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20.07.11, 16:41
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Chuck Norris sein Vater
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Baden-Württemberg führt Fußfessel ein
Zitat:
Baden-Württemberg führt Fußfessel ein
Rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter können in Baden-Württemberg künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) sieht darin einen besseren Schutz der Öffentlichkeit.
Wie sein Ministerium mitteilte, will das Land mit dieser Maßnahme permanent den Aufenthaltsort dieses Täterkreises erfassen. Laut Stickelberger erhalten die Sicherheitsbehörden ein zusätzliches Instrument, um die Rückfallgefahr von früheren Tätern zu minimieren. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Schritt zwar, warnte jedoch davor, die elektronische Fußfessel als Allheilmittel zu bewerten.
Nähert sich eine mit der Fußfessel überwachte Person entgegen richterlicher Weisung etwa einem Spielplatz oder einem Kindergarten, wird sie durch einen Vibrationsalarm gewarnt. Ignoriert sie den Alarm, wird die Polizei informiert. Die elektronische Fußfessel kann den Angaben zufolge nur für Straftäter angeordnet werden, die ihre Strafe verbüßt haben und zwingend entlassen werden müssen.
Polizei-Personal trotz Fußfessel nötig
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Baden-Württemberg, Rüdiger Seidenspinner, sagte, dass die elektronische Fußfessel die Arbeit der Polizei erleichtere, da rückfallgefährdete Straftäter nicht ständig überwacht werden müssten. Mit der Fußfessel sehe man aber nur, wo der Straftäter sei, jedoch nicht, was er gerade mache.
Außerdem müsse die Einführung der elektronischen Überwachung von Personal flankiert werden, um die Bewegungen der rückfallgefährdeten Straftäter zu verfolgen und sie anzusprechen, wenn sie sich kritischen Orten näherten.
Bis zu 60 Überwachungen pro Jahr
Das Justizministerium geht davon aus, dass diese Form der Überwachung landesweit pro Jahr bei rund 60 Personen angeordnet wird. Die Kosten für 2011 beliefen sich voraussichtlich auf 250.000 Euro, für die folgenden Jahre seien jeweils 420.000 Euro veranschlagt.
Baden-Württemberg wird sich mit der elektronischen Fußfessel an einer gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder mit Sitz in Hessen beteiligen, auf die sich die Justizminister im Mai geeinigt hatten.
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Mir geht dieser Schritt zuweit. Aber das ist nur eine Umgehung der erfolglosen Sicherungsverwahrung. Wie "sichert" man, im Rahmen der Gleichheit vor dem Gesetz, andere Straftäter, die ihre Strafe bereits verbüsst haben?
Ich bin gespannt, ob sich da mal nicht der ECHR zu Wort meldet.
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