gestern bin ich in meinem lieblingsclub unterwegs gewesen.
dort gab es einen kerl, der ziemlich aggressiv wurde und daraufhin rausgeworfen wurde.
draussen redeten ein paar freunde von mir auf den kerl ein, er möge sich bitte beruhigen.
aber jetzt gehts los:
aufeinmal springt seine (warsch. angetrunkene) freundin dazwischen. fängt an zu schimpfen und geht auf einen freund von mir los. sie schlägt ihm mit der faust 4-5x ins gesicht. er versucht zu flüchten. dann habe ich mich dazwischen gestellt und wollte fragen wo denn aufeinmal das problem sei. und schon hat sie mir eine in die fresse gegeben. (nase gebrochen + geschwollenes blaues auge).
reflexartig hab ich zurückgeschlagen. dann kam die polizei und sie ist wieder auf mich los.
als die netten herren in grün sie von mir abhalten wollte, ging sie auf die polizisten los.
beschimpfte und schubste und beleidigte die polizisten.
nachdem 3 streifenwagen dort waren und sie in eins der autos verfrachtet wurde, durfte ich indlich ins krankenhaus. dort der obige befund.
nunja. crazy geschichte. würdet ihr das mädel anzeigen und auf schadensersatz/schmerzensgeld klagen?
dank ihr bin ich jetzt 4 tage im krankenhaus wegen meiner nase + 2 wochen arbeitsunfähig. und momentan ist es ziemlich brisant in der arbeit und ich müsste eigentlich anwesend sein -.-"
Du hast das riesen Glück, dass die Körperverletzung von jemandem begangen wurde, von dem die Polizei schon die Personalien hat, da würde ich nicht lange fackeln und Anzeigen.
Generell denke ich, dass wenn ich mit der Person nicht befreundet bin, eine Anzeige Pflicht ist. Die Gesetze gibt es nicht zum Spaß, zumal in diesem Fall ja auch noch ein wenig Kohle für dich rausspringt
lol die alte klatscht deinem kollegen 4-5 mal inne fresse und er will flüchten, und du kriegst einen ab un 2 wochen gelber schein^^
zu lustig die darstellung,hätte der alten direkt eine gewämmst damit sie weiß so gehts net
für mich eher ne troll stroy, aber.... naja
anzeige ganz klar
Grundsätzlich würde ich von einer Anzeige absehen, nicht weil es eine Frau ist, sondern weil dadurch auch nicht vom Saulus zum Paulus wird.
Jetzt bist du aber beruflich davon betroffen und es könnten dir unter Umständen Nachteile entstehen, weil du ja geschrieben hast:
Zitat:
momentan ist es ziemlich brisant in der arbeit und ich müsste eigentlich anwesend sein -.-"
Nicht dass man dir kündet (was sowieso nicht geht, aber du könntest schon mal auf der "schwarzen Liste" landen), sondern es könnten sich auch weitere medizinische Probleme ergeben, in deren Verlauf auch eine Krankenversicherung nach einer erstatteten Strafanzeige wegen Körperverletzung fragt.
Also mach die Anzeige.
edit:
Zum Thema Antrags-/Offizialdelikt hier mal ein kleiner Auszug
Bei einem Antragsdelikt ist der Strafantrag Voraussetzung für die Strafverfolgung (z. B. bei Hausfriedensbruch und i. d. R. auch bei Beleidigung). Den Gegensatz hierzu bildet das Offizialdelikt, das stets von Amts wegen verfolgt wird.
Es werden absolute und relative Antragsdelikte unterschieden. Bei absoluten Antragsdelikten ist die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vom Vorliegen eines Antrages abhängig (z. B. § 123 StGB: Hausfriedensbruch), wohingegen es bei den relativen Antragsdelikten auf die besondere Beziehung zum Rechtsgut oder zum Rechtsgutsträger ankommt.
Bei anderen Delikten wie z. B. bei der (einfachen) Körperverletzung (§§ 223, 230 StGB) kann das Antragserfordernis durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ersetzt werden. Dies ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nicht überprüft werden kann.
Einige Delikte werden beim Hinzutreten besonderer Umstände zu Antragsdelikten. So sind Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue grundsätzlich Offizialdelikte. Beziehen sie sich jedoch auf geringwertige Sachen bzw. geringwertige Vermögensvorteile, so sind sie nur als relative Antragsdelikte verfolgbar(§ 248a, §263 Abs. 4, §266 Abs. 2 StGB). Noch weiter gehen die Beschränkungen bei den genannten Delikten, wenn die Tat durch einen Angehörigen des Geschädigten begangen wird oder zwischen Täter und Geschädigtem eine häusliche Gemeinschaft besteht. Dann kann die Tat als absolutes Antragsdelikt unabhängig von der Schadenshöhe gemäß § 247 StGB nur auf Antrag verfolgt werden.
Umgekehrt wird das relative Antragsdelikt § 303 b Abs. 2 StGB (Computersabotage bei betrieblichen oder behördlichen Datenverarbeitungen) zu einem Offizialdelikt, wenn ein besonders schwerer Fall gemäß § 303 b Abs. 4 StGB vorliegt, denn § 303 c StGB sieht nur für § 303 b Abs. 1 bis 3 ein Antragserfordernis bzw. das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung vor.
Die Staatsanwaltschaft wird in der Regel erst dann tätig, wenn ein wirksamer Strafantrag vorliegt. Nur wenn zu befürchten ist, dass wichtige Beweismittel verloren gehen könnten, beginnt sie schon zuvor mit den Ermittlungen. Spätestens bei Anklageerhebung muss der Strafantrag jedoch vorliegen.
Es bestünde auch die Möglichkeit für den Geschädigten, den Strafantrag nicht zu unterschreiben, bzw. zu verneinen. Damit wäre für das Gericht erkennbar, dass der Geschädigte an einer Strafverfolgung nicht interessiert ist.
Schon wieder so eine komische Story, wo ich mich frage wieso man das hier erfragen muss.
Weiter ... wenn denn die Polizei vor Ort war, dann erstattet diese doch automatisch Anzeige, also brauchst du das selber nicht mehr zu machen.
Zitat:
Zitat von david1
Fette Anzeige!
Da springt garantiert Geld für dich raus.
Bei solch jungen Leuten ist doch meist nichts zu holen, wenn man nicht gerade Glück hat, und diese gut versichert sind.
Als ich damals von Hunden eines Punks angefallen wurde, und 1 Woche im Krankenhaus lag, und danach noch mehrere Wochen arbeitsunfähig war, hab ich auch NULL Cent gesehen.
Mein Cousin hatte n kleinen Autounfall, ihm hat ne Olle die vorfahrt genommen. Da hat er bissl Nacken- und Kopfschmerzen simuliert und 300€ schmerzensgeld abgestaubt.
Da dürfte bei dir dann n gutes sümmchen zusammen kommen :P
ich weiss nicht ich finde du solltest tief in dir gehen und hören was DU genau willst.
Ab und an mal Rat einholen ist ok aber ich finde das von mir genannte ist der erste schritt.
hör nicht auf meinen rat jetzt, ich bin ein sehr spezieller Mensch.
ich persönlich würde mit ihr ein 1v1 arrangieren, den nur so lernt man wirklich kämpfen
Den jeder kämpft anders und so wächst man über sich im kampf hinaus
Bin ich hier der Einzige, dem es peinlich wäre eine Frau wegen Körperverletzung anzuzeigen?
Hoffentlich, denn genau wegen so einer Einstellung vertrauen solche "Frauen" auf ihren Tittenbonus und nehmen sich viel zu viel heraus. Das ist wie mit dem Zurückschlagen - so lange es verhältnismäßig ist wäre es dumm, es nicht zu tun.
Bin ich hier der Einzige, dem es peinlich wäre eine Frau wegen Körperverletzung anzuzeigen?
Yeah du Tier.
Ne Frau weggeklatscht.
4 Tage Krankenhaus+2 Wochen arbeitsunfähig? Wegen ner gebrochenen Nase?
Hast du Glasknochen?
naja, ich finde da sollte man zwischen mann und frau keinen unterschied machen. wer jmd anderem unvermittelt ohne grund ins gesicht schlägt, muss damit rechnen, dass sich derjenige wehrt.
die lange arbeitsunfähigkeit ist nicht wegen dem bruch der nase, sondern da meine nasenscheidewand davon auch im eimer ist. und das ist ein größerer eingriff.
Zuerst strafrechtliche Verfolgung einleiten (Anzeige), wenn sie dadurch verknackt wird zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagen. Dabei ist es im prinzip doch egal wie viel für dich dabei rausspringt, es wird ihr finanziell auf jeden Fall weh tun!
Hört sich schon etwas bitter an.
Da muss ich germane recht geben, ne frau anzeigen wegen körperverletzung.
Musste gucken was dir lieber ist kohlen oder das du deine eier (metapher) behalten kannst.
Mal von Kampfsportlerinnen abgesehen, könnte mir keine Frau körperlich gefährlich werden (ohne Waffen versteht sich).
Ich hätte es also auch nicht nötig, einer Frau eine reinzuzimmern.
Und ich jedenfalls wurde so erzogen, keine Frauen zu schlagen.
Vielleicht lief das bei dir ja anders.
Ich sehe da auch keinen Tittenbonus. Mir wäre es aber, wie gesagt, zu peinlich mich mit meinen knappen 2m aufs Revier zu begeben, wenn mich ne Frau vermöbelt hätte. Hat was mit Stolz zu tun
Ich würde mir eher eine neue Identität zulegen.
du glaubst dir könnt keine frau gefährliich werden??
selbst ein kind kann dir die nase brechen, wenns gescheit trifft.
sie hat ja unvermittelt, wärend ich sie gefragt hat in mein gesicht geboxt.
sie hat halt genau richtig getroffen.
die gegenwehr war völlig reflexartig und nicht zu kontrollieren.
schon klar, dass man im täglichen leben keine frauen schlägt, und das ist auch nich das thema.
Und ich jedenfalls wurde so erzogen, keine Frauen zu schlagen.
Vielleicht lief das bei dir ja anders.
Sicherlich wurde ich auch so erzogen, allerdings war da nicht ersichtlich, dass es heutzutage "Frauen" gibt, die vor *******r körperlicher Gewalt nicht zurückschrecken. Da ist ein Schlag aus Gegenwehr völlig richtig. Ich habe ja nie behauptet, man solle so einem Weib die Scheiße aus dem Leib prügeln, weil sie eine Ohrfeige verteilte. Das würde ich ebenfalls eher belächeln. Also die Ohrfeige. Verhältnismäßig, wie ich schon sagte.
Das Problem im geschilderten Fall war sicherlich auch, dass die Schläge unvermittelt kamen. Und dann könnte so eine Dame auch dich verletzen, egal wie groß du bist.
Abgesehen mal von Kleinwüchsigen ohne Leiter.
@german peinlich? ich hätte die noch dazu richtig vermöbelt, noch mehr als wenns nen mann wäre... ist eher peinlich das so nen verhalten von einer frau kommt! anzeigen hoch 3!!! auch wenn ich ein sehr friedlicher typ bin, und das sie richtig eine abbekommen hätte wegen meinen paar jahren kampfsport ist mir sowas von egal....
Wenn du Bullen nicht schon alles mitbekommen hätten, könnte man sich überlegen, ob sich der Stress mit Schuldfrage klären, Vernehmungen usw. überhaupt lohnt.
Da die Bullen aber bereits alles aufgezeichnet haben und die Schuldfrage / der Tathergang klar scheint ist es jetzt ein leichtes.
Wenn irgendwelche Leute hier so wenig Eier haben und es ihnen peinlich wäre, ein so zärtliches Geschöpf wie eine Frau anzuzeigen sieht man hier mal wieder die Rollenverteilung in der Gesellschaft. Genau solche Terrortanten gehört eins reingedrückt.
Und ob eine Bekannte sie kennt und bittet, es nicht zu tun ist unerheblich.
Junge, schon allein aus Respekt deinem Kumpel gegenüber, der sich 4-5 Mal eine zentrieren lässt müsst ihr die zusammen anzeigen.
Wenn bei einer Schlägerei die Polizei auftaucht dann nimmt sie die Aussagen auf und wenn jemand verletzt ist dann wird der Verursacher automatisch angezeigt. Das nennt sich Strafverfolgung. Wenn man bei der Polizei seine Aussage gemacht hat dann geht alles automatisch seinen Gang. Wenn also in diesem Fall die "Dame" den Strafprozess hinter sich hat und schuldig gesprochen wird dann kann man per Anwalt zivilrechtlich seine Kosten einfordern.
Ob man Anzeige erstattet oder nicht ergibt sich nur wenn die Polizei NICHT da war. Ich glaube eher es handelt sich wieder um einen aktuten Trollalarm.
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Aber auch 12 V können tödlich sein: wenn einem eine Auto-Batterie auf die Rübe fällt
Mal vom TE abgsehen, dessen Frage berechtigt und mittlerweile beantwortet ist, habe ich von einigen hier das Gefühl, sie sehen zuviel schlechte Polizeiserien und "Reality-TV".
Ist sowas auch mal in einer vernünftigeren Wortwahl möglich?
@german was für nen schrott du laberst, bestimmt bist du nen zahnstocher.... fakt ist das die olle ausgerastet ist, da ist nichts mit festhalten und schon garnicht allein... die ballert dir eine in deine murmeln das du nur noch vögel siehst... mach nicht im I net einen auf held! hast du schon mal versucht jemanden fest zu halten der auf dich stürmt ? man siehst auch das du keine ahnung von fights hast, ich zum glück auch nicht sehr viel privat, aber im training mehr als genug... das die net aus zucker ist, hat sie mit ihren brachialen uppercuts bewiesen
und die tatsache das wenn sie dir 2 reinhaut und du sie anschließend festhälts auch nichts an der tatsache ändert das dich ne frau zusammengeschlagen hat... also lieber mal klappe halten... TROLL