Was Du meinst ist im technischen Sinn, eine Unterbodenbeleuchtung (Ubb).
Du solltest Dir über die Kosten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens keine grossen Gedanken machen. Dies wäre nämlich dein kleinstes Problem:
Technische Vorraussetzung für die Betriebserlaubnis der Ubb ist wohl ein Trennrelais, dass den Betrieb nur bei abgeschalteter Zündung ermöglicht.
dann klappts auch mit dem schnittlauch...
für die "Einstiegs-u. Umfeldbeleuchtung" hat sich lt. Aussage unserer Produktbetreuung ein Sonderausschuss im Verkehrsministerium beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Es muß grundsätzlich durch technische Mittel ausgeschlossen sein, daß die Leuchte bei Fahrt brennt.
- Die Leuchte darf nur im Stand und nur beim Ein- und Aussteigen brennen können.
- Das austretende Licht muß indirekt wirken und darf nich als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.
- Die Beleuchtungseinrichtung darf nur während des Öffnungsvorgangs der Tür brennen und muß sich bei Bewqegung des
Fahrzeugs selbsttätig ausschalten.
- Darf nur bei eingeschalteter Innenbeleuchtung brennen.
- maximale lichtleistung 8W
Bei einem selbst hergestellten Bausatz "Einstiegsbeleuchtung" halten wir aufgrund der vorgegebenen Bedingungen eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr für erforderlich. Fa. Brabus hat noch keine Stellungnahme abgegeben.
Es gibt bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Begutachtugsstelle, die eine Ubb nachträglich zugelassen hat.
Ausnahme: Es gibt in Deutschland nur eine einzige legale UBB, die ist von Foliatec, Weiss, darf nur an den Seiten verbaut werden und ist als Einstiegsbeleuchtung anzuschliessen, dann gilt das beigefügte Teilegutachten. Zündung wird eingeschaltet, Leuchten müssen ausgehen.
DIE FOLGEN:
1. Bei einer nicht eingetragenen elektr. Beleuchtungseinrichtung (unabhängig v. d. Funktionsfähigkeit) erlischt die Betriebserlaubnis.
2. Damit erlischt automatisch der Versicherungsschutz.
Teil- und Vollkaskoversicherung zahlen 0.
Haftpflichversicherung zahlt, holt sich das Geld aber von Dir zurück.
Und glaube mir, bei einem Unfall, finden entweder die Polizei oder die Sachverständigen diesen angebauten Scheiss.
Die Versicherung freut sich darüber, nicht zahlen zu müssen...
3. Bedeutet
vorsätzliches fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, min. 6 Punkte- 200 Euro und die Gewissheit, das deine Maschine öfters kontrolliert wird. Beim zweiten Mal läufst Du dann länger und wirst keine Versicherung mehr finden, die DICH versichert.(Eintrag in das "Verzeichnis der Versicherungswirtschaft)
Selbst der kleine Rollerfahrer, der heute noch mit solchen LED´s herumfährt, wird als Proll belächelt.
Übrigens, ich bin mir nicht sicher ob Du die geistige Reife besitzt, so ein Geschoss ohne Gefahr für die restlichen Verkehrsteilnehmer zu fahren.
Das Ziel von uns Motorradfahrern sollte doch sein, sicher von A nach B zu kommen und dabei auch noch Spass zu haben!
Auffallen wollen nur die, die von Haus aus einen Minderwertigkeitskomplex haben!