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myGully |
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26.04.11, 07:57
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 2
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Enterbung???
Wenn eine Frau ohne Testament stirbt, kann der Ehemann danach ihre Schwestern enterben?
mfg
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26.04.11, 07:59
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 201
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Nein, das erbe geht IMMER vom Testament aus, wenn keins vorhanden ist werden nahe Verwandte / Ehepartner / Kinder berücksichtigt
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26.04.11, 08:07
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 8
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Zitat:
Zitat von Nortall
Nein, das erbe geht IMMER vom Testament aus, wenn keins vorhanden ist werden nahe Verwandte / Ehepartner / Kinder berücksichtigt
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Ohne Testament steht der Schwester steht nix zu. Der Eheman ist der Alleinerbe. Es sei den im Grundbuch z.B bei einen Haus oder Grundstück ist etwas anderes vermerkt.
Aer selbst wenn z.B die Frau ihrer Schwester alles hinterlassen würde stehen den Kindern der Frau ein Pflichteil zu dieser müsste dann wenn er nicht freiwillig ausgezahlt wird per Gericht eingeklagt werden.Hat die verstorbene aber bereits zu lebenszeit ihre Kinder den Pflichtteil des Erbes ausgezahlt ( nur gültig mit einen Notarvertrag) gehen die Kinder dann auch leer aus.
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26.04.11, 08:00
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Thanks
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26.04.11, 08:01
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#5
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.032
Bedankt: 963
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Zur not einfach mal beim Amtsgericht anrufen und dort nachfragen ;-)
Willste deine Frau etwa umbringen und hast Angst das ihre Schwestern das Geld bekommen ?
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26.04.11, 08:12
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#6
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.032
Bedankt: 963
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Dazu mal ein paar Links:
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Also Quatsch was du da schreibst Everquest...
Als erstes die Kinder, dann die Eltern/Schwestern der Verstorbenen...
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26.04.11, 08:22
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 8
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Zitat:
Zitat von Sâilence
Dazu mal ein paar Links:
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Also Quatsch was du da schreibst Everquest...
Als erstes die Kinder, dann die Eltern/Schwestern der Verstorbenen...
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Naja wenn man keine Ahnung hat wie du sollte man sich nicht so weit raus lehnen. Was habe ich geschrieben. Als erstes der/die Eheman/frau , dann die Kinder. Einfach lesen dann schreiben.Klar wenn der Ehepartner zuvor gestorben ist sind die Kinder las nächstes daran aber im o.g Fall lebt der Ehemann ja noch.
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26.04.11, 08:25
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.032
Bedankt: 963
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Zitat:
Zitat von Everquest
Naja wenn man keine Ahnung hat wie du sollte man sich nicht so weit raus lehnen. Was habe ich geschrieben. Als erstes der/die Eheman/frau , dann die Kinder. Einfach lesen dann schreiben.
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Willste jetzt echt mit mir darüber diskutieren? Ich hab das BGB neben mir liegen -.-
Zitat:
§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).
(4) Kinder erben zu gleichen Teilen.
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Nix Ehemann... steht doch eindeutig da... Abkömmlinge...
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26.04.11, 08:41
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 8
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Zitat:
Zitat von Sâilence
Willste jetzt echt mit mir darüber diskutieren? Ich hab das BGB neben mir liegen -.-
Nix Ehemann... steht doch eindeutig da... Abkömmlinge...
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Den Ehepartner steht die hälfte immer zu der Rest "Pflichtteil" den Kindern.
Die Frau stirbt hinterlässt ein Sparbuch nur auf ihren Namen (der Ehepartner ist nicht mit Eingetragen) auf diesen sind 120000 Euro. Der Ehman bekommt davon Pauschal 60k der Rest (60k) Pflichtteil wird unter den Kindern aufgeteilt.
Ist das Sparbuch auf beide Lebenspartner eingetragen ist es keine Erbmasse.Somit bleibt es beim Eheman.
Also ich kenne keinen auf dem dem Wertanlagen in einer Ehe nur auf einen Namen laufen . Meisst auf Eheleute oder aus Steuerrechtlichen gründen auf Namen der Kinder.
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26.04.11, 09:00
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 8
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Zitat:
Zitat von Sâilence
Willste jetzt echt mit mir darüber diskutieren? Ich hab das BGB neben mir liegen -.-
Nix Ehemann... steht doch eindeutig da... Abkömmlinge...
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Den Ehepartner steht die hälfte immer zu der Rest "Pflichtteil" den Kindern.
Die Frau stirbt hinterlässt ein Sparbuch nur auf ihren Namen (der Ehepartner ist nicht mit Eingetragen) auf diesen sind 120000 Euro. Der Ehman bekommt davon Pauschal 60k der Rest (60k) Pflichtteil wird unter den Kindern aufgeteilt.
Ist das Sparbuch auf beide Lebenspartner eingetragen ist es keine Erbmasse.Somit bleibt es beim Eheman.
Also ich kenne keinen auf dem dem Wertanlagen in einer Ehe nur auf einen Namen laufen . Meisst auf Eheleute oder aus Steuerrechtlichen gründen auf Namen der Kinder.
Nach der Erbordnung taucht der Ehepartner nie auf der er gesondert behandelt wird.
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26.04.11, 08:38
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#11
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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@TE:
Im BGB steht noch mehr. Da wird auch explizit der überlebende Ehegatte behandelt. Allerdings nicht in erster Ordnung.
siehe hier:
Zitat:
§ 1931 BGB Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
(1) Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde.
(2) Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
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26.04.11, 08:46
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#12
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 91
Bedankt: 273
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manchmal muss auch der notar entscheiden...
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26.04.11, 09:08
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 8
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Zitat:
Zitat von PupsKartoffel
manchmal muss auch der notar entscheiden...
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Nee entscheiden kann nur ein Richter der Notar macht Verträge etc.. und kann begläubigen.
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26.04.11, 08:52
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#14
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
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@Everquest
Dann wäre, deiner Meinung nach, das BGB überflüssig??
Das was du ansprichst, ist die "Lösung" wenn in einem Testament die Enterbung von Erben erster Ordnung stattfindet. Dann können nämlich Kinder (erste Ordnung) ihren Pflichtteil einklagen.
Verfasst der Erblasser zu Lebzeiten ein Testament das besagt, dass der überlebende Ehepartner als Gesamterbe anzusehen ist, so können die Erben erster Ordnung, auf den Pflichtteil bestehen.
Dies ist unter Ehegatten der übliche Vorgang.
Ich habe vor 3 Jahren einen Erbfall gehabt. Ich musste die Witwe dabei betreuen (grins). Und die Witwe eben wurde solange nicht bedacht, bis zweifelsfrei festgestellt wurde, dass keine Erben erster Ordnung vorhanden sind.
Punkt. Aus.
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26.04.11, 09:03
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
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Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt der überlebende Ehegatte:
* 1/2 neben Erben der ersten Ordnung (Abkömmlinge: Kinder, Enkel, Urenkel usw.) Anteil des Nachlasses.
Zitat:
Zitat von gentleman-smart
@Everquest
Dann wäre, deiner Meinung nach, das BGB überflüssig??
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Dann gab es aber in diesen Fall ein Ehevertrag.
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26.04.11, 09:05
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#16
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Chuck Norris sein Vater
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@Everquest
Schon lustig anzusehen, dass du dich jetzt mit Sâilence hier diskutierst und andere Beiträge ignorierst und zur Untermauerung deinen eigenen Post nochmals einbringst. Kannst Du das BGB nicht lesen?
Anyway, Du wirst die gesetzliche Verteilung der Erbmasse vermutlich mitbekommen und dann grosse Augen machen.
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