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myGully |
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15.04.11, 09:14
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 10
Bedankt: 8
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Beschriebener Fall = Nötigung?
Hallo Community,
mir ist gestern etwas recht unverschämtes passiert  , was glaub ich, schon den Tatbestand der Nötigung erfüllte.
Als ich gestern mit dem Auto nach einem Termin nach Hause fuhr, fing plötzlich ein Autofahrer hinter mir an zu hupen. Zuerst dachte ich, dass etwas evtl. mit meinem Auto nicht stimme. Ich bemerkte dann jedoch, dass er immer hupte und auch noch gestikulierte, sobald ich beim Abbiegen nicht blinkte, oder ca. 5- 10 km/h zu schnell fuhr. Das ganze ging dann mehrere Kilometer so, bis vor mein Haus, wo er dann, als ich den Hof fuhr, weitergefahren ist.
Sollte man in so einem Fall rechtlich etwas unternehmen, oder einfach nur ruhen lassen und sich gar nicht drüber ärgern.
Würd zu dieser Aktion gern mal eure Meinung hören
Gruß Furble
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15.04.11, 09:23
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#2
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Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 57
Bedankt: 26
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Ich reg mich auch immer tierisch über Leute auf die beim Abbiegen oder Spurwechsel nicht blinken, die finde ich 10 mal schlimmer als Leute die zu schnell fahren (nicht gerade rasen)
Leider interessiert die Polizei sowas gar nicht und strafen nur die Geschwindigkeistübertreter...
Aber ich selbst denke mir dann immer wenn ich mich ärgere: ich wäre ja nicht besser wenn ich dem jetzt mit Lichthupe oder sogar Hupe komme, ändert ja an seinem Verhalten ganz sicher auch nichts...
Aber als Tipp nebenher: die Straßenverkehrsregeln haben die auch nicht einfach erfunden, die haben sich schon was dabei gedacht... solltest dich also auch dran halten!
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15.04.11, 09:37
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 10
Bedankt: 8
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Es ist ganz bestimmt nicht so, dass ich im Straßenverkehr überhaupt nicht blinke und mich gar nicht an die Verkehrsregeln halte, sonst hätte ich bestimmt kein Führerschein, oder ihn schon längst verloren... Außerdem kann ich jetzt hier auch sagen, dass ich immer wie ein Engel fahre...
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15.04.11, 09:42
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#4
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Aw Yiss!
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1.542
Bedankt: 3.089
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Naja ein Engel blinkt. Und wenn einer hier sagt, dass er 5-10 Km/h zu schnell war, dann sind es mit ziemlicher Sicherheit mehr als 20.
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15.04.11, 09:45
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 37
Bedankt: 13
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Zitat:
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
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Könnte schon eine Nötigung sein. Wobei das nur Hupen dich wohl nicht wirklich beeinträchtigt hat. Und mit welchem Übel hat er gedroht? Gewalt ist nur physische Gewalt. Die haben wir hier wohl nicht.
Selbst wenn die StA ein Verfahren eröffnen sollte, wird er sagen, dass du durch dein Verhalten den Verkehr gefährdet hast. Obs stimmt oder nicht, ist erstmal egal. Wie willst du das nachweisen?
Wenn er aber glaubhaft versichern kann, dass er dich nur dazu anhalten wollte ordentlich zu fahren, oder dich auf dein verkehrsgefährdendes Verhalten hinweisen wollte, wird da nichts draus. Wie gesagt, obs stimmt oder nicht ist erstmal völlig egal.
BTW: Was hast du davon? Nichts.... Wenn er auf der Autobahn zu dicht aufgefahren wäre oder dich abgedrängt hätte, würde ich es persönlich anders sehen.... aber so...
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15.04.11, 09:59
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#6
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 347
Bedankt: 792
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typischer fall von: "ich will das rechtssystem auf teufel komm raus mit lappalien belästigen, damit die gerichte noch mehr überlastet sind".
ohne solche leute, hätten die gerichte mehr zeit, um sich um kleinigkeiten wie raupmordkopien zu kümmern....hat also auch irgendwo vorteile *rolleyes*
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15.04.11, 10:05
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 124
Bedankt: 705
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Der TE hat jawohl den Sch*** nicht gehört. Verhält sich selber nicht im Sinne der StVo und will sich jetzt über ein hupendes Auto aufregen, dass ihn nur auf sein anscheinend ständiges Fehlverhalten aufmerksam machen wollte?! Außerdem darf ja die Hupe zum Warnen benutzt werden, also wollte der hinter dir fahrende Autofahrer vielleicht nur den nachfolgenden Verkehr warnen, weil wieder jemand einfach so rüberzieht.
Sorry aber damit kommt man im Leben nicht durch! Sei doch froh, vielleicht änderst du jetzt mal dein Verhalten, weil du wie oben bereits geschrieben, nicht nur dich sondern auch ALLE anderen Verkehrsteilnehmer massiv gefährdest. Und weil du davon sprichst, dass er viel gehupt hat, machst du dies wohl nicht nur paar Mal, sondern sehr häufig.
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15.04.11, 10:30
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#8
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 229
Bedankt: 102
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oh mein gott, diese selbstgerechten und besserwisser!
klar sollte man immer blnken und sich an die geschindigkeitsregelug halten.
allerdings: wenn einer ständig hupt und winkt, hat er für mich nicht alle tassen im schrank!
und solche leute fahren dann auf der autobahn 120 km/h in der linken spur und liefern sich mit anderen ein " klein- Elefantenrennen"
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15.04.11, 10:52
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#9
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ein letztes Mal ♫ ♬ ♪ ♩ ♫
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 428
Bedankt: 310
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Ich hupe auch gerne mal, wenn ein Typ vor mir das Abbiegen nicht durch Blinken anzeigt und womöglich unerwartet heftig abbremst um abzubiegen, weil er ohnehin zu schnell war. Das stört mich in meinem angenehmen Fahrfluss und kann problemlos vermieden werden. Schlimmer sind nur noch Rentner, die zwar blinken, aber das Auto zum kompletten Stillstand bringen, dann einlenken und danach langsam anfahren.
Ich fahre allerdings wegen sowas niemandem hinterher. Wäre mir viel zu stressig.
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15.04.11, 13:45
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#10
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Hawara
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Austria
Beiträge: 299
Bedankt: 257
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Zitat:
Zitat von Hoorizon
Und du wunderst dich über dieses Verhalten?
...
Also mach dich, ab jetzt, in dieser "Diskussion" ganz klein und dreckig.
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Komm jetzt übertreibs mal nicht, keiner hier wird immer ganz genau das Tempolimit einhalten, 5-10km/h schneller fahren ist ja für die meisten standard (wenns der Verkehr erlaubt). Ist ja auch nichts dabei wenn du nicht grad mit nem 60er durch Wohnstrassen heizt. Ich finde da ist Hup-Terror doch schon eher aktiv gefährlich und irritierend.
Aber wenn Leute nicht blinken und ich dann stark abbremsen muss ärgert mich das auch, wenn ich mich nicht irre ist es aber normalerweise nichteinmal verpflichtend zu blinken (solange keine Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind die du auf deine Manöver aufmerksam machen musst)
Edit: und das der TE jetzt Anzeige erstatten will ist natürlich genauso unnötig, da haben sich zwei gefunden
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15.04.11, 14:33
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#11
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Aufhebung populärer Rechtsirrtümer:
Zitat:
es aber normalerweise nichteinmal verpflichtend zu blinken
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Hier:
Zitat:
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
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steht's.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
BTT:
Sowas solltest Du eigentlich ignorieren, wenn du wirklich nicht behindernd oder gefährdend unterwegs warst.
__________________
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15.04.11, 14:34
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#12
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Reisender
Registriert seit: Nov 2010
Ort: zu Hause
Beiträge: 17
Bedankt: 11
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Du irrst!
Zitat:
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
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Es gibt noch zusätzliche Paragraphen (z.B. beim Abbiegen, Spurwechsel, Kreisverkehr, etc) die diese Regelung betreffen.
Um zum Topic zu kommen.
Das ist eine typisch deutsche Marotte des Belehrens anderer Verkehrsteilnehmer, das sieht man in diesem Ausmaß nicht in anderen Ländern.
Ich persönlich sehe diesen Fall auch als Belehren an und finde es nicht gut, jedoch kann man Dir auch einen Vorwurf machen denn du verstößt aktiv gegen die STVO und evtl. nötigst bzw. gefährdest Du durchs nicht blinken andere. Blinkmuffel kann ich persönlich nicht ausstehen, jedoch belehre ich deswegen keine anderen Verkehrsteilnehmer.
Was das 5-10 km/h zu schnell angeht, das sehe ich nicht unbedingt als so schlimm an. Es kommt immer darauf an wo das ist und welche Beschränkungen dort sind (Spielstraße oder Autobahn, das ist ein sehr großer Unterschied).
Alles in allem fährt doch kein Autofahrer streng nach den Regeln, aber man sollte schon zusehen das durch den eigenen Fahrstil kein anderer zu Schaden kommt und man aufeinander etwas Rücksicht nimmt.
In diesem Sinne....
Gruß Kartago
EDIT: Shit, vor lauter schreiben eine Minute zu spät ^^
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15.04.11, 14:39
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#13
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Auf den Punkt
Registriert seit: Feb 2011
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.903
Bedankt: 2.107
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Solche Trottel habe ich schon öfter erlebt. So bin ich neulich auf einer Landstrasse über 10 Minuten hinter einem hergefahren, der ständig seinen Vordermann gelichthupt hat, obwohl der nichts erkennbares falsch gemacht hat.
Und bei mir im Ort fährt so ein hässlicher kleiner Italiener rum, der in seiner Pizzaservice-Karre gern zum grossen Mann mutiert. Der ist mir auch schon mehrmals aufgefallen mit solchen Deppenaktionen.
Cool bleiben, rechts ranfahren und den Spacko vorbeilassen. Soll er seine persönlichen Probleme woanders hintragen.
Und in Zukunft benutzt du halt deinen Blinker, so hat die Aktion dann vielleicht doch noch was gutes.
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15.04.11, 14:46
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#14
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Hawara
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Austria
Beiträge: 299
Bedankt: 257
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@Kartago:
Zitat:
die österreichische Straßenverkehrsordnung schreibt in § 11 Abs 2 vor, dass der Lenker eines Fahrzeuges die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen hat, dass sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können.
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Jo sry bin da vom österreichischen Recht ausgegangen, dort lässt die Formulierung vermuten, dass es nur notwendig ist zu blinken um andere zu warnen, sprich wenn niemand da ist brauchst du niemanden warnen.
Aber du sagst es ja, ob legal oder nicht, es geht darum vernünftig zu fahren ohne andere zu gefährden/behindern (und zu langsames fahren kann ja auch sehr ärgerlich sein  )
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