Gefährliches Halbwissen hier...
Hatte ich mal erwähnt, dass ich auch mal Pozilist war?
Welchen Beamtenstatus der Pozilist hatte ist nicht aus dem Bericht ersichtich. Wenn er also z.B. noch Beamter auf Probe ist (Beamter auf Lebzeit wird er erst nach seinem 25. Lebensjahr mit einer mindestens 5jährigen Zugehörigkeit und erfolgreich abgelegter Lebzeitprüfung), dann wirds schon eng für den Burschen.
Selbst als Leibeigener des Freistaates Bayern (Lebzeitbeamter) kann er entweder
- ab einer verurteilten Straftat mit einer Strafandrohung im StGb (Androhung nicht
verurteiltes Strafmass) aus dem Pozileidienst entfernt werden.
- Bei einer Strafandrohung unter einem Jahr ist es immer noch Ermessensache des
obersten Dienstherrn, eine Entfernung aus dem Staatsdienst zu beantragen. Dies
allerdings ist dann Entscheidungssache des Landesverwaltungsgerichtes, bzw. bei
Einspruch des Landesoberverwaltungsgerichtes. (Hatte das schon hinter mir...)
- was die bereits erwähnten begangenen Straftaten betrifft, so sind diese eigentlich mit
dem Pozileiberuf unvereinbar und wird auch 100%ig zur Entfernung führen.