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myGully |
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29.07.11, 14:53
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 43
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Umzug... Muss ich alte Wohnung neu streichen?
Liebe Community,
ich ziehe um. In meinem alten Zimmer befinden sich 5 Borlöcher. Ich würde die mit weißer Spachtelmasse zumachen. Das hebt sich dann aber nachtülich von der weißen Wand ab. Deshalb die Frage ob ich das Zimmer neu streichen muss? Ich wohne/wohnte dort als Untermieter.
Liebe Grüße, Sn1G3
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29.07.11, 15:04
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#2
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Freak :D
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 211
Bedankt: 99
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Frag doch einfach ?
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Rofl
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29.07.11, 15:32
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 43
Bedankt: 33
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naja, ich komm nicht so gut aus mit meinem alten Mitbewohner und Hauptmieter... Warscheinlich wird er streichen verlangen. Ich hab natürlich keinen Bock wegen 5 Borlöchern nen 25qm Zimmer zu streichen.
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29.07.11, 15:33
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#4
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Ultimative Keks Power
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.675
Bedankt: 1.889
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Steht im Mietvertrag. Wenn nix drinsteht, dann musst du nix machen.
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29.07.11, 16:35
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 98
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Ich und meien Familie sind auch letztens umgezogen und wir mussten nichts machen, weil irgendwie n neues Gesetz dazu verabschiedet wurde. Wenn es die Nachmieter stört wenn ihr die Wände nicht sauber abgemacht habt oder sonst was, müssen se sich beim Vermieter melden und der muss dann adfür sorgen. Aber dich können se m.M.n nicht mehr dafür verlangen.
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29.07.11, 17:06
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#6
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Ex-Moderator
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Free State of Thuringia
Beiträge: 1.644
Bedankt: 974
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Wichtig ist für dich § 535 BGB.
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Take me down to the paradise city where the grass is green and the girls are pretty oh, won't you please take me home...
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29.07.11, 17:20
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 43
Bedankt: 33
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Thx!!
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31.07.11, 21:16
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#8
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 10
Bedankt: 9
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es kommt drauf an was sie für einen mietvertrag haben was dort fest gesetzt ist aber die wohnung muss besenrein verlassen werden
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01.08.11, 23:48
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#9
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Banned
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 113
Bedankt: 129
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Wenn du keinen Mietvertrag hast, dann gilt die gesetzliche Regelung. Danach obliegt allein dem Vermieter die Pflicht die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Wenn du einen Mietvertrag hastm dann ist hierin in aller Regel formularmäßig festgehalten, dass du nach 3,5 oder 7 Jahren renovieren musst.
Doch der BGH hat mehrfach entschieden, dass starre Fristen den Mieter unangemessen benachteiligen. Es ist zwar theoretisch noch denkbar und machbar, dass ein Vermeiter die renovierungspflicht auf den Mieter überwälzt, aber praktisch dürften alle im Umlauf befindlichen und vorformulierten Mietverträge unter die entsprechenden BGH-Entscheidungen fallen.
Also lange Rede, klare Antwort: Nein du mußt nicht renovieren.
Doch Recht haben und Recht bekommen sind nun einmal zwei Paar Schuhe. Es kommt drauf an wie dein Vermieter gestrickt ist. Vermutlich weiß er selber nicht Bescheid. Denn die meisten Vermieter glauben, daß der Mieter renovieren muß. Daher werden sie versucht sein auf ihr Recht zu pochen und die mit Nawalt und Klage drohen. Wenn dein Anwalt auf ein unseriöses Exemplar der Gattung Anwalt trifft, dann kann es sein, dass du einen bösen Brieg oder gar einen Mahnbescheid bekommst. Doch all dies dient nur dazu dich einzuschüchtern. HIer mußt du hart bleiben. Selbst der letzte Wald- und Wiesenanwalt weiß mittlerweile, wie der BGH in diesem Punkt geurteilt hat. Denn der BGH hat nicht nur einmal so geurteilt, er hat praktisch alle nur denkbaren Fallkonstruktionen, die Vermieter sich zu ihren Gunsten ausgedacht haben, abgelehnt.
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22.05.12, 23:46
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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ich erlaube mir neuen Thread zu sparen.
Also ich werde demnächst ausziehen. Der Vermieter meint, sich soll die Wohnung weiß streichen, was meiner Meinung nach "scheiße" ist.
Ich wohne erst seit über 1 jahr hier, die wände sind noch top bis aus paar Dübellöcher und paar "graue" Stellen.
Habe mich in den letzten Tagen schlau gemacht,bin ich jetzt etwas verwirrt ....
So steht im Vertrag,
http://i529.photobucket.com/albums/d...ng/Image10.jpg
sind die Vereinbarungen hier überhaupt zulässig?
bin für jede Antwort dankbar <3
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23.05.12, 01:06
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#11
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
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Die Klausel ist vorliegend gueltig.
Das aendert allerdings nichts an der Tatsache, dass du die Wohnung nict zu renovieren/streichen hast. Gemaess der gueltigen Vereinbarung bist du zur anteiligen Kostenuebernahme der im regelmaessigen Turnus erfolgenden Schoenheitsreparaturen verpflichtet. Da du bereits laenger als ein Jahr (Mindestmietdauer fuer anteilige Kostenuebernahme) dort wohnst, sind in der Regel 20% der Kosten faellig. Da bei dir allerdings spezielle und in meinen Augen auch durchaus faire Anteile festgelegt sind, regelt sich die Abgeltung danach.
Vorhandene Dübellöcher und kleinere Abnutzungserscheinungen der Wandfarbe sind "normal" und fallen in die Schoenheitsreparaturen (im Gegensatz zu "Unfaellen" oder gravierenderen Veraenderungen).
Unterm Strich ergibt sich also:
a) Die Klausel ist gueltig.
b) Du musst nicht streichen - sofern du eine "wohnraumneutrale" Farbe an der Wand hast (etwas weiss, Pastelltoene o.ae. - kein rot, schwarz, blau, neongruen oder so)
c) Du bist zu einer anteiligen Kostenuebernahme in Hoehe von jeweils 1/5, 1/8, 1/10 verpflichtet.
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23.05.12, 01:08
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#12
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Absolut !!
Ausserdem ist dem Mieter lt. dieser Vereinbarung noch gestattet, die Kosten für die Schönheitsreparatuen anteilig (so wie auch in Deinem Fall) an den Vermieter weiter zu geben.
Geh mit dem Vermieter die wohnung Raum für Raum durch und frag nochmals nach, ob er auf das Anstreichen besteht. Wenn ja, dann halte ihm den Vertrag unter die Nase, dass er sich an den Kosten beteiligen muss.
Selbst bei Nichtbeteiligung... Farbe/Pinsel/Abklebematerial sind für 100,-- zu haben. Das Anstreichen ist wohl in 2-3 Tagen erledigt.
edit:
@v3r17a5
Schon dasselbe Bildchen wie Du 
Steht auch ganz klar drin.
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23.05.12, 01:14
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#13
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
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Zitat:
Geh mit dem Vermieter die wohnung Raum für Raum durch und frag nochmals nach, ob er auf das Anstreichen besteht. Wenn ja, dann halte ihm den Vertrag unter die Nase, dass er sich an den Kosten beteiligen muss.
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Welchen Vertrag hast du gelesen? :P
Edith sagt:
Ich hab nichts davon gelesen, dass sich der Vermieter vertraglich dazu verpflichtet hat, sich an den Kosten fuer vorzeitiges Streichen zu beteiligen. Der Vermieter ist zwar im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung zum Ausgleich verpflichtet - davon steht aber explizit nichts im Vertrag. Was drinsteht ist, dass der Mieter bei vorzeitigem Auszug anteilig fuer die nach den Regelintervallen vorzunehmenden Schoenheitsreparaturen aufkommen muss.
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23.05.12, 10:11
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#14
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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Ok, Der Vermieter war gerade hier mit dem dem Maler.
Ich habe gesagt, ich muss doch gar nicht streichen und niemals 100% der Kosten übernehmen.
Seine Meinung war anders.
Vllt muss ich mal zum Anwalt.....
Ich weiß nicht, was das ganze kosten sollte, durfte aber nicht billig sein
75m² * 3,2m Deckelhöhe T_T Da kann man schlecht selber streichen
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23.05.12, 10:23
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#15
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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Nun bin ich noch mehr verwirrt
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Schönheitsreparaturen
Zitat:
Hier sollte jeder Mieter darauf achten, schon bei Mietvertrags-abschluss die Weichen für den späteren Auszug zu stellen. Muss bei Einzug renoviert werden, sollte auf jeden Fall ein handschriftlicher Zusatz in den Mietvertrag aufgenommen werden, dass die Wohnung bei Auszug unrenoviert zurückzugeben ist. Wird dies nicht beachtet, kann es ein böses Erwachen geben.
In letzter Zeit sind für den Mieter günstige BGH-Entschei-dungen zum Thema Schönheitsreparaturen ergangen. Enthält der Mietvertrag einen starren Fristenplan, so ist diese Klausel unwirksam.
Enthält der Mietvertrag eine Kombination aus Fristenplan und Endrenovierungsklausel, entfällt eine Renovierungsverpflichtung. Aber Vorsicht! Dies gilt in der Regel nicht für Individualvereinbarungen.
Achten Sie auch auf den Satz „Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen.“ Dieser kleine, eher unscheinbare Zusatz in vielen Mietverträgen führt zur vollständigen Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturvereinbarung.
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23.05.12, 11:47
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#16
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.131
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Kauf dir einfach billigste Farbe vom Baumarkt und hol 2 Kumpels dazu,dann is des in paar Stunden gestrichen .Und wenn die Möbel alle schon draußen sind sogar noch schneller.Kauft euch 3 Fette Walzen,klebt den ganzen Boden im Raum ab,dann könnt ihr turbo machen
Wenns ein richtiger Maler macht ,dann wirds richtig teuer.Dann kuk lieber ,daß du einen Maler schwarz rankriegst
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23.05.12, 15:24
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#17
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Stammi
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Terra
Beiträge: 871
Bedankt: 761
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Also sry auch wenn das jetzt Offtopic ist. Aber
Knoerd deine ersten Beiträge die ich gelesen habe waren schon schlecht... aber du steigerst dich echt immer weiter
edit: Kann man sich bei sowas nicht an den Mieterschutzbund wenden? Der wird doch bestimmt sagen was da Sache ist.
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" Die Rechtschaffenheit deines Handelns wird gemessen an der Stärke deiner Überzeugung. "
" Sieg bedarf keiner Erklärung, Niederlage erlaubt keine. "
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23.05.12, 17:16
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#18
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
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Natuerlich kann man sich an den Mieterbund richten.
Ich verstehe allerdings gerade das Problem nicht. Dem BGH zufolge sind starre Fristenregeleungen ungueltig. Vorliegend heisst es aber "in der Regel" und "zustandsabhaengig". Das ist keine starre Frist. Starr wuerde etwa "stets", "ausnahmslos", o.ae. bedeuten. Eine zwingende Endrenovierungsklausel ist auch nicht vorhanden.
Dass anteilige Kostenuebernahme durch den Mieter gueltig ist, hat der BGH ebenfalls entschieden.
Du musst also weiterhin anteilig die Kosten gemaess vernuenftigem Kostenvoranschlag uebernehmen, 100% musst du nicht zahlen, selber renovieren auch nicht. Sollte es teilweise zu nicht zu erwartenden Schaeden kommen, ist nach Einzelfall und getrennt zu verfahren (etwa: hast du einen schoenen Blutfleck an der Wand deines Schlafzimmers, dann wird dir u.U. der Reparaturbedarf des Schlafzimmers zu 100% angerechnet).
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23.05.12, 18:23
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#19
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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hatte ein ähnliches Problem..habe den Vater meines besten Freundes, der Immobilienmakler, ist befragt FAZIT war ->
man muss die Wohnung in einem vermietbarem Zustand übergeben!kleinere Mängel MUSS der Vermieter selbertragen!!
Und diese festen Fristen zur Renovierung sind hinfällig EGAL was er dir da sagt,druck dir den Text vom Mieterverein aus und halts Ihm unter die Nase...
und schwupp wird sich das erledigt haben
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23.05.12, 20:20
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#20
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
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Zitat:
Und diese festen Fristen zur Renovierung sind hinfällig EGAL was er dir da sagt,druck dir den Text vom Mieterverein aus und halts Ihm unter die Nase...
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Die Fristen sind ja eben gerade nicht fest, sondern variabel. Daher ist die Klausel ja auch vorliegend gueltig.
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23.05.12, 20:37
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#21
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Zitat von Knoerf
Mein Gott scheiss dich nicht so an. Zieh einfach um und gut ist. Es gibt Mietnomaden oder alte Menschen, die hinterlassen Berge von Müll, der bis zur Decke steht und du machst dir sorgen wegen paar Löchern in der Wand? xD
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Ich nehme an das es um die Rückzahlung einer Kaution geht, die der Vermieter nicht herausrücken wird, solange die Wohnung nicht im gewünschten Zustand übergeben wird.
Abgesehen davon gibt es inzwischen genügend Seiten von Vermietern im Netz, die sich über Mieter austauschen. Da wäre es dumm eventuell eine schlechte Bewertung zu riskieren, die irgendwann sauer aufstößt.
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24.05.12, 00:31
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#22
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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Klar, dass jeder Vermieter versucht seinen Mieter zu verarschen.
Also die Wohung ist noch in Top Zustand, bis auf paar Löcher ( werde dann zuspachteln)
ich werde die Wohung in besenreine Zustand bringen und Punkt.
Mein Vermieter war heute mit dem Maler da, wollte die Wohnung komplett streichen und meinte ich soll 100% der Kosten übernehmen.
Ich sagte, ich werde nix zahlen und meine Kaution will ich auch noch wieder haben.
Da der alter Bock ziemlich stur ist, bleibt mir nur den weg zum Anwalt
Bin gerade etwas schlauer geworden
Zitat:
Was genau bedeutet "besenrein" im Mietrecht?
Der BGH( Urteil vom 28. Juni 2006 Az. VIII ZR 124/05) hat sich jetzt der Frage angenommen: Besenrein bedeutet, dass nur grobe Verschmutzungen zu beseitigen sind. Was genau "grobe Verschmutzungen sind, läßt der BGH in seinem Urteil aber offen.
Zum Umfang der Reinigungspflicht wenn die Wohnung "besenrein" übergeben werden soll kann jedoch aus dem Urteil des BGH folgendes entnommen werden:
1. Ist ein Mieter verpflichtet, die Wohnung bei seinem Auszug "besenrein" zu hinterlassen, bedeutet dies, daß er die Wohnung ordentlich durchkehren und grobe Verschmutzungen beseitigen muß.
2. Fenster sind aber grundsätzlich nicht zu putzen, es sei denn, dass sich darauf grobe Verschmutzungen wie bspw. Kleberreste befinden. Der Umstand, dass die Fenster während der Mietzeit lange nicht geputzt wurden, ändert an dieser Beurteilung nichts; Spinnweben (auch im Keller) sind jedoch zu entfernen.
3. Unkrautbewuchs auf dem Balkon ist nicht zu entfernen, jedoch hat der Mieter den Balkon bspw. von einer Schmierschicht zu reinigen
Dübellöcher sind nicht zu verschließen - Die Mieterin hatte 74 Löcher gebohrt, was zum Teil notwendig war, um die Vorhänge zu befestigen (AG Miesbach, Urteil vom 7. Juli 1992, Az: 3 C 45/92).
Das Streichen eines Zimmers in einem Orangeton stellt keine Beschädigung der Mietsache dar. Dieser Anstrich ist deshalb nicht zu entfernen wenn nur "besenreine" Rückgabe zu erfolgen hat. (AG Miesbach, Urteil vom 7. Juli 1992, Az: 3 C 45/92) WuM 1992, 603) Andere exzentrische Farbgebungen können aber durchaus auch als Beschädigung des Mietobjektes angesehen werden.
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24.05.12, 00:48
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#23
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
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Soweit wuerde ich garnicht gehen. Bei den bei dir strittigen Betraegen macht ein Anwalt wenig Sinn. Zieh einfach aus, zahle u.U. deinen Anteil an den Reparaturkosten und wenn du deine Kaution nicht zurueckerhaelst, kannst du immernoch den gerichtlichen Weg gehen.
Der saehe dann ebenfalls relativ einfach aus, naemlich in der Form eines Mahnbescheids mit bei Ablehnung erfolgender Vorladung durch das Gericht. Da macht ein Anwalt auch nichts anderes, ausser vielleicht huebsche Briefchen schreiben.
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24.05.12, 17:44
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#24
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Stammi
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Terra
Beiträge: 871
Bedankt: 761
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Naja wenn dein Vermieter sich so quer stellt, dann würde ich ihm auch nicht wirklich entgegen kommen.
Da in deinem Zitat vom BGH steht es ja, dass du die Löcher nichtmal zu machen musst.
Biete ihm nochmal den %teil an den Kosten an der Vorgeschrieben ist und fertig. Ansonsten sagt Vorredner alles weitere
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26.05.12, 10:58
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#25
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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ich klink mich mal ein....
Hallo,
ich klinke mich dann auch mal ein. Vielleicht kann mir da auch einer was zu sagen..
Ich hab einerseits nach meinem Empfinden starre Fristen, andererseits eine Zusatzvereinbarung zwecks Renovierung.
Wie sieht das dann aus?
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26.05.12, 11:11
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#26
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.396
Bedankt: 3.955
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Schkai da wirst Du die Wohnung auch so übergeben müssen wie Du sie beim Einzug vorgefunden hast:
Voll Renoviert sofern ein Nachmieter nix anderes sagt.
Ich hab so eine Vereinbarung auch im Mietvertrag,hab aber mit der Vormieterin und der Gesellschaft abgeklärt das Sie das nicht machen braucht.
Weil ich hasse Rauhfaser und hab mir die Wohnung so gestaltet wie ich will.
Zieh ich da mal aus werde ich wohl oder übel komplett renovieren müssen.
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26.05.12, 11:37
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#27
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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schade, hatte noch hoffnungen  aber danke für die antwort
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26.05.12, 13:14
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#28
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Man darf nebenbei nicht vergessen, dass die Vermieter nicht auf jeden einzelnen ihrer Mieter einen "neuen Vertrag" aufsetzen. Das sind bei denen Standartformulare.
Bei meiner letzten Wohnung (190m²) undf 6 Jahre bewohnt hätte ich theoretisch locker 10 bis 15 000€ reinstecken können um sie wieder im "Urzustand" ab zu geben.
Das wichtigste ist, immer erstmal den Vermieter anzurufen und zu fragen.
Bei mir war es so, dass die Hausverwaltung die Wohnung sowieso renovieren wollte, wodurch ich Ende nichts machen musste.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der, dass die meisten Klauseln in den Verträgen heuer gar nicht gültig sind, weil sie in irgendwelchen Gerichtsurteilen von früher als wirkungslos betrachtet wurden, und darauf darf man sich berufen.
D.h. wenn ein Richter mal gesagt hat, dass Person XY nach 7 Jahren erst den Flur streichen muss, dann musst DU und alle anderen das auch erst nach 7 Jahren machen.
Auch da gibts natürlich Abstufungen, wenns grob verschmutzt ist, musste auch nach 2 Wochen streichen xD aber das ist ja klar.
FAZIT: Frag immer erstmal deinen vermieter bevor du anfängst irgendwas zu renovieren.
Wenn er Stress macht und/oder man sioch ungerecht behandelt fühlt ab zum Mieterschutzbund.
Aus meiner eigenen Mietgeschichte hab ich gelernt, dass ein gesprochenes Wort häufig mehr Wirkung hat, als direkt nen Anwalt einzuschalten.
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