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myGully |
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26.06.11, 11:10
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#1
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Come at me, bro!
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Beiträge: 162
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Vorratsdatenspeicherung: EU klagt Deutschland an
Zitat:
Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung kommt von unerwarteter Seite Bewegung ins Spiel: Die EU geht gegen Deutschland vor, weil es die Richtlinie, die das Land selbst nach langem Hin und Her europaweit mit durchgesetzt hat, noch nicht umsetzt. Hierzulande liegt nämlich ein Verfassungsgerichts-Urteil vor, das die ursprüngliche Fassung der Richtlinie für ungesetzlich, die Vorratsdatenspeicherung an sich nicht für unrechtmäßig erklärte - seither gibt es keinerlei nennenswerte Bewegung.
Die EU hat kürzlich ein Vertragsverletzungs-Verfahren eingeleitet. Das wurde inzwischen bestätigt. Die EU hat das Justizministerium aufgefordert darzulegen, warum sich hier nichts tut und den Zuständigen zwei Monate Zeit gegeben, dies zu begründen. Die Richtlinie über die Vorratsdaten-Speicherung sieht vor, dass die Anbieter von Telefon-, Mobilfunk- und Internetdiensten die Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer auf Vorrat speichern müssen. Bezweckt wird damit die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von nicht näher benannten "schweren Straftaten". Bürgerrechtler sind von Anfang an strikt dagegen und sie bekommen jetzt Schützenhilfe.
Bürgerrechtler bekommen Unterstützung
Denn die Richtlinie ist auch EU-intern nicht unumstritten. Mit dem Centrum für Europäische Politik, CEP, steht ein der EU sehr naher Think Tank jetzt im Lager der größten Kritiker. In einem aktuellen Bericht fordern Experten ein sofortiges Einfrieren des gesamten Implementierungs-Prozesses. Sie bemängeln zudem: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kommission Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten will, die die unzureichende Richtlinie noch nicht umgesetzt haben. Die Nachteile, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden sind, stehen völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirkt. Die Regelungen verstoßen daher gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Datenschutz und auf die Berufs- und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit." Eine Stellungnahme des Justizministeriums steht zu Redaktionsschluss noch aus. (kas)
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