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myGully |
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18.06.11, 08:49
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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eBay Verkäufer will Ware nicht senden
Hallo Leute!
Ich habe ein kleines Problemchen.....
und zwar habe vor paar Woche ein Uhr bei eBay ersteigert.
Es ging so, ich habe einen Preisvorschlag von 350€ gesendet und einen Gegenvorschlag von 375 € bekommt. Habe ich angenommen und das Geld überwiesen.
Er hat dann betätigt,dass er die Kohle bekommt.....
Die Uhr hat er mir aber nicht geschickt und auf meine Mails verzögert beanwortet.
Er sollte jetzt im Krankenhaus befinden und nicht in der Lage die Ware zu versenden.
Hat sich immer wiederholt, dass ich die Transaktion abbrechen soll und er dann das Geld zurücküberweist......
Ich bin mir sicher, dass er mit seinem vorgeschlagenen Preis unzufrieden war.
Aber egal, ich will die Ware haben.
Mit eBay habe ich schon kontaktiert, hat nicht viel gebracht.
Jetzt will ich ihn richtig einschüchtern mit Anzeige und so.
Aber die Frage ist, wenn er sich immer noch verweigert, die Ware zu versenden.
Soll ich zu Polizei oder Anwalt laufen ?
Und selbst wenn das Geld zurücküberweist, kann ich aber trotzdem nach Schadenersatz verlangen oder?
Was wurde mir den Spaß mit Anwalt kostet?
Oder habt ihr paar Tipps für mich ?
Bin für jedes Anwort dankbar
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18.06.11, 09:01
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#2
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Stolzer Apple-Hater
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Uk
Beiträge: 878
Bedankt: 381
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Ich glaub nicht, dass du die Ware bekommst, außer das Geld.
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Nothing to see here please move along...
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18.06.11, 09:04
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#3
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
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Nimm dein Geld wieder bevor beides weg ist.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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18.06.11, 09:05
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#4
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f(x)
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 371
Bedankt: 185
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Du hast das Geld doch wieder zurück, oder? Also hast du auch keinerlei Anspruch auf die Ware.
Und ob es die Sache wert ist sich einen Anwalt zu nehmen um an eine Uhr zu kommen musst du letzt endlich selbst einschätzen.
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18.06.11, 11:08
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#5
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Ich war`s nicht !
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 332
Bedankt: 278
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Darf ich auf diesen Zug aufspringen?
Das scheint wohl in Mode zu kommen auf eBay. Mittlerweile bin ich auf dem Standpunkt, dass, wenn ich überhaupt noch etwas dort kaufen sollte, dann nur über Paypal. Kann sein, dass das Paranoia ist, aber ich kann nur jedem raten, dass solche Verkäufer niemals Eure, bzw. unsere Bankdaten erhalten sollten.
Beispiele:
- Im Dezember 2010 eine PS3 bei einem gewerblichen Händler gekauft. Geld überwiesen, Ware kommt nicht. Ausrede Nr 1: Bin momentan im Ausland.
- Im Mai 2011 ein Sony Ericsson Handy bei einem privaten gekauft. Erneut Ausrede Nr 1: Bin momentan im Ausland.
Dann später beide: Ware kam beschädigt zurück, Geld wird erstattet. Ja, ist klar, ne? Versandunternehmen machen ja auch grundsätzlich soviel Ware kaputt...
In beiden Fällen: Mailverkehr unerträglich langsam. Verkäufer machen einen auf "ich nix verstehen" und wollen das Geld auf das Bankkonto zurückschicken, da sie angeblich nicht verstehen, "wie das auf Paypal läuft." Dabei ist das so einfach, das versteht sogar meine 10-jährige Tochter. Sie wollen die Bankdaten, ansonsten keine Antwort.
Anruf bei Paypal in beiden Fällen: Geld eingefroren und nach 10 Tagen Rückzahlung erhalten.
Soweit so gut in puncto Schadensbegrenzung. Der Ärger allerdings bleibt.
Es ist richtig, dass ebay da nicht allzuviel unternimmt. Allerdings können Sie auch nicht viel mehr tun, als diese Verkäufer zu sperren. Ein Rechtsbeistand ist nicht möglich seitens eBay.
Beim zweiten Mal dachte ich mir auch: Der kommt mir nicht davon und habe dies einem Anwalt erzählt, der mir in einer anderen Sache mal wirklich gut geholfen hat. Er riet davon ab, hier ein Fass aufzumachen, da die Kosten dafür alles übertreffen würden. Die Rechtschutzversicherungen tun sich hier auch schwer, etwas zu übernehmen. Natürlich haben viele Anwälte Verständnis dafür, dass man das nicht auf sich sitzen lassen will, aber es bringt meistens einfach nichts.
Ganz anders würde es aussehen, wenn sich das Ganze über Mail oder Telefon zuspitzt und vom "Gegner" Aussagen kommen, wo einem Schläge o.ä. angedroht werden. Dann am besten das Ganze ausdrucken und damit zur Polizei.
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Take it easy, but take it!
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18.06.11, 11:08
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#6
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 251
Bedankt: 53
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Nein er hat das Geld nicht zurück, dass hat er nur so angesprochen... ich denke mal wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast etc. dann lohnt sich der Aufwand einfach nicht... versuch dein Geld zurückzubekommen und sei zufrieden... bzw. vll. sendet er dir die Uhr doch noch zu und es stimmt, dass er gerade im Krankenhaus ist bzw. fordere Preisnachlass wenn er wieder adheim ist und dir die Ware zuschicken will...
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18.06.11, 11:46
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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Kommt mir so vor, als diese Leute dringend Geld für Urlaub brauchen und einfach bei eBay schnell mal Geld auftreiben, dann irgendwann zurückzahlen....
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18.06.11, 12:48
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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Zitat:
Ich bedaure es zwar, dass Sie die Transaktion abbrechen wollen, allerdings möchte ich etwas klarstellen.
Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen und auch zugegangenen Informationen wurde durch den Gewinn der Auktion meinerseits, ein gültiger und rechtskräftiger Kaufvertrag zwischen mir als Käufer und Ihnen als Verkäufer i.S. des § 433 BGB ff. geschlossen.
Demnach bin ich verpflichtet Ihnen den vereinbarten bzw. festgelegten Kaufpreis zu zahlen (§433 Abs. 2 BGB), Dieser Verpflichtung bin ich insoweit bereits nachgekommen.
Sie als Verkäufer sind weiterhin verpflichtet, dem Käufer den Artikel zu übergeben (§433 Abs. 1 BGB).
Von diesem Standpunkt sehe ich Sie daher in der Erfüllungspflicht des rechtskräftigen Kaufvertrages. Ich möchte Sie daher bitten, mir den entsprechenden Artikel bis zum 23.06.2011 zukommen zu lassen.
Weiterhin kann ich leider nicht nachvollziehen, wieso der Artikel nicht versenden werden konnte, wenn Sie doch erwähnt hatten, dass Ihr Mann sich um die Versendung des Artikel kümmern werde.
Mir scheint es vielmehr so, dass Sie durch den geringen Verkaufspreis sich dem gültigen Rechtsgeschäft entziehen möchten.
Hochachtungsvoll
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Bin gespannt was für Ausrede die Pussy auf Lager noch hat
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18.06.11, 16:27
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#9
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Ich war`s nicht !
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 332
Bedankt: 278
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Pussy ist gut, LOL.
Mit Gesetzestexten bin ich immer vorsichtig. Aber vielleicht wirkt`s. Würde mich ehrlich gesagt auch interessieren ;-)
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Take it easy, but take it!
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18.06.11, 16:42
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 109
Bedankt: 83
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einfach zur polizei gehen und dort anzeige wegen betrug erstatten. hab ich auch schon gemacht. brauchsat dafür die ausgedruckte ebaybeschreibung des objekts und eben nen beweis das du überwiesen hast.
solltest du dann noch nen briefverkehr haben, wo der geld eingang bestätigt wurde, auch mitnehmen.
hast dann gute chancen, da die polizei über ebay an die daten kommt. solltest du schon daten zur person haben, dann mitnehmen.
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18.06.11, 17:38
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 27
Bedankt: 26
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Zitat:
hinfahren, und die ware selbst "abholen"
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großer quatsch da es angeboten werden muss ob die ware abgeholt werden kann.
2 zum wirklichen thema ich denke nicht das du große chancen auf irgend was hast forder dein geld zurück und sein froh wenn du es wieder hast!!!
ps. bei ebay kannste froh sein wenn überhaupt ware oder dein geld zurück beckommst!!!
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Bedanken tut nicht weh  
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20.06.11, 03:11
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 41
Bedankt: 39
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So wie ich mir das ganze durchlese, Leute, muss ich einfach sagen, das eBay immer schlimmer und schlimmer wird! Ich habe mir auch mal DVD DL Rohlinge bestellt, das Geld per Banküberweisung bezahlt und den Verkäufer angeschrieben... gewartet, keine Antwort und auch keine Ware...
am 28.04.11 gekauft und immer noch nix erhalten! Nachdem ich gemerkt habe, dass der Verkäufer mir nach 2 Wochen immer noch nicht auf meine Mails antworten kann, habe ich den Fall auf eBay eröffnet, und gewartet. Der Verkäufer hat sich nicht gemeldet und das habe ich auch nach 10 Tagen eBay gesagt, daraufhin haben Sie den Fall geschlossen, auf DEUTSCH: GELITTEN! Das heißt ich habe auf eBay angerufen die meinten, wenn Sie per Banküberweisung bezahlt haben, dann können WIR nichts machen! Dann habe ich gemeint: "Was passiert jetzt" und was wird aus der Seite von ebay unternommen? Die meinten, es passiert gar nichts, da Sie keine Kontrolle über die Banküberweisungen haben... Daraufhin habe ich gesagt, dann kann ich das doch auch machen einfach 100 Waren einstellen, kassieren und nichts verschicken... Dann meinte die SERVICEKRAFT: ICH WÜRDE PROBLEME BEKOMMEN... dann sagte ich: WERDEN WIR SEHEN OB DER VERKÄUFER VON DEN VERFICKTEN ROHLINGEN AUCH PROBLEME BEKOMMT... eBay darauf wir werden den Verkäufer sperren UND?? NIX!!! Er verkauft immer noch WAREN und die Verkäufer beschweren sich, dass Sie die Waren nicht bekommen... also am nächsten Tag nachdem ebay gemeint hat das Sie nix machen werde ab zur Polizei: Dort habe ich Anzeige erstattet wegen Betrug.... Immer noch nix KEIN GELD, KEINE WARE.... NICHT EINMAL DIE POLIZEI HAT WAS UNTERNOMMEN...... Warum sollte man dann auch noch bei eBay was kaufen???? 0 SERVICE!!!!! klar wenn so etwas 1x passiert OK, aber je öfter, desto weniger vertrauen.... Ab jetzt bezahle ich nur noch per PAYPAL und das würde ich EUCH auch raten!!!! Banküberweisung per eBay ist wie TORRENT BEIM DOWNLOAD!!!!
Ich hoffe ich konnte meinen Beitrag hierzu sinvoll nutzen
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20.06.11, 07:47
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#13
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Profi
Registriert seit: May 2009
Ort: riding the roos
Beiträge: 1.466
Bedankt: 1.057
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Wenn der bis 23.6. die Ware nicht gesendet hat, befindet er sich im Verzug.
Die einzige Frage, die du dirstellen musst ist die, ob der Verkäufer Kohle hat oder nicht.
Wenn du den Anschein hast das er Kohle hat, geh zum Anwalt und lass den Anwalt das machen.
Da der Verkäufer sich in Verzug befindet muss er auch deinen Anwalt bezahlen.
Wenn er schlau ist, reagiert er spätestens auf das Schreiben deines Anwalts, Ihm sollte klar sein das er den kürzeren zieht.
Polizei nützt garnichts. Die Polizei kann nichts machen, da keine unmittelbare Gefahrensituation vorliegt.
Die gibt das ganze an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann wiederum entscheidet ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder nicht.
Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt und den Verkäufer belangen sollte, das bringt dir weder Ware noch Geld.
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20.06.11, 22:29
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#14
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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Zitat:
Zitat von kkhamburg
Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt und den Verkäufer belangen sollte, das bringt dir weder Ware noch Geld.
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Und warum nicht?
Was ist der Unterschied wenn die Staatsanwaltschaft den Fall ermittelt oder mein Anwalt das macht? 
ich habe echt keine Ahnung
PS: 380€ ist für mich schon Haufen Cash
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20.06.11, 23:58
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#15
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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Also bei Ebay sollte man immer nur Bei Powersellern einkaufen und Nie etwas aus dem Ausland kaufen außer man bezahlt mit Paypal.
sonst gehe mal zur ÖRA(Öffentliche Rechtsauskunft). ich weiss nicht ob es so was überall in DE gibt aber müsstest mal googlen. dort erhälst du eine Rechtsauskunft und ggf. ein Schreiben das du den verkäufer senden kannst.
somit macht man druck beim Verkäufer.
eigentlich Müsste Ebay bei so welchen dingen auch eingreifen da Ebay vermittler ist und dafür grade stehen muss wen etwas schief geht.
daher Schreib Ebay noch mal eine Nette Mail, das sie sich doch dran machen sollen den verkäufer eine Verkaufs Speere geben sollen bis das Geld zurück ist.
ggf. noch dazu schreiben, das du auch die Überweisung an den Verkäufer vorlegen kannst wen Ebay es sehen will.
Noch eine Frage, ist es ein Inlands verkauf(Also DE) oder ein auslands Verkauf?
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21.06.11, 10:38
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#16
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Profi
Registriert seit: May 2009
Ort: riding the roos
Beiträge: 1.466
Bedankt: 1.057
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Zitat:
Zitat von Linkman88
Und warum nicht?
Was ist der Unterschied wenn die Staatsanwaltschaft den Fall ermittelt oder mein Anwalt das macht? 
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Ganz einfach, weil die Staatsanwaltschaft nur die strafrechtliche Relevanz prüft.
Das Geld zurück zu bekommen ist aber Zivilrecht, das interessiert den Staatsanwalt nicht die Bohne.
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24.06.11, 16:30
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#17
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Gummibärchenwelt
Beiträge: 235
Bedankt: 714
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Zitat:
Zitat von Linkman88
PS: 380€ ist für mich schon Haufen Cash  [/I]
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Dann lass dir das Geld zurück überweisen, bevor die Sache aus dem Ruder läuft.
Lieber Geld und keine Uhr, statt weder Geld noch Uhr, oder?
Edit:
Sry, hatte deinen letzten Post nicht gelesen, dann hat sich die Sache wohl erledigt.
Tja, war klar. Dein Geld ist weg und die Uhr auch.
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21.06.11, 14:39
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#18
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忍びの者駄文家
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Tokyo/Shibuya-ku
Beiträge: 420
Bedankt: 349
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Ich hatte Solche Probleme auch schon zu Hauf.
Habe dann meinst ein Inkasso Unternehm eingeschaltet.
Das geht meist sehr einfach und bringt meist schneller einen erfolg.
Bezahlen muss man die Nicht da dies die gegenpartei übernehmen muss.
Da er sich Strabar gemacht hat, muss der jenige meist auch das Inkassounternehmen bezahlen.
Ich habe das jetzt schon 3 mal gemacht.
Meist ist schon nach Drei Wochen mein Geld oder meine Ware wieder bei mir gewesen.
Leider kann man nur das einfordern was einen schon gehört.
Egal ob man dafür schon bezahlt hat.
Da in den meisten Fällen keine Ware zum erhalt vorhanden ist oder exestiert.
In dem sinne, das Inkasso unternehmen berät meist auch kostenlos.
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21.06.11, 17:18
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#19
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Ich war`s nicht !
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 332
Bedankt: 278
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Zitat:
Zitat von Taiwendo
Habe dann meinst ein Inkasso Unternehm eingeschaltet...
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Also das ist ne gute Idee. Dazu werde ich mich auch mal genauer informieren. Wusste gar nicht, dass man die so einfach ansprechen kann. Hatte immer den Eindruck, dass man dafür selbständig sein muss. ;-)
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Take it easy, but take it!
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21.06.11, 15:56
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Ort: hmm Bunte Welt, wo alles schön ist .. und nicht soo grausam
Beiträge: 25
Bedankt: 10
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Also,
bei Überweisung kannst du nichts großartiges tun.
Was du tun kannst auf jeden Fall
Bei jedem Einkauf steht auch fett da, wenn du bezahlst, dass du kein KÄUFERSCHUTZ bekommst oder ähnliche Hilfe.
- MG melden
- die postalische Adresse von dem Verkäufer holen
- wie du schon meintest ihn drohen mit Polizei
SanY91
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22.06.11, 21:34
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#21
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Universalgelehrter
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Samoa
Beiträge: 85
Bedankt: 169
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Ich bin juristisch etwas bewandert und ich sehe da nur einen Weg der Dir nutzvoll sein wird.
Du hast einen rechtsgültigen Vetrag mit dem Verkäufer geschlossen!!
Du hast Deinen Teil des Vertrages eingehalten und den Rechnungsbetrag bezahlt - Kontoauszug ist ja vorhanden?!
Gebe dem Verkäufer- am besten schriftlich per Einschreiben - eine letzte Frist (bis Datum XXX) Dir die Ware zukommen zu lassen ( hoffentlich postalisch Ware versichert??!!)
Weise Ihn in dem Schreiben daraugfhin, wenn er die Frist nicht einhält, dass Du eine Anzeige wegen Betruges erstattest.
Ware bezahlen und nicht geliefert bekommen (nach Einhaltung einer angemessenen Frist) ist Betrug.
Sollte der Verkäufer nicht bezahlen, stellst Du eine Anzeige wegen Betruges.
Je nach Bundesland und Ort ist eine Anzeige auch schon Online möglich, ansonsten Polizei im Ort oder Kreis des Verkäufers telefonisch kontaktieren und eine Anzeige erstatten.
Spare Dir Rechtsanwälte und Inkassounternehmen, Die würden mir als "Ganove" nur ein müdes Lächeln abverlangen. Die können nur Bettelbriefe schicken, ausrichten können die nicht viel.
Aber wenn ein Brief mit "Adler" kommt, dann muss man reagieren ansonsten geht es einem an den Kragen. Dazumal ist eine Anzeige wegen Betruges kostenfrei. Anwalt und Inkasso kosten Geld!
P.S.: Solltest Du nicht mit paypal bezahlt haben, interessiert ebay nicht die Bohne, ob Du Deine Ware bekommen hast oder nicht.
Maximal bekommt der Verkäufer beim ersten mal einen negativ Eintrag - mehr nicht :-(
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22.06.11, 22:07
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#22
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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Wow, danke dir, sehr informativ 
Ich wollte schon mit PayPal bezahlen aber es ging nicht.
Er machte gute Eindruck mit 100% gute Bewertung.....
Kontoauszug habe ich, die Adresse von dem Verkäufer aber nicht. Wie kann ich herausfinden...?
Fall der Verkäufer das Geld zurücküberweist statt die Ware zu verschicken.
Vllt war die Kohle nach seiner Vorstellung zu doch wenig.
Kann ich trotzdem wegen Betrug anzeigen? Immerhin hat er mein Geld schon seit 4 Wochen.
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23.06.11, 07:34
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#23
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 145
Bedankt: 73
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Ach scheiße Leute, eBay erklärt den Fall für abgeschlossen.
Zitat:
Wir bedauern sehr, dass es bei Ihrem Kauf zu einem Problem gekommen ist. Wir können Ihnen jedoch keine Rückerstattung für diesen Artikel leisten. Über den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal sind nur Käufe abgesichert, die mit PayPal bezahlt wurden. Wir empfehlen Ihnen, beim nächsten Kauf eines Artikels bei eBay die Zahlung über PayPal durchzuführen.
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Und der Verkäufer ist jetzt "Nicht länger als Mitglied angemeldet"
Muss wohl morgen zur Polizei, immerhin habe ich seine Bankdaten.... ob das hilft ...
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23.06.11, 08:05
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#24
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Waldschrat
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 111
Bedankt: 31
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Hab ich auch schon durchgemacht....
Allerdings hab ich meine 100€ für eine WII nicht wiederbekommen trotz Anzeige.
Mach dir nicht zu große Hoffnung :/
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23.06.11, 08:06
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#25
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Das hilft schon. Stelle eine Betrugsanzeige mit den vorhandenen Daten. Ihm Rahmen des nun eröffneten Strafverfahrens muss (meines Wissens) EBAY die Kontaktdaten des Verkäufers preisgeben.
Ich hatte einen ähnlichen Fall bei dem, im Laufe der Ermittlungen, das LKA NRW sich mit mir in Verbindung setzte und mitteilte, dass der Verkäufer bereits amtsbekannt sei. Dennoch bekam ich mein Geld nie wieder, weil dieser bereits einen Offenbarungseid leisten musste.
Das könnte auch bei dir der Fall sein. Jedenfalls hättest du dann (wenn du in Verbindung mit der Anzeige ein Mahverfahren anstrebst) einen verwertbaren Titel in der Hand.
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23.06.11, 08:26
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#26
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Profi
Registriert seit: May 2009
Ort: riding the roos
Beiträge: 1.466
Bedankt: 1.057
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Wie schon gesagt, Polizei bringt dir dein Geld nicht wieder, da bleibt dir so oder so nur der zivilrechtliche Weg.
Dia Adresse des Verkäufers muss auf der Angebotsseite bei ebay mit angegeben sein, wenn der Verkäufer kein Privatverkäufer war.
Ansonsten kannst du die Daten über ebay anfordern.
Mal ein kurzer Exkurs für die "rechtlich Bewanderten":
Eine Anzeige bei der Polizei nützt einem Geschädigten in solchen Fällen rein garnichts. Zusätzlich ist der Weg bzw. die Zeitdauer auch noch am längsten.
Die Polizei ermittelt nicht auf eigene Faust sondern nur nach Anordnung durch einen Staatsanwalt. Bis die Anordnung kommt kann schon locker Zeit ins Land gehen.
Die Polizei schickt dann an den Beschuldigten eine Vorladung zur Vernehmung, die der Beschuldigte aber nicht nachkommen braucht. Es entsteht kein Nachteil für den Beschuldigten, wenn er der Vorladung nicht Folge leistet. Die Polizei gibt dann das Ergebnis der Ermittlungen zurück an den Staatsanwalt, der daraufhin entscheidet ob eine Anklage erhoben wird oder nicht. Dieser ganze Vorgang kann schonmal locker 6 Monate oder länger dauern und du als Anzeigender erhälst darüber keinerlei Informationen.
Obendrein bringt dir dieser Ganze Vorgang dein Geld nicht zurück. Im Falle einer Verutrteilung des Beschuldigten hast du es nur einfacher deinen Anspruch durchzusetzen, nicht mehr und nicht weniger.
Der Zweite Weg führt zu einem Anwalt deines geringsten Misstrauens. Dieser setzt, falls von dir nicht schon direkt passiert den Schuldner in Verzug und beantragt nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Auf den kann sich der Schuldner 14 Tage äussern. Verstreicht die Frist wird ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt, dem der Schuldner ebenfalls nochmal 14 Tage widersprechen kann. Wenn kein Einspruch erfolgt kannst du den direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher geben. Sollte der Schuldner gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid Widerspruch erheben, trefft Ihr euch relativ zeitnah vor Gericht. Dort gibt es dann ein Urteil das bei klarer Beweislage eindeutig sein dürfte. Die Gesamtsumme des Titels (So nennt sich der Vollstreckungsbeschluss oder das Urteil) beinhaltet alle deine Kosten, auch die deines Anwalts. Mit diesem Titel kannst du dem Schuldner 30 Jahre lang die Bude einrennen. Entweder er bezahlt oder gibt eine Eidestattliche Versicherung ab.
So und nicht anders läuft das Ganze.
Und noch eins zur Vollständigkeit. Irgendwer sprach hier von versicherten Sendungen. Die Sendung muss nur versichert sein wenn der Verkäufer ein Privatverkäufer ist. Handelt der Verkäufer gewerblich trägt er die Verantwortung für die Sendung bis du sie erhalten hast.
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24.06.11, 16:58
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#27
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 19
Bedankt: 0
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Teueres Lehrgeld. Scheiße gelaufen für dich, ich hatte ähnliches mit nem Elektronik Händler, war mir für aber zu viel Aufwand für 60 €.
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24.06.11, 17:22
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#28
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Iyeah
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 947
Bedankt: 352
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eBay ist immer so eine Sache ...
Habe mal Felgen gekauft die mit normalen Gebrauchsspuren angeboten wurden gekauft , als ich die Dinger hatte waren die total am Ar... , hab sie einem Tüvler gezeigt und der meinte das die Felgen nicht verkehrssicher sind .
Habe dann nach fast 2 Monaten statt 630€ 550€ bekommen vom Verläufer , 80€ miese gemacht aber bin noch mit einem blauen Auge davon gekommen .
(Als er sie wieder im eBay hatte wurden sie für 120€ gekauft  )
Wenn ich was bei eBay kauf dann nur noch bis ca. 50€ und per PayPal.
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