Laut einem Beitrag aus dem Forum Raidrush wurde erneut ein Rapidshare-Uploader abgemahnt. Er hatte den Film "Umständlich verliebt" via Remote-Uplaod auf den Filehoster hochgeladen.
Dass Rapidshare IP-Adressen von Uploadern heraus gibt, ist nicht neu. Jetzt scheint es allerdings so, dass dies auch ohne Gerichtsbeschluss vonstatten geht. Zumindest geht in dem Schreiben welches der User von der Kanzlei Waldorf erhielt, nicht hervor, dass dafür ein Gerichtsbeschluss von Nöten war.
Der User hatte den Film "Umständlich verliebt" auf Rapidsahere hochgeladen. Daraufhin hat die Kanzlei Waldorf bei Rapidshare geklingelt und bat diese die IP-Adresse des Uploaders herauszugeben. Offenbar wurde die IP-Adresse ohne Weiteres an die Kanzlei Waldorf übergeben. Die IP führte allerdings nur zu einem angemieteten Server bei OVH.de. Von dort aus lud der User die Dateien - via Remote-Upload - auf die Server von Rapidshare. Nach einer Anfrage bei OVH, kam man auch dort ohne Weiteres an die benötigten Informationen.
Die Kanzlei fordert nun einen Schadensersatz in Höhe von 1.350 Euro. Zudem soll der Betroffene auch Rechtsanwaltskosten in Höhe von 911,80 Euro begleichen. Insgesamt muss er also 2.261,80 Euro bezahlen! Oder doch nicht...?
Den Server von welchem die Dateien hochgeladen wurden, hatte der Betroffene laut eigener Aussage auf eine anonyme Adresse registriert. Somit kann, zumindest theoretisch, die Anschrift welche die Kanzlei von OVH erhielt, nicht dem eigentlichen Uploader zugeordnet werden. Wie er dann allerdings zu dem Brief kam, will er nicht weiter erläutern.
Im Anschluss noch die Screenshots vom Schreiben, welches der User erhielt.