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myGully |
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10.07.11, 23:15
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#1
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 12
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Unfall auf Parkplatz mit einem Verwandten - Versicherungsbetrug?
hallo leute,
ich hatte da vor kurzem einen Fall! Ein Familienmitglied eher gesagt Verwandter ist mir vor nicht allso langerzeit in mein neues Auto reingefahren. Das Auto ist ein Mercedes Baujahr 2003 W211 Baureihe. Er ist aber nicht mit dem Auto reingefahren, sondern mit einem Roller. Nach langen Nachdenken, hat sich auch mein Verwandter bereit erklärt die Polizei zu rufen, um alles schriftlich aufzufassen. Naja den Polizisten kam das auch natürlich komisch  vor.
Nun meine Frage: Wird bei so einem "Bagatelldelikt" an einen Versicherungsbetrug gedacht, überprüft? Vllt. sogar eine Anzeige erstattet?
Was meint Ihr, will nämlich sonst auf das Geld der Versicherung verzichten und direkt bei meinem Verwandten bar abholen, da sonst auch seine Prozente steigen.
P. S.: Ich und mein Verwandter haben selbe Nachnamen.
Freue mich  über jede hilfreiche und gute Antwort, aber nicht Leute die mir mit dummen Kommentaren antanzen.
Danke und liebe Grüße
Euer thebozz81
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10.07.11, 23:21
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#2
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
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Warum sollte die Versicherung ein Problem damit haben, wenn sie nicht zahlen müssen?
Ich denke, da gibt es keine Probleme, die Versicherung hätte nur ein Problem damit, wenn du Geld von ihr haben willst, nicht wenn sie sparen...
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A life lived in the shadows is no life at all!
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10.07.11, 23:25
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 45
Bedankt: 9
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Was heißt "Bagatelldelikt"? Wie hoch ist denn der Schaden? Und wieso denkt man bei einem Unfall gleich daran, dass die Versicherung einen Versicherungsbetrug vermutet? Liegt da etwa ein schlechtes Gewissen vor?
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10.07.11, 23:30
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#4
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 12
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so zu monsterdig, ich möchte nicht das an sowas gedacht wird oder das ich sogar nach 6 monaten einen brief im postkasten habe von wegen betrug, die versicherung zahlt ja weil ich auch die polizei gerufen haben, aber der schden ist laut gutachter und allem 2000 euro von meinem verwandten müsste ich nur 700 euro nehmen dann wäre auch alles gut ..... schlechtes gewisssen habe ich nicht nur habe suchfunktion benutzt
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10.07.11, 23:34
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#5
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
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Die Versicherung zahlt normalerweise nicht sofort, nur weil du die Polizei gerufen hast.
Ist der Schaden denn schon gemeldet? Soweit ich weiß könnt ihr das auch so klären, dass ist imo völlig legal.
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A life lived in the shadows is no life at all!
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10.07.11, 23:34
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#6
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myGully Uploader
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 402
Bedankt: 3.865
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Wenn es wirklich so passiert ist, wie Du uns erzählst und es keine geplante Sache war: Was soll Dir / Euch passieren? Bleibt bei sowas immer bei der Wahrheit.
Wenn jemand lügt und man ihn oft genug fragt, verändert sich seine Geschichte. Wenn Ihr nicht lügt, habt Ihr nichts zu befürchten.
Je nach dem was Dir für ein Schaden entstanden ist, kann es sich dennoch lohnen das Geld von der Versicherung " zu holen ". Was die Hochstufung angeht: Die Versicherung für einen Roller ist nicht die Welt.
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10.07.11, 23:44
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#7
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 12
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ja ihr habt recht - wahrheit ist wahrheit und bleibt wahrheit von daher mache ich mir einfach keine gedanken, ja ich meine das geld von der versicherung nehmen lohnt sich in jeder hinsicht, der schaden ist schon gemeldet gezahlt werden soll noch steht offen, man hat ja aber die möglichkeit für die gegenseite jetzt den schaden zu regulieren und bei den alten konditionen zu bleiben, aber selbst schuld!
ich mach mir jetzt keine weiteren gedanken mehr danke an euch alle!
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11.07.11, 06:53
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#8
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 703
Bedankt: 373
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Du musst ja nicht unbedingt zur teuresten Werkstatt für nen Kostenvoranschlag, dann hält sichs für dienen Verwandten auch in Grenzen!
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11.07.11, 08:29
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#9
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zumal die Versicherung im Zweifel vor einer Zahlung einen Gutachter rausschickt, der beide Fahrzeuge begutachtet um den angegebenen Schaden plausibel zu erklären.z.b: Farbanhaftungen,
Im Zweifel auch zu wiederlegen. Kommen dem Gutachter Zweifel, bei etwaigen Änderungen der Aussagen zum Unfallhergang, bzw. Unfallschaden, dann stellen die sich meist quer.
Dann kommt hinzu, das meines Wissens innerhalb der Familie keine Auszahlungspflicht der Versicherung besteht. Wie das bei eingeheirateten aussieht, keine ahnung.
Mfg
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11.07.11, 10:30
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#10
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 244
Bedankt: 791
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ja ich glaub auch das die versicherung kein problem damit hat nix zu bezahlen
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11.07.11, 10:58
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#11
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der stiffmaster himself!
Registriert seit: Nov 2009
Ort: hinter Bagdad
Beiträge: 771
Bedankt: 374
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wenn es wirklich so war und keine absicht kann die versicherung doch prüfen solang sie will...
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Wie der Führer sitz' ich hier,
die braune Masse unter mir.
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