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Muss ich nach Schlüsselübergabe noch Miete zahlen ?

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Ungelesen 07.04.11, 22:42   #1
CAJ
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Standard Muss ich nach Schlüsselübergabe noch Miete zahlen ?

Guten Abend,

Ich habe mal wieder ein kleines Problem
Ich hatte ja vor kurzem mein erstes problem hier im Board geschildert das ich immer wieter ins minus rutsche mit meinem Geld und nach einer Lösung suchte.

Diese Problem wurde beseitigt in dem ich aus dem Rhein Main Gebiet weggezogen bin dort meine Ausbildung gekündigt habe, und nach NRW zu meiner Mutter gezogen bin um dort meine Ausbildung zu beenden.

Jetzt habe ich allerdings Probleme mit meinem alten Vermieter.
Wie es ja bekannt ist hat mann 3 Monate Kündigungsfrist und muss in diesen drei Monaten auch wieterhin Miete zahlen (Warm).
Nun ist es so der erste Monat ist schon vergangen es wurde auch fristgerecht Miete gezahlt.
Letzten Sonntag den 03.04 erfolgte dann die Übergabe der Whg und Schlüssel übergabe.
Es stehen keine Sachen mehr von mir in der Wohnung da der Vermieter mich regelrecht gehetzt hatte diese zu entfernen also musste ich nochmals ins Minus gehen um einen Transporter zu Mieten.
Nun sind ja noch zwei Monate kündigungsfrist einzuhalten.
Mir wurde aber der Schlüssel am vergangenen Sonntag entzogen somit habe ich keinen Zutritt mehr zur Wohnung und auch keinen Nutzen mehr.
Die Zählerwerke (Strom, Wasser) wurden bereits abgelesen und gekündigt.
Nun besteht er aber weiterhin (obwohl interessenten für die Wohnung vorhanden sind [ca. 4-5 Personen]) das ich die volle Warmmiete (410€) für April und Mai zahlen soll.
Ist dies denn grechtfertigt ?
Ich meine da hätte ich mich ja nicht hetzen müssen einen Transporter zu Mieten welcher mich wieder 200euro kostete die ich eigentlich nicht habe um die Wohnung leer zu bekommen um dann doch noch zwei Monate weiter Miete zu zahlen.
Desweiteren verlangt er noch jeden Monat 20eur extra für die Kaution welche ich zahlen musste.
Da ich die 640eur nicht auf einmal aufbringen konnte haben wird uns vereinbart das ich die Hälfte auf einmal zahlte und den Rest in Raten somit habe ich bis jetzt 520eur Kaution gezahlt und soll noch weiter zahlen. Aber wofür ? die Wohunung wurde übergeben alle Rechungen sind bezahlt und 520eur sind schon eine Menge Geld.
Also hat ja jemand Ahnung wie hier die Rechtslage ist ?
-Whg Übergabe Protokoll erstellt, Whg und Schlüssel an Vermieter übergeben
-Zählerwerke abgelesen und gekündigt
-Mit Interesenten vorhanden

Muss ich dem jetzt immernoch für dir nächsten zwei Monate die 430eur überweisen oder nicht ?
Den dies würde ich gerne vermeiden ich veridene in NRW 385eur Netto und alllein schon hier geh ich dann ins Minus um die Miete zu zahlen.

Eine andere Idee von mir wäre gewesen mich einfach garnicht mehr bei dem Vermieter zu melden und es sein lassen.
Soll er von mir aus die Kaution behalten kommt mich immernoch billiger als jetzt noch Miete zu entrichten und die Kaution ist schon bezahlt und habe somit kein Problem immer mehr Geld aufzutreiben das er seine Miete bekommt.

Mfg.
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Ungelesen 07.04.11, 22:49   #2
rossy1
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Ganz klar definitiv nein. Es ist richtig, das man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat. Nur wenn der Vermieter davor eine Übergabe macht, ist man davon befreit.
Warum! Ist ja ganz klar. Man kann in den letzten 2 Monaten mit der Wohnung nichts anfangen obwohl man das Recht hätte, diese Wohnung noch zu bewohnen. Dazu kommt, das der Vermieter die Wohnung anscheinend gleich weiter vermietet hat/will. Somit hätte er die doppelte Mieteinnahme was definitiv nicht in Ordnung ist.
Sage ihm, wenn er auf die Miete besteht, daß du dann solange noch den Schlüssel willst und solange auch weiterhin über die Wohnung bestimmst. Bin mal gespannt was er dazu sagt.


Gruß Rossy1
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Ungelesen 07.04.11, 22:52   #3
OnkelFetzer
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NEIN

ohne Schlüssel kannst du die Wohnung ja nicht mehr betreten, also....wozu die Miete zahlen???
__________________

- - - Valentino Rossi - for Worldchampion - in motoGP-Saison 2011 - - -

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Ungelesen 07.04.11, 23:04   #4
Nortall
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Also wenn ich das richtig verstanden habe, hat dein vermieter noch 520€ kaution von dir?
Davon hätte er schonmal den ersten monat miete abhalten können... aber das ist ja nun nicht mehr wichtig. Ich hoffe das du irgendwo schriftlich hast das du diese Kaution auch bezahlt hast, eine quittung von den jeweiligen 20€ raten usw... weil, so wie es aussieht ist dein vermieter ein schwein und wird dir ohne belege diese kaution nicht zurück geben.

Zum Thema weiterhin Miete zahlen: NEIN! Dein Vermieter hat die schlüssel eingezogen, somit ist der zutritt der wohnung dir verwehrt und du musst keine miete mehr bezahlen. Ganz einfach, wenn dein vermieter weiterhin stress machen sollte, drohe ruhig mit einem anwalt, denn er weiss ganz genau das er in einem prozess hochhaus verliert
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Ungelesen 07.04.11, 23:27   #5
CAJ
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Nein Leider habe ich keine Quittung der Kautionen -.-
Aber ich kann per Online Banking die Überweisungen Nachweisen wo vermerkt ist das so und so viel Geld für die Kaution Überwiesen wurde.

@ Onkel Fetzer ja aber rein rechtlich gesehen würde das Mietende erst der 31.05.11 sein.

und vlt müsst ich deswegen ja noch Miete zahlen ?
Aber wie gesagt ich habe keinen Zutritt mehr zu der Wohnung außer ich hole mir den Schlüssel wieder zurück wobei dies nicht viel Sinn machen würde (ich wohne jetzt in Köln und die Whg liegt bei Franfurt). Aber die Wohnungsübergabe die meines Wissens erst nach der Kündigungsfrist erfolgt wurde auch schon gemacht.

Ich lasse es dann einfach mal mit dem Miete zahlen denn Seitdem ich sort gewohnt habe bin ich nur Arbeiten gegangen um ihm sine Miete zu zahlen von dem Geld habe ich nie etwas gesehen deswegen auch der Umzug zurück zur Mutter (solange ich noch in der Ausbildung bin)

Und das Gefühl das er mir die Kaution nicht wiedergeben wird habe ich auch wofür sollte ich sonst noch wieter abbezahlen ?
Deswegen ist es mir im prinzip ,,egal" ob er die Kaution behält Hauptsache ich muss für den April und Mai keine Miete mehr entrichten.
Denn am Ende würde der Spinner sich sowieso was einfallen lassen um auch wenn nicht alles aber ein Teil der Kaution einzubehalten.
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Ungelesen 07.04.11, 23:37   #6
bluebeans
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So ist es.
Allerdings muss er dann den Schlüssel auch erst zum Ablauf der 3 Monate übergeben.

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Hier beim Mieterbund findet man erste Infos und v. a. weiterführende Quellen zu dem Thema.
Bei solchen Dingen am besten selbst recherchieren bei qualifizierten Quellen und nicht in einem Forum mit nicht qualifizierten Usern, bzw. Usern deren Qualifikation nicht nachweisbar ist.
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Ungelesen 07.04.11, 23:43   #7
bluebeans
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Ich wollte dir da auch keinesfalls widersprechen, eher wollte ich dein Argument belegen. Mit dem Zusatz wollte ich auf die Unrechtmässigkeit der möglicherweise erzwungenen Schlüsselübergabe hinweisen.
bluebeans ist gerade online   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.04.11, 23:45   #8
CAJ
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hmm ich habe ja versucht via google ein wenig nachzuforschen.
Und es gibt halt diese zwei Meinungen.
Der eine sagt Nein ich muss nicht mehr zahlen.
Und der andere sagt das ich noch zahlen muss. Und wegen dieser einen Frage möchte ich jetzt keinen Anwalt kontaktieren der mich am ende auch nochmal Gled kosten wird.

Zitat:
§ 535 BGB

(1)Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Deine Eltern sind lediglich verpflichtet, die Mietwohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses (d.h. 30.08.2009) zurückzugeben (§ 546 BGB). Rechtlich betrachtet müsstet Ihr also auch keine Wohnungsübergabe am 25.06.2009 machen!

Wenn deine Eltern also eine Wohnungsübergabe am 25.06.2009 machen und ab diesen Zeitraum kein Zugang zur Wohnung haben und zusätzlich noch Miete zahlen, verstöß dieses gegen die gesetzlichen Regelungen aus dem BGB und folglich ist das Vorgehen des Vermieters rechtswidrig.

Wenn Ihr eine Wohnungsabnahme macht, dann besteht (!) darauf, dass auch zu dem Zeitpunkt das Mietverhältnis endet (sprich ab dem 01.07.2009 keine Miete mehr zahlen)!!! Wenn der Vermieter dem nicht zustimmt, dann macht einen Termin auch erst zum Ende August 2009 (das ist das Recht deiner Eltern).
das ist das was ich im interenet dazu gefunden habe.


Dann fomuliere ich die Frage mal etwas anders =)
was würde mir drohen wenn ich keine Miete mehr zahle, aber er noch die Kaution welche ja knapp 2 Kaltmieten entspricht von mir besitzt.
Diese könnte er ja normal als ausgleich nutzen oder etwa nicht ?
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Ungelesen 08.04.11, 01:27   #9
Thorasan
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Du hättest einfach selbst ienen Nachmieter suchen können, ihm den vorschlagen und die Kündigungsfrist hätte sich erledigt.
Nichtsdestotrotz solltest du dich nicht einfach nicht mehr melden, da dir das negativ angelastet werden kann.

Da du kaum Geld hast, kannst du kostenlos zu einem Anwaltsgespräch gehen. Einfach mal bei deinem Ortszuständigen Gericht fragen wie du so einen Schein bekommst bzw ob die Anwaltsstunden im Gericht direkt sind. DAnn dorthin, den Fall schildern und gucken was der anwalt sagt. Danach kannst ud dich entscheiden wie du weiter vorgehst.

Oder eben alternativ über den Mieterschutzbund gehen und dort anfragen, die helfen dir ansich auch.
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Ungelesen 08.04.11, 09:20   #10
jocker81
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Hallo,

1. die Kaution bekommst du wieder es sei den, die Wohnung muss in dem Zustand wieder gebracht werden wie bei deinem Einzug.
2. durch die Kündigungsfrist von 3 Monaten, bist du solange dazu verpflichtet die Miete weiter zu bezahlen bis die Frist abgelaufen oder sich ein neuer Mieter gefunden hat. Schau dir auch nochmal deinen Mietvertrag an ob ihr da zusätzlich etwas vereinbart habt oder du unterschrieben hast.
3. wieso musst du die Warmmiete bezahlen!? Strom und Gas nutzt du doch garnicht mehr wenn du dort nicht mehr wohnst. Wenn dann musst du nur die Kaltmiete bezahlen.
4. ob du die Schlüssel von der Wohnung nun hast oder nicht ist doch eigentlich egal wenn du nicht mehr in die Wohnung rein musst oder!?
Würde aber an deiner Stelle auf jedem Fall prüfen ob ein neuer Mieter bereits dort eingezogen ist weil der Vermieter dann wirklich noch auf die Idee kommen könnte doppelt zu Kassieren.
Und lass dir immer alles schriftlich geben!!!

MfG
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Ungelesen 08.04.11, 10:54   #11
EvelKnievil
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Hast du mal im Mietvertrag nachgeschaut was die Erfüllungspflichten sind? Da müsste irgendwas stehn von wegen dass dir die Mietsache zur Benutzung übertragen wird etc. Also garantiert irgendein Punkt, der, da du ja keinen Schlüssel hast, nicht mehr erfüllt werden kann. Ergo müsstest du dann auch deinen Teil der Erfüllungspflicht, sprich die Zahlung der Miete, nicht mehr einhalten. Schau am besten auch mal im BGB [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] nach und such nach Mietvertrag.
EvelKnievil ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.04.11, 12:25   #12
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da ich beim immobilienmarkler schaffe, weiß ich es
wie vorn schon geschrieben wurde

kündigungsfrist: 3monate , egal ob du nach einem monat schon fertig bist mit allen sachen ausgeräumt usw. hast

musst du die ganze 3monate bezahlen , und du kannst auch solange drin wohnen bis die 3monate rum sind, kannst froh sein das es nicht november dezember, januar ist, dann hättest du auch noch die heizungskosten zahlen können


aber du kannst das problem lösen , indem du einen/eine findest , die die wohnung mieten will

un somit wär dein problem gelöst dann, dann kannste auch nach einem monat ausziehen


ist so wie mit der kündigunsfrist bei der arbeit, die wesentlich länger ist als 3monate aber, das unternehmen oder was weiß ich , muss solange das gehalt bezahle bis z.b die 12monate rum sind!!!'


gruß
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Ungelesen 11.04.11, 20:56   #13
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Warum immer alles gleich so kompliziert? Ich für meinen teil würde an deiner stelle deinen Mieter erst mal fragen was er unter dem Begriff „Kaution“ versteht. ich kenne es so das die schlüssel Übergabe mit einem Wohnung Rundgang verbunden ist und danach über eine evt Mängel gesprochen wird…damit der mit er auch weiß warum er die Kaution nicht oder nur teilweiße zurück bekommt.
Ich würde nicht weiter zahlen! Aber auf jedenfall vorm nächsten ersten Versuchen meine Kaution zurück zu bekommen.

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Ungelesen 11.04.11, 22:56   #14
CAJ
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@ EvelKnievil
In meinem Mietvertrag gibt es keinerleir erfüllungsprflichten Oo k.a. wo der Rentner den Vertrag aufgegabelt hat.

@yannikunde
das wurde mir jetzt auch schon mehrfach gesagt -.- blöde regelungen da.
Jetzt mal eine andere Frage.
Zurzeit fehlt mir ja das Geld um selbst wenn ich wollte die Miete weiter zu zahlen, da ich ja durch seine Hetze einen Transporter mieten musste um schnellsmöglich die Whg leer zu bekommen.
Und nu stetse leer aber ich soll trotzdem noch weiter zahlen -.- da hätte ich mir mit dem ausräumen auch Zeit lassen können.
Naja wie sieht es den rechtlich aus das er die ausstehenden 2 Netto KALTmieten einfach mit der Kaution welche ich bezahlt habe verrechnet ?
Das müsste doch gehen oder nicht ? Dafür sind doch Kautionen zum Teil auch gedacht falls der Mieter einmal nicht zahlen kann das es dann damit verrechnet wird.

@sireilord
Unter ,,,Kaution" versteht der nur GELD was anderes hat der net im Sinn.
Ich werde auch nicht weiterzahlen sehe das ganze nicht ein.
Der hat mich jeden Tag genervt ich solle so schnell wie möglich meine Sachen aus de Whg holen.
Dies habe ich dann auch getan (in der Hoffnung keine Miete mehr zu zahlen) jetzt steht die Whg seit Ende März leer und ich soll noch weiterhin für den April und Mai die Warmmiete + den Anteil der Kaution zahlen (Gesamt 430eur) Oo.
Nene ich könnte wetten das er sich die 90eur Umlagen in die eigene Tasche steckt denn wofür werden diese denn sonst gebraucht die Whg wird nicht benutzt.
Und das was ein Kaution eingezahlt ist sollte für die Nebenkostenabrechnung dicke langen, die Person mchte ich sehen welche als Single eine Nachzahlung von über 500eur leisten soll.
Soviel Strom, Wasser, Gas verbrauch ich vlt. im ganzen Jahr.

Und das ich meine Kaution zurückbekomme denke ich nicht die soll der einfach mit den 2 Mieten verechnen und dann hat sich die Sache für mich erledigt.
ist jetzt nur die Frage ob das auch so einfach geht.
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Ungelesen 12.04.11, 18:58   #15
Big Doe
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wenn du den schlüssel abgegeben hast brauchst du keine miete zu bezahlen .

falls jetzt in deiner alten wohnung jemand neu hingezogen ist mach direckt ne anzeige .

dann ist dein vermieter am arsch Doppelte miete kassieren alles klar

und schau mal in deine vertrag nach wie lang es ne auszieh zeit gibt .

zb meine vertrag ist von jahr 1900 wenn ich über 10 jahre miete gewohnt habe ,

kann ich direkt nächste monat ausziehen wenn ich will .

also muß ich nicht erst 3 monate abwarten .

den kaution kann er dir auch nach 1 jahr geben das ist schon richtig .

hatte mal bei WISO Sendung geschnappt .
Big Doe ist offline   Mit Zitat antworten
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