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myGully |
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23.04.11, 15:01
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 217
Bedankt: 56
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Ohne Versicherung fahren
Wie sieht es eig aus wenn ich meinen Wagen jemandem zum fahren gebe un dieser bei meinem wagen nicht versichert ist und einen unfall baut
Muss ich für die Kosten aufkommen oder hat er die zu bezahlen?
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23.04.11, 15:48
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.049
Bedankt: 4.157
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Wenn Dein PKW versichert ist kommt Deine VErsicherung für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf ! Bist Du aber als Alleinfahrer bei der Versicherung gemeldet dann wirst Du wohl auf die Kosten sitzenbleiben bzw. derjenige der gefahren ist !
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23.04.11, 18:25
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von AlittleR2D2
Wenn Dein PKW versichert ist kommt Deine VErsicherung für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf ! Bist Du aber als Alleinfahrer bei der Versicherung gemeldet dann wirst Du wohl auf die Kosten sitzenbleiben bzw. derjenige der gefahren ist !
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Nicht ganz !
Die versicherung reguliert den Schaden bei dem Gegner. Holt sich jedoch 5 000,- € vom Eigentümer wieder. Die Frage ist wer noch die 7 punkte bekommt ? und wer zum Nachschulen - Aufbauseminar für Fahranfänger geht ( solange die Probezeit nicht abgelaufen ist ! ).
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23.04.11, 19:53
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#4
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Stammi
Registriert seit: Aug 2008
Ort: C:Windows
Beiträge: 1.122
Bedankt: 8.816
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Genau die Versicherung kann sich auch von Anfang an querstellen und den Schaden nicht regeln.Weil streng gekommen erlöscht automatisch der Versicherungschutz würde ich mal sagen.
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Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "So isses".
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24.04.11, 03:21
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#5
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Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 63
Bedankt: 59
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Sie wird den Schaden schon regeln, dazu ist sie verpflichtet. Aber die werden sich den Betrag (und mehr) vom Vertragspartner zurückholen.
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24.04.11, 08:47
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von vehajo
Genau die Versicherung kann sich auch von Anfang an querstellen und den Schaden nicht regeln.Weil streng gekommen erlöscht automatisch der Versicherungschutz würde ich mal sagen.
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Zitat:
Zitat von superdoc1234
Sie wird den Schaden schon regeln, dazu ist sie verpflichtet. Aber die werden sich den Betrag (und mehr) vom Vertragspartner zurückholen. 
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Wenn man keine ahnung hat, soll man keine falsche infos liefern, Schaut Euch den Versicherungsgesetz an. Wie oben, bis 5000,- € Und je nach Fall kann, oder ... einen nackten Mann kamm man nicht in die Tasche greifen..... bis er was hat. Titel länge 30 Jahre - unter bestimmten Voraussetzungen.
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24.04.11, 10:25
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 217
Bedankt: 56
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also hab ich das jtz richtig verstanden
ich muss für den schaden aufkommen
wenn der andere keine lust hat zu zahlen?
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24.04.11, 10:33
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#8
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.049
Bedankt: 4.157
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Du könntest ja auch mal mehr Infos geben !
So , oder so kommt Deine Versicherung für den Schaden auf ! Du wirst dadurch mit Sicherheit hochgestuft werden !
Es sei denn Du bezahlst den Schaden aus eigener Tasche ! Das Geld kannst Du ja dann per Zivilklage vom Schadensverursacher einklagen !
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24.04.11, 12:32
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#9
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Weltmeister
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 524
Bedankt: 287
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Er hätte auch ganz einfach bei seiner Versicherung mal anrufen können ...
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26.09.2010
Ruhe in Frieden
Ich werde dich vermissen
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24.04.11, 15:49
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#10
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Rosa Beutel
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 103
Bedankt: 17
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Laut Versicherungsvertraggesetz:
Die Versicherung muss den Schaden am anderen Kfz bezahlen, da die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist.
Die Versicherung kann aber vom Versicherungsnehmer den Schaden zurück fordern zzgl. bis zu 5000,-€ Vertragsstrafe und einen Jahresbeitrag mit dem geänderten Fahrerkreis!
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24.04.11, 15:50
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#11
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Rosa Beutel
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 103
Bedankt: 17
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Zitat:
Zitat von ich71092
Er hätte auch ganz einfach bei seiner Versicherung mal anrufen können ...
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vllt traut er sich ja net weil schon der Schaden passiert is xD
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