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myGully |
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21.07.11, 11:50
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#1
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*lol*
Registriert seit: Jul 2011
Ort: In einem kleinem Caf namens Steinheim/NRW
Beiträge: 39
Bedankt: 11
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Fahrtkosten zur Berufschule/Unternehmen ?!
Hallo alles zusammen!
Ich wollte mal fragen wer die fahrtkosten zur Berufschule und zu dem Unternehmen übernimmt..
Ich habe gehört das der Ausbilder die kosten zur Berufschule übernimmt stimmt das?
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21.07.11, 12:58
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#2
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f(x)
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 371
Bedankt: 185
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Fahrtkosten zur Berufsschule werden meines Wissens nicht übernommen. Solltest du auf spezielle Lehrgänge oder Seminare geschickt werden, welche nicht in der nächsten Berufsschule stattfinden, dann werden diese Kosten übernommen.
Wenn du aber in die nächst gelegene Berufsschule geschickt wirst muss du die Kosten wohl selbst tragen.
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21.07.11, 13:15
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#3
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Banned
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 178
Bedankt: 94
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Mein Arbeitgeber hatte damals die Fahrtkosten für mich übernommen, was aber wohl auf freiwilliger Basis geschah, soweit ich es mitbekommen habe.
Geh zum Chef und sprech ihn darauf an. Falls er vehement dagegen sträubt biete an, die Hälfte der anfallenden Kosten selbst zu übernehmen. Hauptsache ein bisschen was gespart
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21.07.11, 15:20
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#4
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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@Hoorizon: Joah als Azubi/Schüler kriegt man schon nen recht günstiges ticket, aber das kostet ja trotzdem geld...
@TE: Wie schon erwähnt, frag einfach mal deinen Arbeitgeber. Vielleicht erklärt er sich ja bereit, aber ich wüsste nicht dass es dafür eine Pflicht gibt. Durfte gestern shcon einer scheinbar naiven person erläutern dass es nicht normal ist dass jeder chef alle fahrtkosten übernimmt -.-
Oder frag auch mal in der Schule nach. Mein berufskolleg hat Die Fahrtkosten ab einer bestimmten Strecke bzw. ab einer bestimmten Summe übernommen.
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21.07.11, 15:55
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#5
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Und genau deswegen kann man ja einfach mal fragen  Denn das kostet schließlich nichts
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21.07.11, 16:00
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#6
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.645
Bedankt: 2.533
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Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Fahrkosten zur Berufsschule zu zahlen, allerdings ist er dazu verpflichtet dir die nötigen Materialien für die Ausbildung zu finanzieren (darunter zählt auch ein Tabellenbuch, sofern in der Berufsschule benötigt).
Du könntest versuchen beim Amt für Ausbildungsförderung BAB zu beantragen, allerdings sind auch hier viele Faktoren abhängig, ob sie für diese Kosten dann aufkommen.
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21.07.11, 19:59
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Materialien für die Ausbildung zu finanzieren? Wäre mir neu.
Auf anraten unseres Lehrers haben wir vor einem Jahr gefragt ob die Bücher übernommen werden und das Ende vom Lied war wir mussten sie selber kaufen. Wenige Betriebe haben die Kosten übernommen, insofern denke ich nicht das es Pflicht ist. Lasse mich aber gerne eines besseren Belehren.
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21.07.11, 20:18
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#8
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.645
Bedankt: 2.533
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Zitat:
Zitat von Houselife
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Materialien für die Ausbildung zu finanzieren? Wäre mir neu.
Auf anraten unseres Lehrers haben wir vor einem Jahr gefragt ob die Bücher übernommen werden und das Ende vom Lied war wir mussten sie selber kaufen. Wenige Betriebe haben die Kosten übernommen, insofern denke ich nicht das es Pflicht ist. Lasse mich aber gerne eines besseren Belehren.
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Beiläufig: Ich hab den Ausbilderschein nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO) - Ausbildugn der Ausbilder vor 4 Monaten abgeschlossen.
Unsere Dozentin war eine Juristin und ist für die IHK ehrenamtilich in der Prüfungskommission - da kam das Thema halt auch einmal zur Aussprache.
Du kannst dir gerne die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] vom Bundesministerium für Bildung und Forschung durchlesen - da werden einige dieser Fragen beantwortet.
Zitat:
2. Ausbildungs- und Prüfungsmittel
Der Ausbildungsbetrieb (Ausbildender) hat den Auszubildenden kostenlos die Aus bildungsmittel – insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe – zur Verfügung zu stellen,
die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen er -
forderlich sind (§ 14 BBiG). Zu den Ausbildungs mitteln gehören zudem vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise, eine ggf. erforderliche Sicherheitsausrüstung, Zeichen- und Schreibmaterial sowie Fach- und Tabellenbücher, die für die Ausbildung in der Ausbildungsstätte gebraucht werden. Vom Ausbildenden vorgeschriebene besondere Berufskleidung sollte – zweckmäßigerweise auf der Grundlage einer ertraglichen Vereinbarung – von diesem zur Verfügung gestellt werden. Nicht zu den erforderlichen Ausbildungsmitteln nach § 14 BBiG zählen jedoch die Materialien, Lehrbücher und Unterlagen, die für den begleitenden Berufsschulunterricht benötigt werden.
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Wie ich sagte, gehören Tabellenbücher (z.B. IT-Handbuch für Fachinformatiker/Informatikkaufleute) durchaus zu den Betriebsmitteln, welche durch den Ausbildenden (Betrieb) zur Verfügung zu stellen sind. Ein Arbeitsheft oder normales Lehrbuch gehört natürlich nicht wirklich dazu.
Letztlich hängt es aber immer vom ausbildenden Betrieb selber ab, ob dieser in seine Auszubildenden investiert oder nicht.
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21.07.11, 20:33
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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@ Hoorizon
Nein habe so einen Standard IHK Vordruck Ausbildungsvertrag.
@ Mr_Braun
Danke, wie gesagt lasse mich gerne eines besseren belehren.
Wobei Ausbildungsmittel ja auch ein sehr weit gedehnter Begriff ist. Glaube muss mal mit der Rechnung für meinen Taschenrechner bei der Chefin antanzen.
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23.07.11, 22:07
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 9
Bedankt: 2
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In der Regel kannst du was von der Stadt/Gemeine in der deine Berufsschule ist einen Fahrtkostenzuschuss bekommen.
Frag mal in deiner Schule, die Lehrer sollten das eigentlich wissen.
Dass der Arbeitgeber Bücher finanziert kenn ich aber auch so. Frage ist ob hier Gesetz und Realität auseinader geht...
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23.07.11, 22:29
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#11
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Zitat:
Zitat von fapsi
Dass der Arbeitgeber Bücher finanziert kenn ich aber auch so. Frage ist ob hier Gesetz und Realität auseinader geht...
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Meine Realität sah anders aus.
In beiden betrieben wo ich eine ausbildung begonnen bzw. durchgezogen habe musste ich die bücher finanzieren.
In Betrieb A wars allerdings so dass mir die berichtshefte gestellt wurden, weil der bestimmte wollte wegen technischen zeichnungen.
In betrieb B musste ich mir alles selbst finanzieren. Da hätte mir höchstens die schule was zu den fahrtkosten gegeben aber ich lag knapp unter der kostengrenze von 50 euro die se mir erstattet hätten -.-
Allerdings waren beides keine tarifgebundenen betriebe. Hat das dabei was zu sagen?
Die arbeitsmaterialiern die ich z.b. als drucker benötige um meine Arbeit optimal durchzuführen und auhc für die schule benötigte hat uns der Chef widerrum geschenkt.
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