Hallo zusammen,
ich besuche z.Z. die 10. Klasse einer Realschule.
Mein letztes Zeugnis entsprach leider nicht dem Schnitt, den das Berufliche Gymnasium erwartet, um genommen zu werden und somit stehe ich zur Zeit nur auf der Warteliste und rücke evtl. nach, wenn jemand ab springt oder irgendwie anders noch ein Platz frei wird.
Rein theoretisch darf man sich noch bis zu den Sommerferien - sprich bis 4. Juli - bewerben. Ich habe schon angerufen und gefragt, ob ich mich denn noch mit dem Abschlusszeugnis der 10. Klasse erneut bewerben kann und man meinte zu mir, dass dies gar kein Problem sei.
Nur stellt sich mir jetzt folgende Frage:
Allem Anschein nach sieht es im Moment so aus, dass ich mich in Mathe und Englisch verbessert habe, sodass ich mit meinem Abschlusszeugnis die Auswahlkriterien erfüllen werde.
Verschafft mein Abschlusszeugnis mir dann nur einen höheren Platz auf der Warteliste oder wird das Zeugnis als neues Bewerbungszeugnis gesehen?
Und meine zweite Frage wäre dann, ob es so etwas wie ein Anrecht auf deinen Schulplatz gibt, wenn die Kriterien erfüllt sind oder ist es so, dass ich auch mit einem Zeugnis, welches den Voraussetzungen entspricht, noch ein wenig Glück brauche, um genommen zu werden?
Weil unser Konrektor meinte auf einem Eltern abend mal, dass ,wenn mein Zeugnis den Anforderungen gerecht wird, ich das Anrecht auf einen Schulplatz habe und somit genommen werden
muss.
Würde mich sehr über ein paar Antworten freuen..
LG