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07.08.11, 15:25
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La chaba ya Botswana
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TV-Gebühren: Vermieter wollen nicht für die GEZ spionieren
Zitat:
TV-Gebühren: Vermieter wollen nicht für die GEZ spionieren
Neue Verordnung zwingt Eigentümer, persönliche Daten ihrer Mieter preiszugeben. Kieler Verband „Haus und Grund“ nennt neuen Rundfunkstaatsvertrag „Skandal“.
Lübeck – Ärger um Schnüffel-Paragrafen bei den neuen Rundfunkgebühren: Vermieter und Wohnungsverwalter sollen künftig per Gesetz verdonnert werden, der Gebühreneinzugseinzentrale (GEZ) genaue Angaben über ihre Mieter zu machen, falls die ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen. Das schreibt der neue Staatsvertrag über Rundfunkgebühren vor, der am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll.
Der Vermieterverband „Haus und Grund“ in Schleswig-Holstein spricht von einem Skandal.
Im Staatsvertrag, der noch vom Landtag ratifiziert werden muss, heißt es unter Paragraf 9: „Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen.“ Die Auskunftspflicht beinhaltet unter anderem Namen der Bewohner und deren Geburtsdaten, Beginn des Mietverhältnisses oder – im Falle von Firmen – die Zahl der Beschäftigten. Aber auch zum „Lebenssachverhalt“ ihrer Mieter können Hauseigentümer von der GEZ künftig ganz legal ausgequetscht werden. Bei Weigerung droht ein „Verwaltungszwangsverfahren“.
„Das ist absolut skandalös“, kritisiert Rechtsanwalt Alexander Blazek, Verbandsdirektor von „Haus und Grund“ in Schleswig-Holstein, den Entwurf scharf. „Die Eigentümer werden genötigt, der GEZ Beihilfe zum Gebühreneintreiben zu leisten und Mietern hinterher zu spitzeln.“ Das spreche den Freiheitsrechten, der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Datenschutz Hohn, so Blazek. „Wir werden die Parlamentarier auffordern, gegen den Vertrag zu stimmen.“
„Es lässt den Verdacht entstehen, dass weiterhin eine ,Beitragsspitzelei‘ geplant ist“, sagt auch Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD). Dabei solle der neue Staatsvertrag eigentlich mehr Transparenz beim Einzug der Rundfunkgebühren schaffen. Denn künftig wird jeder Haushalt beitragspflichtig – unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunkgeräte in der Wohnung vorhanden sind.
„Die Melderegisterdaten, auf die die GEZ ohnehin Zugriff hat, reichen völlig aus, um Beitragszahler zu ermitteln“, sagt Marit Hansen, stellvertretende ULD-Leiterin. „Sachlich gibt es für so einen Passus also überhaupt keinen Grund“, so Hansen. Es scheine eher so, „als soll Schnüffelei durch die GEZ auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.“
Alle 16 Bundesländer müssen den Vertrag bis zum 31. Dezember ratifizieren. Wenn nur ein Bundesland nicht zustimmt, wäre der Vertrag unwirksam.
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Ina lentle la tumo
La chaba ya Botswana,
Ka kutlwano le kagisano,
E bopagantswe mmogo.
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