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Garten Übernahme

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Ungelesen 16.06.11, 22:49   #1
Albert W.
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Albert W. ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Garten Übernahme

Hi

Ich habe ein paar Fragen an euch vieleicht sind einige dabei in diesen Forum die in solchen Kleingartenvereinen sind.

Meine Partnerin und ich wollen zusammen einen Garten in so einer Kleingartenanlage übernehmen der 2 Jahre leerstand.

Das kleine Häuschen ist noch top in Schuss und es stehen diverse Obstbäume auf der Fläche herum. Es sind nur ein paar kosmetische Dinge zu tun zum Beispiel Rasen mal richtig mähen und neuen Anstrich etc.
Die größe sind 250 Quadratmeter ungefähr.

Nun zu meiner Frage.

Was kommt ausser den Pachtgebühren und der Mitgliedergebühr noch auf uns zu?

Zum Beispiel Entschädigungskosten ?

Der Garten stand ja wie gesagt 2 jahre leer und somit ist da nicht viel vom Vorbesitzer der ja entschädigt werden müsste oder? Zumal ja 70 Gärten frei sind in der Anlage also müssten die ja froh sein um jeden garten den sie an den Mann bekommen?

Ich habe gegoogelt aber nichts vernünftiges gefunden.



Ich hoffe wie gesagt das es einige Gartenbesitzer hier gibt und hoffe auf euren Rat.


Danke schonmal im Voraus.

Albert W.
Albert W. ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.06.11, 00:09   #2
__SANJA
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am besten direkt beim verein anfragen, der wird das besser wissen als jeder hier im forum
__SANJA ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.06.11, 02:06   #3
fireskull
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Das kann man pauschal nicht sagen, es ist in jedem Kleingartenverein unterschiedlich wie viel du bezahlst.
Bei der Übernahme wirst du wahrscheinlich für die Laube etwas an den Vorbesitzer abgeben müssen, jenachdem was das für eine Laube und was der Vorbesitzer daran gemacht hat kann man da schon mit 200 bis 500€ rechnen. (ist zumindest hier so geregelt das man die Laube kaufen muss, obs bei euch auch so ist musst du fragen)

Außer der Pacht und Mitgliedergebühr kommen später noch die Kosten fürs Wasser dazu, vielleicht hast du ja Glück und in der Nähe ist ein kleiner Teich, dann kannst du dir das sparen. ;-)
Achja was auch noch dazu kommen könnte wären ein paar Euro um außerhalb der Gärten alles in Schuss zu halten bzw. eventuell darfst du wählen ob du dafür zahlst oder selber etwas mithilfst.
fireskull ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.06.11, 14:45   #4
Albert W.
Der Chief
 
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Albert W. ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Der Vorbesitzer ist tot daher gibt es ja keinen mehr der entschädigt werden kann oder es müsste dann an den Verein gehen aber das wäre eher unvorstellbar. Ob da die Entschädigung noch gilt?


Albert W.
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Ungelesen 17.06.11, 15:02   #5
Elexius
Altrocker
 
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Die gesetzliche Grundlage zur Pacht an sich findest Du im BGB §§ 581 ff.

Aber wie fireskull schon richtig sagte, ist für eine Kleingartenanlage zunächst mal die Satzung des jeweiligen Vereins maßgebend, da das Gesetz hier einen weiten Spielraum läßt. Und die Regelungen sind tatsächlich regional teilweise sehr unterschiedlich.

Wenn Du ernsthaft Interesse hast, dann laß Dir zunächst vom Vereinsvorstand die Satzung aushändigen, dann wird sich sicherlich einiges klären. Ohne die Satzung zu kennen kann Dir hier auch niemand brauchbare Tipps geben, das wäre alles reine Spekulation.

Gruß E.
Elexius ist offline   Mit Zitat antworten
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