Duisburg (RPO). Im Prozess um die beiden mutmaßlichen Hacker, die unveröffentlichte Musiktitel von Stars wie Lady Gaga, Kesha oder Mariah Carey im Internet verkauft haben sollen, ist am heutigen Donnerstag vor dem Duisburger Amtsgericht ein Urteil gefallen.
Der 18-jährige Duisburger wurde zu eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil für den 23-Jährigen aus Wesel lautete eineinhalb Jahre auf Bewährung. Im Fall des 18-Jährigen hat die Justiz auf eine Besonderheit des Jugendstrafrechts zurückgegriffen. Der Junge Mann hat ein halbes Jahr Zeit, um 150 Sozialstunden abzuleisten.
Außerdem wird er im sogenannten "Geldern Projekt" einen Tag lang in einer Justizvollzugsanstalt eingesperrt. Sollte der junge Mann diese Auflagen erfüllen, wird nach Ablauf eines halben Jahres auch seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Haftstrafen für junge Deutsche
Unveröffentlichte Songs von Weltstars wie Lady Gaga oder Mariah Carey sind so etwas wie die Kronjuwelen der Musikindustrie. Ein Gericht verurteilt zwei junge deutsche Hacker zu Haftstrafen, weil sie sich solche Lieder vom Computern der Plattenfirmen geholt haben sollen. Einer der beiden muss 18 Monate brummen, weil er sich auch noch einen "Drop" ergaunern wollte.
Wegen Hacker-Angriffe auf Popstars wie Lady Gaga sind zwei junge Männer vom Amtsgericht Duisburg zu Haftstrafen verurteilt worden. Gegen einen 18-jährigen Angeklagten verhängte das Jugendschöffengericht eine Jugendstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Sein 23-jähriger Mitangeklagter erhielt 18 Monate auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Die beiden jungen Männer hatten weitgehend gestanden, sich seit 2009 Zugang zu fremden Computern und Daten verschafft und bis dahin unveröffentlichte Songs bekannter Interpreten heruntergeladen und verkauft zu haben. Laut Anklage erzielten sie dadurch Erlöse von mehr als 15.000 Euro. Neben Lady Gaga betraf dies auch Songs von Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha.
Nach Ansicht des Gerichts haben sich die beiden Hacker aus Duisburg und Wesel in insgesamt 270 Fällen des Ausspähens von Daten und Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz schuldig gemacht. Um an die Songs zu gelangen, bedienten sie sich Schadprogrammen, sogenannter Trojaner.
Drop führt in den Knast
Der 18-jährige Angeklagte wurde zudem wegen Nötigung verurteilt. Laut Anklage hatte er private Fotos vom Computer der Sängerin Kesha heruntergeladen und gedroht, diese zu veröffentlichen. Damit soll er die Sängerin dazu genötigt haben, für ihn einen sogenannten "Drop", eine persönliche Widmung, aufzunehmen, den er dann in von ihm bearbeitete Musikdateien einbaute, um seinen Bekanntheitsgrad in der Hackerszene zu steigern.
Anträge der Verteidigung, die die betroffenen Künstler als Zeugen vor Gericht laden lassen wollte, lehnte das Gericht nach Angaben des Sprechers ab. Als strafmildernd werteten die Richter demnach das Geständnis und die sehr hohe Internetabhängigkeit der Angeklagten. Im Fall des 18-Jährigen behielt sich das Gericht vor, binnen sechs Monaten über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung zu entscheiden, wie der Sprecher sagte.
typisch... bringst jemanden um kriegst weniger strafe....... und wenn es andere lieder wären von nen weniger bekannten künstler wäre die strafe 100% nicht so hoch!
..wie soll dich eigentlich IRGENDJEMAND ernst nehmen imotski? da bekommt man ja kopfschmerzen bei deinen kommentaren..
der verurteilte haupttäter hat sich aber tatsächlich nicht besonders clever verhalten. die art und weise wie er sich in der szene selbst produzieren und darstellen wollte und wie er händeringend um aufmerksamkeit und fame gebettelt hat war schon etwas traurig. selten einen 'hacker' gesehen der sich derart selbstinszenieren wollte.
naja, nach den 18 monaten wartet hoffentlich ein neuanfang auf ihn. er ist ja noch jung.
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The things you own end up owning you.
Duisburg (RPO). Im Prozess um die beiden mutmaßlichen Hacker, die unveröffentlichte Musiktitel von Stars wie Lady Gaga, Kesha oder Mariah Carey im Internet verkauft haben sollen, ist am heutigen Donnerstag vor dem Duisburger Amtsgericht ein Urteil gefallen.
Der 18-jährige Duisburger wurde zu eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil für den 23-Jährigen aus Wesel lautete eineinhalb Jahre auf Bewährung. Im Fall des 18-Jährigen hat die Justiz auf eine Besonderheit des Jugendstrafrechts zurückgegriffen. Der Junge Mann hat ein halbes Jahr Zeit, um 150 Sozialstunden abzuleisten.
Außerdem wird er im sogenannten "Geldern Projekt" einen Tag lang in einer Justizvollzugsanstalt eingesperrt. Sollte der junge Mann diese Auflagen erfüllen, wird nach Ablauf eines halben Jahres auch seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Den 18 und 23 Jahre alten Männern aus Duisburg und Wesel wurden insgesamt 130 Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz und 98 Fälle des Ausspähens von Daten vorgeworfen. Die beiden Angeklagten haben die Taten vor dem Prozess weitgehend gestanden.
Zwischen 2009 und 2010 sollen sich die jungen Männer mithilfe von Trojanern - speziellen Computerprogrammen zum Ausspionieren von fremden Rechnern - Zugriff auf Computer und E-Mailadressen der Musikindustrie verschafft haben. Dabei spähten sie unveröffentlichte Lieder aus und boten sie danach zum Verkauf an. Betroffen waren Songs von Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha.
Die Verkaufserlöse sollen mehr als 15.000 Euro betragen haben. Einem der Männer wird zudem vorgeworfen, die Sängerin Kesha mit privaten Fotos erpresst zu haben. Die Bilddateien wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Computer der US-amerikanischen Popsängerin heruntergeladen.
Dann wurde mit einer Veröffentlichung gedroht. Statt Geld forderte der Beschuldigte ein sogenanntes Shoutout. Dabei handelt es sich um die Aufnahme einer Empfehlung der Künstlerin, mit der der Hacker seinen Bekanntheitsgrad in der Szene steigern wollte.
Duisburg (RPO). Im Prozess um die beiden mutmaßlichen Hacker, die unveröffentlichte Musiktitel von Stars wie Lady Gaga, Kesha oder Mariah Carey im Internet verkauft haben sollen, ist am heutigen Donnerstag vor dem Duisburger Amtsgericht ein Urteil gefallen.
Der 18-jährige Duisburger wurde zu eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil für den 23-Jährigen aus Wesel lautete eineinhalb Jahre auf Bewährung. Im Fall des 18-Jährigen hat die Justiz auf eine Besonderheit des Jugendstrafrechts zurückgegriffen. Der Junge Mann hat ein halbes Jahr Zeit, um 150 Sozialstunden abzuleisten.
Außerdem wird er im sogenannten "Geldern Projekt" einen Tag lang in einer Justizvollzugsanstalt eingesperrt. Sollte der junge Mann diese Auflagen erfüllen, wird nach Ablauf eines halben Jahres auch seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Den 18 und 23 Jahre alten Männern aus Duisburg und Wesel wurden insgesamt 130 Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz und 98 Fälle des Ausspähens von Daten vorgeworfen. Die beiden Angeklagten haben die Taten vor dem Prozess weitgehend gestanden.
Zwischen 2009 und 2010 sollen sich die jungen Männer mithilfe von Trojanern - speziellen Computerprogrammen zum Ausspionieren von fremden Rechnern - Zugriff auf Computer und E-Mailadressen der Musikindustrie verschafft haben. Dabei spähten sie unveröffentlichte Lieder aus und boten sie danach zum Verkauf an. Betroffen waren Songs von Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha.
Die Verkaufserlöse sollen mehr als 15.000 Euro betragen haben. Einem der Männer wird zudem vorgeworfen, die Sängerin Kesha mit privaten Fotos erpresst zu haben. Die Bilddateien wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Computer der US-amerikanischen Popsängerin heruntergeladen.
Dann wurde mit einer Veröffentlichung gedroht. Statt Geld forderte der Beschuldigte ein sogenanntes Shoutout. Dabei handelt es sich um die Aufnahme einer Empfehlung der Künstlerin, mit der der Hacker seinen Bekanntheitsgrad in der Szene steigern wollte.