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Kündigung in der Probezeit in NRW

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Ungelesen 01.04.11, 19:26   #1
CAJ
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Standard Kündigung in der Probezeit in NRW

Hi
Hab ma ne frage an euch vlt kann mir ja jemand weiterhelfen.

Und zwar würde ich gerne Wissen ob is in NRW wären der Probezeit bei einer Handwerskausbildung eine ,,Kündigungsfrist" gibt ?

Ich frage hier WEIL ich habe meinen Ausbildungsvertrag noch nicht zurück erhalten also kann ich dort nicht nachschauen.
Und die Handwerkskammer leider schon zu hat, und ich keine Lust habe am Montag in meinen Betrieb aufzutauchen.
Eine neue Ausbidlungsstelle habe ich bereits diese beginnt in zwei Wochen also ist das ganze nichts unüberlegtes.
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Ungelesen 01.04.11, 19:34   #2
werwolff
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Ungelesen 01.04.11, 19:35   #3
Setchan
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Zitat:
Kündigung und kurze gesetzliche Kündigungsfrist
Ist die vereinbarte Probezeit Bestandteil eines unbefristeten Vertrages so gilt gesetzlich bis zu einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten nur eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach § 622 Abs. 3 BGB ist während der Probezeit die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Im individuellen Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag können andere Kündigungsfristen maßgeblich sein. Die verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit kann arbeitsvertraglich verlängert, aber nicht weiter verkürzt werden. Durch einen Tarifvertrag kann aber ggf. eine andere Regelung gelten.
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Also mein tipp: Tauch da auf und frag die Firmenleitung einfach. Was solln se schon machen, is ja schließlich nur probezeit^^
Und so machst du nicht ausversehen was vielleicht falsches

@Werwolff: Wo lebst du denn? o.o
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Ungelesen 01.04.11, 19:37   #4
Private Paula
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a) Wie du hast deinen Ausbildungsvertrag noch nicht zurück erhalten?*
b) Die Probezeit ist Unternehmens und Berufs abhängig
__________________
Take me down to the paradise city where the grass is green and the girls are pretty oh, won't you please take me home...


Private Paula ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.04.11, 19:41   #5
Setchan
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Zitat:
Zitat von Private Paula Beitrag anzeigen
a) Wie du hast deinen Ausbildungsvertrag noch nicht zurück erhalten?*
Jap sowas gibts^^ Kenn kollegen die nen halbes Jahr auf ihren vertrag gewartet haben
Is zwar nich die feine art aber kommt vor
Setchan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.04.11, 19:53   #6
Chre
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In der Regel ist die Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen.

Näheres kann dir nur dein Ausbildungsvertrag sagen. Das nächste Mal eine Kopie machen.

Geh am Montag hin und sag, dass du keinen Bock auf die Stelle hast. Was sollen die groß machen können?
Chre ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.04.11, 20:02   #7
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@ Private Paula
a) Ich hatte den Vertrag ja.
Habe disen unterschrieben und abgegeben.
Dan bekomme ich ja normal einen Durchschlag von der Handwerkskammer zurück von allen unterschrieben. Dies ist aber noch nichts passiert ^^. Aber arbeiten tue ich schon seit einem Monat.
b) vorher hatte ich ja den selben Breuf in Frankfurt diesen Vertrag habe ich noch und dort gab es keine Kündigungsfrist einzuhalten. Nur weiss ich halt nicht wie es hier aussieht.

@ Chre
Was mein Betreib machen kann MICH kündigen ^^ und das möchte ich nicht in meinem Lebenslauf haben.
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Ungelesen 01.04.11, 20:20   #8
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JA die Firma kann mich rausschmeißen wann sie will und auch ohne angaben von Gründen.
Aber das gildet für den Arbeitgeber. Ich glaub der Arbeitnehmer hat da andere Rechte weil du in gewisser weise dem Betrieb ja Schaden zufügst wenn du von heut auf morgen nicht mehr kommst.
Aber bei dem Bauer wo ich zurzeit bin halt ich es keine 2 Wochen mehr aus.
Und wenn ich dem dann noch sage das ich Kündige habe ich mir die Hölle auf erden geschaffen für die zeit welche meine Küdigungsfrist beträgt XD.
Und das muss vermieden werden.
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Ungelesen 01.04.11, 20:33   #9
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Ach mein gott sie nich so empfindlich^^
Ziehs einfach durch und fertig. Wird schon nicht dein untergang sein da noch zwei wochen zu weilen

oder du machstes halt wie die meißten die es aus welchen gründen auch immer nichtmehr aushalten und eh was neues in sicht haben: Nimmst nen Krankenschein für die restliche zeit. Ich glaub nicht dass du ne frist von mehr als zwei wochen hast.

Und dass der dich plötzlich vorher kündigen will is auch nicht das aus für deine karriere. Es ist probezeit und jeder chef kann da frei nach lust und laune schmeißen wie er will. Das sagt nichts über dich aus. Vor allem untragisch da du ja schon ne neue lehre sicher hast
Setchan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.04.11, 20:37   #10
jerujeru
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hab grade mal meinen alten ausbildungsvertrag rausgeholt von 2006 (IHK vertrag, mittleren Ruhrgebiet, IHK Bochum)

§7 Kündigung

1.Kündigung während der Probezeit.

Wärend der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

unter Punkt B im IHK vertrag wird deine probezeit eingetragen.Soweit ich weiss kann die zwischen 1 und 3 monaten sein aber meist liegt sie halt bei 3 monaten.

wichtig ist das du sowas schriftlich machen musst.setz dich so schnell wie möglich hin.schreib deine kündigung, muss ja nicht lang sein (muster gibt es im netz) und montag gehst da vorbei und reichst die ein und damit sollte die sache für dich gegessen sein.

selbst wenn der dich rauswirft und was auch immer.du schreibst deinen lebenslauf, und wenn du wirklich schon eine neue stelle in aussicht hast, hast du ja auch keine lücke im lebenslauf.
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
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jerujeru ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.04.11, 20:49   #11
CAJ
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ja so steht das in meinem von der Handwerkskammer Rhein-Main auch.
Aber meine Probezeit beträgt 4 Monate ^^ das weiss ich noch konnte mann so ankreuzen.

Ja aber wenn er mich rauswirft wird das bestimmt doch irgendwo vermerkt wo dann andere Betriebe das sehen können das ich z.B. wegen nicht erscheinens gekündigt wurde.
Und das den anderen Firmen zu erklären ist immer so ne sache.
CAJ ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.04.11, 10:35   #12
CAJ
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So habe es nun geklärt.

Für die die es interessiert.

Wärend der Probezeit ist nach §7 Absatz 1. eine Kündigung OHNE einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen möglich.

Heist soviel wie, mann kann von heute auf morgen gehen und muss keine Gründe dafür angeben.
CAJ ist offline   Mit Zitat antworten
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