Heyho ich bins mal wieder ^^,
und zwar habe ich ein Problem, ich bin jetzt 21 und meine Mutter ist 2003 verstorben und mein Vater 2008, das war Ende der 11. Klasse. Nun zu meiner Frage, auf Hochschulstart habe ich gelesen das es bei so einem Fall der bei mir vorliegt, mit Vollwaise usw einen Nachteilausgleich gibt d.h. das der Notendurchschnitt angehoben wird, da ich aber nicht jede Uni abtelefonieren möchte da die Leute die da sitzen teils selber keine Ahnung habe, spreche hier bei auch aus eigener Erfahrung. Da dacht ich mir das ich einfach mich überfall Bewerbe und den Härteantrag auch stelle. Nun zu meiner Frage: Wenn ich mich Bewerbe und einen Härteantrag bzw. Nachteilausgleich stelle und dieser dann aber abgelehnt wird, wird meine Bewerbung dann trotzdem normal weiter bearbeitet obwohl der Härteantrag bzw. Nachteilausgleich abgelehnt wurde.
Kurz gesagt: Wenn mein Härteantrag abgelehnt wird, wird dann trotzdem meine Bewerbung normal weiter bearbeitet mit meinem jetztigen Schnitt?
Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich machen, sonst fragt einfach ^^
Danke schon mal für eure Mühe und Hilfe