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Frage zu Kündigungsfrist Mietwohnung

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Ungelesen 10.04.11, 19:08   #1
NIC3GUY
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Standard Frage zu Kündigungsfrist Mietwohnung

Hallo,

Ich Wohne seit 01.06.2003 in meiner Wohnung! Da ich nun bald mit meiner Freundin zusammenzihen möchte , hätte ich eine Frage zur Küdigungsfrist.

Bei mir im Mietvertrag steht die Regelung mit einer gestaffelten Kündigungsfrist.
Sprich es wären nun 9 Monate...

Jetzt habe ich im Netz gelesen das es eine Neuregelung seit dem 1.1.2005 gibt!
Dort steht auch das diese für Mietverträge davor gilt die nach dem 1..1 2001 abgeschlossen wurden!?

Kann mir da jemand was zu sagen !?

Danke für eure mithilfe!

NIC3GUY ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.04.11, 00:47   #2
wmosebach
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Wende dich am besten an den Mieterschutzbund deines Ortes. Die sind auf solche Fragen spezialisiert.
Die Mitgliedschaft (soweit die für diese einmalige Frage benötigt wird) ist relativ kostengünstig und man kann später auch immer wieder mit Nebenkostenabrechnungen und allem anderen mist zu denen kommen.

Die haben mir zumindest in der Vergangenheit schon mehrmals geholfen.
__________________
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wmosebach ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.04.11, 04:37   #3
2hart
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@wmosebach:

Es ist in allgemeinen eine gute Idee in den bund zu gehen, es immer was sein, auch einen Anwalt bekommst du gestellt. Aber zum thema, das heisst doch bestimmt bei dir im Vertrag mindestens 3 monate und max. 9 monate oder nicht. Die gestafelten Vertäge sind doch noch alte geschichten.
2hart ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.04.11, 11:54   #4
phos
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eigentlich aendert sich die kuendiungsfrist fuer den mieter nicht, sondern fuer den vermieter. diese staffelt sich mit den jahren, sodass man bei 10 jahren ca. 12 monate kuendigungsfrist hat, wenn der vermieter einem kuendigen moechte. kannst ja nochmal nachgucken,was genau da steht fuer wen was gilt.
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Ungelesen 11.04.11, 22:15   #5
NIC3GUY
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So hier mal der Abschnitt aus dem Mietvertrag
Okay werd mal gucken wo der Mieterschutzbund hier eine Niederlassung hat!

Danke für eure Mithilfe






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NIC3GUY ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.04.11, 22:28   #6
Jayde
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Zitat:
Jetzt habe ich im Netz gelesen das es eine Neuregelung seit dem 1.1.2005 gibt!
Dort steht auch das diese für Mietverträge davor gilt die nach dem 1..1 2001 abgeschlossen wurden!?
Gesetzlich geregelt? Dann trifft es nicht zu, Gesetze können/dürfen nicht rückwirkend erlassen werden. Aber ehrlich gesagt hab ich vom Mietrecht keine Ahnung - verlass dich lieber nicht drauf.
__________________
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Ungelesen 11.04.11, 22:37   #7
painjester
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