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myGully |
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03.05.11, 15:56
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#1
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 2
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Anzeige von den Grünen - wegen Grasfund !
Mich haben die Cops erwischt mit einem jämmerlichem Gramm..
was könnte das für Konsequenz mit sich ziehen ????
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03.05.11, 15:58
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#2
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Banned
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 382
Bedankt: 403
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Garkeine! Verfahren wird aufgrund dieser Geringfügigkeit eingestellt!
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03.05.11, 15:58
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 138
Bedankt: 29
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also ein gramm ist wirklich jämmerlich :P
mein beileid
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03.05.11, 16:00
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Du bekommst ein Brandzeichen in Form eines Cannabis-Blattes auf die Stirn, damit jeder sehen kann, dass du ein elender Kiffen bist!
Mal ehrlich, was sollen solch Fragen immer? Wieso fragt man denn nicht direkt den Polizisten was denn noch kommen kann?
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03.05.11, 16:03
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#5
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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ja aber anzeige kommt vom anwalt und damit werden die eltern benachrichtigt
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03.05.11, 16:31
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#6
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der stiffmaster himself!
Registriert seit: Nov 2009
Ort: hinter Bagdad
Beiträge: 771
Bedankt: 374
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außerdem kann es sein solltest du einen Führerschein haben/machen, dass du da mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen musst.
Zitat:
Grundsätzlich ist der Besitz sowie der Erwerb und Handel mit THC-haltigen Cannabisprodukten verboten. Es wurden allerdings aufgrund des Bundesgerichtshofurteils von 1994 Richtlinien von den einzelnen Bundesländern erlassen, bei denen die Justiz bei "geringen Mengen an Eigenbedarf" von einem Strafverfahren absieht. Die Voraussetzungen hierfür sind:
Es muss sich um eine geringe Menge handeln
Es muss sich um Eigenkonsum handeln
Man muss glaubhaft machen können, dass man nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich konsumiert
Es darf keine Gefährdung anderer vorliegen (z.B. Konsum auf dem Schulhof)
Man muss zum ersten Mal wegen eines BTM-Deliktes aufgefallen sein
Wichtig: Es handelt sich hierbei um Richtlinien, die nicht bindend sind. Die letzte Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft.
Zu beachten ist ferner der erschwerende Fall "der nicht unerheblichen Menge" (z.B. bei Cannabis mehr als 300 Konsumeinheiten) für Besitz und Handel sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren (wenn der Täter über 21 Jahre alt ist), was mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.
ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein haben kann (auch wenn man als Fußgänger "erwischt" wurde). In einem Urteil legte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2004 einen Grenzwert für THC im Blut fest. Dieser liegt bei 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blut.
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Wie der Führer sitz' ich hier,
die braune Masse unter mir.
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05.05.11, 15:04
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#7
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Banned
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Hinter Dir
Beiträge: 1.361
Bedankt: 63
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Kollege (15) von mir wurde mit 30 gramm weed erwischt. Da er vorher nicht auffäliig war läuft er wieder draussen rum .
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05.05.11, 15:36
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#8
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.537
Bedankt: 1.869
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Zitat:
Zitat von Simonbozz
ja aber anzeige kommt vom anwalt und damit werden die eltern benachrichtigt 
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welcher anwalt?
btm fällt unter das verwaltungsrecht, nichts mit anwalt. höchstens staatsanwalt.
und ein brief á la "ihr sohn" wird von der polizei auch nicht kommen wenn du min. 14 bist. die schreiben dich direkt an wenn es sein muss.
und wer sich simon"bozz" nennt, hat sowas verdient, du gangster.
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05.05.11, 23:52
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#9
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We are one
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 615
Bedankt: 1.083
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Ich hasse die Graspolitik in Deutschland.
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Wir sind Dicht, Goethe war Dichter!
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06.05.11, 12:19
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#10
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Häuptling
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 126
Bedankt: 72
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06.05.11, 13:03
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Österreich
Beiträge: 507
Bedankt: 514
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Mach dir nicht in die Hose wegen einem Gramm.
Die lassen die Anklage fallen weil es einfach zu wenig ist und es für den Eigengebrauch bestimmt ist.
Gruss
PS: Mutiert MyGully eigentlich zu einem Rechtsfragen Forum Oo
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"If you don't have dreams, how can they come true?"
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06.05.11, 13:05
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#12
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bischen Anonym
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 98
Bedankt: 122
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Zitat:
Zitat von Simonbozz
Mich haben die Cops erwischt mit einem jämmerlichem Gramm..
was könnte das für Konsequenz mit sich ziehen ????
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steht nun halt in deiner polizei akte egal ob was vom anwalt kommt oder nicht
heist wenn du kontrolliert wirst beim fahren oder so wissen die was für einer du bist 
und nein nicht in deinem führungszeugnis in deiner akte bist du vorgemerkt egal was passiert
tolle sachen ^^ sprech da aus erfahrung
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06.05.11, 13:07
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#13
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bischen Anonym
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 98
Bedankt: 122
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Zitat:
Zitat von gamer-360
Kollege (15) von mir wurde mit 30 gramm weed erwischt. Da er vorher nicht auffäliig war läuft er wieder draussen rum .
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was sollen das heisen die dürfen dich erst ab 1kg mit nehmen und dann kriegste warscheinlich nur ne saftige geldstrafe und nen btm eintrag :S
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06.05.11, 13:35
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#14
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Häuptling
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 126
Bedankt: 72
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Zitat:
Zitat von gamer-360
Kollege (15) von mir wurde mit 30 gramm weed erwischt. Da er vorher nicht auffäliig war läuft er wieder draussen rum .
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Hab mich auch kaputt gelacht!
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06.05.11, 14:13
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#15
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 133
Bedankt: 21
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Also jemand den ich kenne der kam für 1,17 gr im Jugendarrest für 2 Wochen & der hatte noch nie vorher was mit der Polizei zu tun.
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06.05.11, 14:26
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#16
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.537
Bedankt: 1.869
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Zitat:
Zitat von BigMike87
was sollen das heisen die dürfen dich erst ab 1kg mit nehmen und dann kriegste warscheinlich nur ne saftige geldstrafe und nen btm eintrag :S
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falsch!
die dürfen dich erst ab 12 kilo mitnehmen und es gibt busgeld in höhe von 40€!
in was für rosa wolken lebst du?
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06.05.11, 15:01
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#17
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Im Norden aber nicht in Norden
Beiträge: 433
Bedankt: 401
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@ An alle die meinen das das wegen geringfügikkeit oder so eingestellt wird
woher habt ihr das denn???
du kannst wegen 0,0000001 gramm angeklagt werden
kommt halt drauf an welchen staatsanwalt du erwischt.
In der Praxis lassen dich die meisten laufen und du bekommt "nur" noch probleme mit dem Führerschein.
Aber das Risiko besteht immer wegen Kleinstmengen verurteilt zu werden.
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4402480306751026
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06.05.11, 15:34
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#18
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Banned
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 44
Bedankt: 33
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Is genau so wie mit filesharing da is es auch egal ob du nur 1mp3 hoch geladen hast oder ne komplette bluray fakt ist die hast was illegales gemacht
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06.05.11, 16:37
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#19
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Banned
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Hinter Dir
Beiträge: 1.361
Bedankt: 63
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Zitat:
Zitat von HippoHustler
Hab mich auch kaputt gelacht! 
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Was ist in meinem Post den so lustig?
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06.05.11, 17:14
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#20
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 133
Bedankt: 21
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Zitat:
Zitat von McFade
Nachdem er ner alten Frau die Tasche geklaut, und die sich beim Sturz die Hüfte gebrochen hatte..... wer´s glaubt.
Mach dir nich ins Hemd wegen den paar Gramm. Lass es in Zukunft einfach sein und fertig.
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Muss du ja nicht glauben!
Nur wieso soll ich so etwas hier schreiben wenn es nicht stimmt?
Ich habe es selber gelesen und auch den Brief wegen dem Arrest...
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06.05.11, 17:25
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#21
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 429
Bedankt: 366
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es gibt überhaupt keinen eigenbedarf
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06.05.11, 17:45
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#22
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
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Quatsch nicht. Es gibt Mengen,bei denen glaubt dir einfach keiner mehr das dus nicht mehr nur für dich selbst brauchst. Und das bezeichnet man dann als gewerblichen Handel und wird deutlich härter bestraft. Alles andere ist "Eigenbedarf"
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06.05.11, 17:49
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#23
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Thema erstellt am: 03.05.11 um 16:56 Uhr
Letzte Aktivität: 03.05.11 um 17:05 Uhr
Also kann es dem Themenersteller nicht wichtig gewesen sein!
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