
Der erste Prozessorkern arbeitet nicht
Die Graka überhitzt ständig und stürtzt ab
Die Festplatte ,,knarxt" beim arbeiten (lesen/schreiben)
Die Netzteilbuchse hat einen Wackelkontakt.
Das Touchpad für die Lautstärken Regelung reagiert nicht.
Jetzt wollte ich den Laptop wieder bei Acer direckt einschicken, allerdings geben die mir nur 1 Jahr Garantie also muss ich den Garantieanspruch über das Versandhaus von dem ich den Laptop habe laufen lassen da ich bei denen 24Monate Garantie habe.
Kann ich jetzt vlt den Kaufpreis zurückverlangen ? Da es ja nun das zweite mal ist das in so kurzer Zeit was defekt geht, oder muss ich mich jetzt wieder mit einer Reparatur zufrieden geben ?
Ich mein bei so vielen defekten habe ich irgendwie keine Lust mehr auf den Laptop und ich kann mir denken das das nicht das letzte mal war das etwas kaputt geht.
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07.08.11, 20:54
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.049
Bedankt: 4.157
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Nach 3 erfolglosen Reparaturen innerhalb der Gewaehrleistungsfrist hat der Kunde ein Recht auf Austausch oder Wandlung, oder der Kunde kann vom Kaufvertrag zuruecktreten!
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07.08.11, 21:04
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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-.-
wie blöd ist das den
Den Laptop zu reparieren lohnt sich doch garnicht die können ja fast das halbe innenleben austauschen.
Dann hätte ich ihn doch lieber wegen jeder kleinigkeit eingeschickt und nicht erst wenn mehrere Fehler aufeinmal da sind, so hätte ich dann wenigstens jetzt ein neuen -.-
Naja Danke
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07.08.11, 21:24
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#4
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Echter Freak
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 2.956
Bedankt: 1.802
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Sagen wir mal so,
Acer weiß ich jetzt nicht genau, die geben auf das Gerät entweder 1 oder 2 Jahre Gewährleistung.
das schwankt immer bei denen. Hab leider ofters mit denen zu tun.
Der Handler gibt dir 2 Jahren Gewährleistung, es sei, du bist Geschäftkunde und hast den Laptop auch fürs Geschäft (auf dem Namen deines Geschäftes) gekauft, dann ist ebenfalls nur 1 Jahr.
Also es heißt, zum Händler bringen.
__________________
Gruß Schmicky
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07.08.11, 21:25
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 171
Bedankt: 99
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Zitat:
Zitat von AlittleR2D2
Nach 3 erfolglosen Reparaturen innerhalb der Gewaehrleistungsfrist hat der Kunde ein Recht auf Austausch oder Wandlung, oder der Kunde kann vom Kaufvertrag zuruecktreten!
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Ist nicht richtig!
Dieser "Spruch" bezieht sich, sofern dieser überhaupt Gesetzesrichtigkeit hat, nur auf ein und den selben Fehler.
Beispiel:
Du kaufst bei mir im Onlineshop eine Grafikkarte und diese funktioniert nicht, dann hast du dass Recht auf Reparatur. Du beschwerst dich bei mir und ich sage Dir - Einschicken.
Ich bekomme das Teil auf den Tisch, nun habe ich dass Recht auf Prüfung und Nachbesserung.
Dass heißt, ich habe dass Recht diese Gerät zu meinem Verkäufer zu schicken und dieser dass Recht zu seinem und dieser dass Recht zu seinem ..... und und und.
Nun, nach 4 Wochen dann habe ich entweder ein Repariertes oder vom Hersteller Ausgetauschtes Gerät vorliegen und teile die Fröhlich mit dass es morgen bei Dir ist.
Nun baust Du es ein und tadaaa - es läuft nicht. Also gleiche Prozedur.
Du bekommst es wieder und - wie gehabt ... Dann hast Du dass Recht vom Kauf zurück zu treten.
Beispiel 2:
Wie oben - Du bekommst die Karte wieder, baust sie ein und sie läuft.
Jetzt kommen nach ca. 2 Monaten Pixelprobleme. Du schickst sie wieder ein, etc.
bekommst sie wieder - läuft.
Nun funktioniert der 2. DVI Anschluss nicht, Du schickst sie wieder ein, etc.
Bei diesem Beispiel hast Du aber kein Recht vom Kauf zurück zu treten.
Und so wie ich dass hier verfolgt habe, ist das bei dem oben genannten Laptop so. Es sind immer verschiedene/ andere Probleme. Daher trifft der Rücktritt nicht zu, aber er kann das Gerät natürlich zum Hersteller einschicken, die sind da auch recht Kulant bei ACER.
BTT:
Nach einer so langen Zeit hast Du eh kein großen Anspruch mehr den Du stellen kannst außer die vom Hersteller angepriesene Garantie in Anspruch zu nehmen. Warten würde ich da nicht all zu lange mit, denn wie Du sagtest läuft die Garantie in kurzer Zeit aus, außer Du hast innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Kauf beim ACER ADVANTGARDE Programm teilgenommen.
ALLE IT Hersteller geben in Deutschland mind. 2 Jahre Garantie!! Sonst würden die hier nichts mehr Verkaufen können - gerade an Laptops.
Was den Händler betrifft, muss er 6 Monate Garatie Leisten und anschließend noch 6 Monate Gewährleistung. Wenn Du nun also das Gerät nach fast 2 Jahren zu Deinem Verkäufer trägst, dann macht der dass entweder aus Kulanz und bearbeitet Deinen Fall oder aber er berechnet Dir seine Arbeitszeit und die ggf anfallenden Kosten vom Hersteller.
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07.08.11, 21:36
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#6
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Echter Freak
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 2.956
Bedankt: 1.802
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Ich kenn das so,
Garantie ist nicht Gewährleistung.
man hat 24 Monaten Gewährleistung.
Gesetzlich ist das so, dass 6 Monaten der Händler dafür aufkommt, ab 6 Monaten ist der Händler dafür verantworlich, dass Gerät einzuschicken, das hat mit Kulanz nichts zu tun. Aber kostenb kommen dir in den 24 Monaten nicht auf dich zu.
Der Händler gewährt dir 24 Monaten, daß das Gerät läuft.
__________________
Gruß Schmicky
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07.08.11, 21:36
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#7
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von CAJ
-.-
Den Laptop zu reparieren lohnt sich doch garnicht die können ja fast das halbe innenleben austauschen.
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Das kann dir doch egal sein. Ob die das Reparieren oder dir gleich einen neuen schicken. Hauptsache er läuft wieder.
Beim Geld zurück bist du eher auf Kulanz angewiesen. Denn nach 6 Monaten müßtest du ja Beweisen das der Fehler bei Übergabe schon da war und nicht erst später auf getreten ist. Und das dürfte dir nicht Möglich sein. Denn nur weil er Defekt ist, heißt dies ja nicht das dieser Fehler schon bei Übergabe eingebaut war. Er kann auch später durch Überspannung, Überhitzung oder Stoß Entstanden sein. Und hier greift die Gewährleistung leider nicht. Mal abgesehen davon, wie schon geschrieben wurde, mußt du dem Händler vorher noch die Möglichkeit geben nach zu bessern. Also zu Reparieren. Erst wenn der das nicht kann, dann kannst du mit dem Händler, nicht dem Hersteller, darüber unterhalten.
Und da du das erste Mal das Gerät direkt zu Acer geschickt hast ohne den Händler ein zu schalten, zählt diese Reparatur für den Händler nicht mit. Ist also für den also immer noch der erste Versuch.
Also schicke das Gerät so schnell wie Möglich ein damit es noch Kulanter weise Repariert wird. Und wenn das nicht klappt, dann rede Freundlich mit dem Händler über Geld zurück. Zumindest einen Teil.
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07.08.11, 21:41
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#8
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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@Schmicky
Acer gibt mir ein Jahr Garantie laut denen ist meine Garantie am 02.07.2010 abgelaufen aber ich habe den Laptop erst am 08.09.2009 gekauft (Rechnung mit Kaufdatum habe ich noch)
Jetzt wollte ich eine RMA Nummer zur Reparatur bei Acer ordern dort habe ich dann gesehen das ich kein Garantie Anspruch mehr habe.
Also beim Versandunternehmen angerufen wo ich den laptop gekauft habe (ist ja nicht direckt von Acer)
Die geben mir ja die 2Jahre Gewährleistung, haben mir aber gesagt ich soll bei Acer anrufen (morgen da ja wochenende ist) und den mein Problem schildern erst wenn die ihn nicht mehr wollen bzw. auf Garantiebasis reparieren soll ich ihn an das Versandhaus zurückschicken Oò
@Onkel_poopi
Es ist ja inzwischen zweimal ein und der Selbe Fehler aufgetreten (ein defekt der Festplatte) dazu haben sich halt noch ein paar andere gehäuft, welche ja nicht alle auf einmal kahmen sondern nach und nach.
Über kleine macken habe ich ja eine Zeitlang hinweg gesehen aber so langsam ist es dann doch zuviel...
Und das Versandunternehmen ist glaub ich verpflichtet mir 24Monate Gewährleistung zu geben (was es ja auch hat) und da das Kaufdatum am 08.09.2009 war habe ich ja noch bis 08.09.2011 die Gewährleistung, also müssen die das doch wieder richten das hat ja noch nichts mit Kulanz zu tun ?
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07.08.11, 22:03
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#9
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 171
Bedankt: 99
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Das Problem ist aber dass ein Wackelkontakt an der NT Buchse und ein Überhitzen der Graka in einem Laptop Prinzipiell als Anwenderfehler hingestellt wird.
Was die Gewährleistung betrifft ist der Händler in Deutschland nach dem 12. Monat Rechtlich zu nichts mehr verpflichtet. Alles was der Händler danach tut ist aus reiner Kulanz - wenn man den Gesetzestext mal aus Geschäftlichen Augen betrachtet.
Und ganz ehrlich, ich würde Laptops generell direkt zum Hersteller schicken. Geht zum einen am schnellsten (mein persönlicher Rekord bei ACER sind 5 Tage) und zum anderen gibt ACER ihre Produkte mit 24 Monaten GARANTIE an. Abgesehen davon kann ich parallel dazu gleich für eine Garantieverlängerung anfragen - auch noch nach den von ACER vorgeschriebenen 6 Monaten.
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07.08.11, 22:20
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#10
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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Wackelkontakt an der NT Buchse ist bei mir kein Anwendefehler, ich behandel mein Laptop wie mein Drittes Ei ^^
Der hat mich ja mal 800euro gekostet alles was jetzt defekt ist kahm eben mit der Zeit, nur hats mich nicht sonderlich interessiert so ein Wackelkontakt aber jetzt wo noch ein CPU Kern nicht mehr geht will ich ihn halt doch einschicken.
Und wegen Garantie ich habe ja versucht über die Acer Service Seite eine RMA Nummer zu beantragen (benötigt mann zum einschicken) aber sobald ich dort das Kaufdatum eingebe wird das Garantiefeld auf ungültig bzw. abgelaufen gesetzt und daran kann ich auch nichts ändern weil die eben nur ein Jahr Garantie geben Laut der Seite.
Ich rufe da morgen mal an und guck was die dazu sagen.
Ich will die ja schon behalten aber nicht so das ich ihn jedes 3/4 Jahr einschicken muss
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07.08.11, 22:21
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#11
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Echter Freak
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 2.956
Bedankt: 1.802
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mmmhh,
hab jetzt ersteinmal nachgelesen, bevor ich diesen weiteren Text schreibe.
am besten du liest selber, direkt von der Verbraucherzentrale.
Zitat:
Bei einem Sachmangel kann der Verbraucher zunächst nur die so genannte
Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen (§ 439 BGB). Der Verbraucher hat dann
die Wahl zwischen einer kostenlosen Nachbesserung und einer Ersatzlieferung.
Das Gesetz räumt dem Verbraucher zwar das Wahlrecht ein. Der Verkäufer darf
jedoch die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (§ 439 Abs. 3 BGB).
Diese Nacherfüllung kann man nur bei dem Verkäufer geltend machen – nicht direkt
beim Hersteller!
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Gruß Schmicky
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07.08.11, 22:33
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#12
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Ist öfter hier
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Soweit ich das jetzt verstehe schließe ich daraus das ich es mir aussuchen kann ob der Laptop repariert wird oder ich einen ,,neuen" bekomme außer wenn die Reparatur für das Versandunternehmen billiger ist als die Ersatzware .
Naja ma gucken was Acer mir morgen erzählen wird und wenn die sich weigern versuch ich mal über das Versandhaus einen neuen Laptop zu ergattern ^^ ein versuch ist es ja Wert wenn nicht wird er eben nochmal repariert....
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08.08.11, 00:30
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#13
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Echter Freak
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 2.956
Bedankt: 1.802
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im anderem Sinn mit anderen Worten hast du Recht.
Das Versandhaus kann es verweigert, wenn die Kosten zu hoch sind.
Knallhart gesagt, aber es stimmt dennoch.
Das Gesetz ist herrlich, Lücken ohne Ende und die Otto-Normal-Verbraucher sehen alt aus.
__________________
Gruß Schmicky
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