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myGully |
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26.07.11, 18:13
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 40
Bedankt: 42
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GEZ - Anmeldegebühr !?
Hallo an alle,
ich hab eine folgende frage: wenn eine Person selbstständ ist und ein fahrzeug hat, das ausschließlich aber NICHT für gewerbliche zwecke genutzt wird, sondern nur für private, muss das totzdem als gewerbe fahrzeug angemeldet sein?? es wird auch mit dem fahrzeug nicht zum gewerbe gefahren, da es sich in der nähe des wohnungs befindet.
Da man privat die rundfunkgebühren bezahlt ist das privat fahrzeug mit drin.
die norddeutsche rundfunk kommt da mit einem Gesetz laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag §5 Abs. 2. bla bla bla...
die sagen im endeffekt, das auto MUSS als gewerbe fahrzeug angemeldet werden, auch wenn man die kosten für das fahrzeug als betriebsausgaben steuerlich nicht geltend macht, weil man angeblich nicht beweisen kann, ob es wirklich nur privat genutzt wird.
eine sichere vertrauenswürdige quelle behauptet das gegenteil.
daher die frage an euch: was stimmt den nun?
wie soll man dagegen vorgehen? was soll/kann man dagegen tun? an wen soll man sich wenden? man braucht beweise für das gegenteil. das gegsetzt oben deutet nichts in die richtung zu der behauptung der dt. rundfunk nichtmal annähernd hin.
was soll man denen sagen, sobald die da sind, nein ich mach das einfach nicht oder was!? das sollten sie beweisen, oder? aber man braucht auch eigene kenntnisse, nicht das man einfach über den tisch gezogen wird.
danke für die antworten
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26.07.11, 19:38
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#2
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 73
Bedankt: 36
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Diese Frage stellt sich nicht nur dir. Hier kannst du was dazu lesen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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27.07.11, 06:16
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 499
Bedankt: 440
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hi also meine Meinung ist:
Ist das Auto nicht auf das Gewerbe angemeldet, ist es privat.
Ist das Auto auf die Firma angemeldet ist es gewerblich.
Aber GEZ suchen überall wie sie Kohle kassieren kann.
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27.07.11, 06:31
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#4
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aktiver Eisenbahner
Registriert seit: May 2011
Ort: da, wo es Berge gibt
Beiträge: 361
Bedankt: 330
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Dazu meine Meinung:
Die GEZ kann dir nicht vorschreiben, wie du dein Auto anzumelden hast, wäre ja noch schöner.
Im Zweifelsfall müssen die dir beweisen, daß du das Auto gewerblich nutzt. Die Beweispflicht liegt eindeutig bei denen.
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27.07.11, 07:40
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 40
Bedankt: 42
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gerade weil sie es ja nicht beweisen können, kommen die mit der behauptung das das autoradio gewerblich angemeldet werden soll.
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