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Enterbung???

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Ungelesen 26.04.11, 07:57   #1
MrKevrulez
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Standard Enterbung???

Wenn eine Frau ohne Testament stirbt, kann der Ehemann danach ihre Schwestern enterben?


mfg
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Ungelesen 26.04.11, 07:59   #2
Nortall
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Nein, das erbe geht IMMER vom Testament aus, wenn keins vorhanden ist werden nahe Verwandte / Ehepartner / Kinder berücksichtigt
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Ungelesen 26.04.11, 08:07   #3
Everquest
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Zitat:
Zitat von Nortall Beitrag anzeigen
Nein, das erbe geht IMMER vom Testament aus, wenn keins vorhanden ist werden nahe Verwandte / Ehepartner / Kinder berücksichtigt
Ohne Testament steht der Schwester steht nix zu. Der Eheman ist der Alleinerbe. Es sei den im Grundbuch z.B bei einen Haus oder Grundstück ist etwas anderes vermerkt.


Aer selbst wenn z.B die Frau ihrer Schwester alles hinterlassen würde stehen den Kindern der Frau ein Pflichteil zu dieser müsste dann wenn er nicht freiwillig ausgezahlt wird per Gericht eingeklagt werden.Hat die verstorbene aber bereits zu lebenszeit ihre Kinder den Pflichtteil des Erbes ausgezahlt ( nur gültig mit einen Notarvertrag) gehen die Kinder dann auch leer aus.
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Ungelesen 26.04.11, 08:00   #4
MrKevrulez
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Thanks
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Ungelesen 26.04.11, 08:01   #5
Sâilence
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Zur not einfach mal beim Amtsgericht anrufen und dort nachfragen ;-)

Willste deine Frau etwa umbringen und hast Angst das ihre Schwestern das Geld bekommen ?
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Ungelesen 26.04.11, 08:12   #6
Sâilence
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Dazu mal ein paar Links:
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Also Quatsch was du da schreibst Everquest...

Als erstes die Kinder, dann die Eltern/Schwestern der Verstorbenen...
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Ungelesen 26.04.11, 08:22   #7
Everquest
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Zitat:
Zitat von Sâilence Beitrag anzeigen
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Also Quatsch was du da schreibst Everquest...

Als erstes die Kinder, dann die Eltern/Schwestern der Verstorbenen...
Naja wenn man keine Ahnung hat wie du sollte man sich nicht so weit raus lehnen. Was habe ich geschrieben. Als erstes der/die Eheman/frau , dann die Kinder. Einfach lesen dann schreiben.Klar wenn der Ehepartner zuvor gestorben ist sind die Kinder las nächstes daran aber im o.g Fall lebt der Ehemann ja noch.
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Ungelesen 26.04.11, 08:25   #8
Sâilence
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Zitat:
Zitat von Everquest Beitrag anzeigen
Naja wenn man keine Ahnung hat wie du sollte man sich nicht so weit raus lehnen. Was habe ich geschrieben. Als erstes der/die Eheman/frau , dann die Kinder. Einfach lesen dann schreiben.
Willste jetzt echt mit mir darüber diskutieren? Ich hab das BGB neben mir liegen -.-

Zitat:
§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).
(4) Kinder erben zu gleichen Teilen.

Nix Ehemann... steht doch eindeutig da... Abkömmlinge...
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Ungelesen 26.04.11, 08:41   #9
Everquest
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Zitat:
Zitat von Sâilence Beitrag anzeigen
Willste jetzt echt mit mir darüber diskutieren? Ich hab das BGB neben mir liegen -.-




Nix Ehemann... steht doch eindeutig da... Abkömmlinge...

Den Ehepartner steht die hälfte immer zu der Rest "Pflichtteil" den Kindern.

Die Frau stirbt hinterlässt ein Sparbuch nur auf ihren Namen (der Ehepartner ist nicht mit Eingetragen) auf diesen sind 120000 Euro. Der Ehman bekommt davon Pauschal 60k der Rest (60k) Pflichtteil wird unter den Kindern aufgeteilt.

Ist das Sparbuch auf beide Lebenspartner eingetragen ist es keine Erbmasse.Somit bleibt es beim Eheman.
Also ich kenne keinen auf dem dem Wertanlagen in einer Ehe nur auf einen Namen laufen . Meisst auf Eheleute oder aus Steuerrechtlichen gründen auf Namen der Kinder.
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Ungelesen 26.04.11, 09:00   #10
Everquest
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Zitat:
Zitat von Sâilence Beitrag anzeigen
Willste jetzt echt mit mir darüber diskutieren? Ich hab das BGB neben mir liegen -.-




Nix Ehemann... steht doch eindeutig da... Abkömmlinge...

Den Ehepartner steht die hälfte immer zu der Rest "Pflichtteil" den Kindern.

Die Frau stirbt hinterlässt ein Sparbuch nur auf ihren Namen (der Ehepartner ist nicht mit Eingetragen) auf diesen sind 120000 Euro. Der Ehman bekommt davon Pauschal 60k der Rest (60k) Pflichtteil wird unter den Kindern aufgeteilt.

Ist das Sparbuch auf beide Lebenspartner eingetragen ist es keine Erbmasse.Somit bleibt es beim Eheman.
Also ich kenne keinen auf dem dem Wertanlagen in einer Ehe nur auf einen Namen laufen . Meisst auf Eheleute oder aus Steuerrechtlichen gründen auf Namen der Kinder.

Nach der Erbordnung taucht der Ehepartner nie auf der er gesondert behandelt wird.
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Ungelesen 26.04.11, 08:38   #11
gentleman-smart
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@TE:
Im BGB steht noch mehr. Da wird auch explizit der überlebende Ehegatte behandelt. Allerdings nicht in erster Ordnung.
siehe hier:
Zitat:
§ 1931 BGB Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
(1) Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde.
(2) Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
__________________
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Ungelesen 26.04.11, 08:46   #12
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manchmal muss auch der notar entscheiden...
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Ungelesen 26.04.11, 09:08   #13
Everquest
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Zitat:
Zitat von PupsKartoffel Beitrag anzeigen
manchmal muss auch der notar entscheiden...
Nee entscheiden kann nur ein Richter der Notar macht Verträge etc.. und kann begläubigen.
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Ungelesen 26.04.11, 08:52   #14
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@Everquest
Dann wäre, deiner Meinung nach, das BGB überflüssig??

Das was du ansprichst, ist die "Lösung" wenn in einem Testament die Enterbung von Erben erster Ordnung stattfindet. Dann können nämlich Kinder (erste Ordnung) ihren Pflichtteil einklagen.
Verfasst der Erblasser zu Lebzeiten ein Testament das besagt, dass der überlebende Ehepartner als Gesamterbe anzusehen ist, so können die Erben erster Ordnung, auf den Pflichtteil bestehen.
Dies ist unter Ehegatten der übliche Vorgang.

Ich habe vor 3 Jahren einen Erbfall gehabt. Ich musste die Witwe dabei betreuen (grins). Und die Witwe eben wurde solange nicht bedacht, bis zweifelsfrei festgestellt wurde, dass keine Erben erster Ordnung vorhanden sind.
Punkt. Aus.
__________________
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Ungelesen 26.04.11, 09:03   #15
Everquest
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Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt der überlebende Ehegatte:

* 1/2 neben Erben der ersten Ordnung (Abkömmlinge: Kinder, Enkel, Urenkel usw.) Anteil des Nachlasses.

Zitat:
Zitat von gentleman-smart Beitrag anzeigen
@Everquest
Dann wäre, deiner Meinung nach, das BGB überflüssig??

Dann gab es aber in diesen Fall ein Ehevertrag.
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Ungelesen 26.04.11, 09:05   #16
gentleman-smart
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@Everquest
Schon lustig anzusehen, dass du dich jetzt mit Sâilence hier diskutierst und andere Beiträge ignorierst und zur Untermauerung deinen eigenen Post nochmals einbringst. Kannst Du das BGB nicht lesen?

Anyway, Du wirst die gesetzliche Verteilung der Erbmasse vermutlich mitbekommen und dann grosse Augen machen.
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