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myGully |
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16.03.11, 08:22
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 301
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Tatverdacht Straftat Versicherungsbetrug
Hallo
Kurze vorgeschichte,
habe im september 2010 ein fahrrad gekauft von privat.
habe aber kein richtigen kaufvertrag gemacht, nur quittung mit unterschrift.
so jetzt wurde mir das fahrrad im dezember geklaut.
habe es bei der polizei gemeldet und alles gezeigt was ich hatte vom fahrrad.
versicherung hatte dann im Januar gezahlt.
Jetzt habe ih ein brief bekommen von der polizei
wo drin steht
,,Tatverdacht der Vortäuschung einer straftat und des Versicherungsbetruges.,,
Hä??? was soll das?
noch zu mir. bin nicht vorgestraft oder irgendwas anderes in der richtung.
Mittlerweile weiß ich auch das ich ein kaufvertrag hätte machen müssen.
Und was nun?
kommen die mit solch einer masche durch????
und wegen den fahrrad es wa seid dem kauf in meinen keller verschlossen. sprich nicht mal ein nachbar kann bezeugen das ich das fahrrad hatte. 
und wo ich im dezember damit gefahren bin wa es die erste fahrt und da wurde es mir gestohlen.
kennt sich jemand damit aus????
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16.03.11, 08:57
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 301
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ich weiß seine adresse nicht
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16.03.11, 09:11
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 301
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ja stand an einer such & find wand im großmarkt.
hatte angerufen und dann hatten wir uns getroffen.
telefonnummer hatte ich nicht eingespeichert.
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16.03.11, 09:18
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Wurde die Anzeige von amtswegen gemacht (Pozilei) oder durch die Versicherung oder durch eine Dritte Person? Das wäre mal Wert in Erfahrung zu bringen.
Wenn Du das Fahrrad wirklich gekauft hast (Ohne dir etwas unterstellen zu wollen) so kannst Du eine Gegenanzeige machen wegen Verleumndung bzw. Übler Nachrede.
Für den Fall, dass Du dich vorher strafbar gemacht hast, wirds natürlich eng.
Vorher strafbar gemacht, wie geht das?
1. "Hehlerei" = Du kaufs mit dem Wissen, dass Ware keinen rechtmässigen Voreigentümer hatte
2. "Hehlerei" (als sogenannte straflose Ersatzhehlerei) = wenn du die Ware, ohne dem Wissen des
unrechtmässigen Eigentümers erworben hast. Hierbei wird es sich dann um eine Routineanzeige
handeln, die aus dem blossen Verdachtsmoment heraus gemacht wurde.
Mach dich aufjedemFalle bei der Pozilei kundig.
Gruss
__________________
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17.03.11, 07:44
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#5
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.641
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Moin,
es gibt bei Versicherungen Software die prüft alle Schadensfälle auf bestimmte Muster. Treten die auf wird der Fall einer speziellen Gruppe von Angestellten vorgelegt, die dann tiefer graben. Tun wir mal so als wären wir dieses Programm. Und plötzlich rattert uns ein Fall durch den Speicher der sich wie folgt darstellt.
Aufgrund eines handgeschriebenen Zettels mit einer Unterschrift deren Urheber nicht mehr ermittelbar ist, soll die Versicherung für ein Fahrrad bezahlen dessen blosse Existenz nie belegt wurde. Nienand hat es je gesehen. Es gibt keine Zeugen die den Kauf bestätigen können.
Da kann die Entscheidung nur lauten: If Case= very merkwürdig then make the rote Lampe on and ask the Chef!
Und mal unter uns. Das MUSS denen komisch vorkommen.
Denn warum sollte ich mir nicht einen Zettel schreiben auf dem steht: 350 € für ein Fahrrad Marke "Pröppelmann Pedaloblitz" erhalten. Unterschrift "Einar Schisshier".
Den Versicherungsfritzen erzähle ich dann "Das war ein Urlauber aus Norwegen der hatte sein Geld versoffen und brauchte die Kohle für den Heimweg"
Zu machen ist da für Dich nix. Du wirst (oder wurdest) sicherlich vorgeladen. Da Du als Beschuldigter vorgeladen wirst musst Du wohl auch antreten. Und dann erzählst Du den Polizisten Deine Geschichte. Dann heisst es abwarten. Tröstlich ist dabei vielleicht noch das die Polizei Dir BEWEISEN muss das es ein Betrug war. Das also das Fahrrad nie existiert hat oder nie in Deinem Besitz war.
Aber ich habe so die Befürchtung das sie das irgendwie beweisen können. Denn ich kann mir nicht vorstellen das die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren (?) einleitet ohne auch nur die Spur eines Beweises zu haben. Kann es sein das durch des blinden Schicksals grausame Fügung ein Versicherungsbetrüger geschnappt wurde bei dessen Vernehmung irgendwie auch Dein Name gefallen ist?
Merkwürdig ist das sie überhaupt auf Dich gekommen sind. Weder der Verkäufer noch der Dieb kannten Deinen Namen.
Die Versicherung? Wenn denen was merkwürdig vorkommt siehst Du bis zur Klärung keinen Pfennig. Da kommen Gutachter zu Dir die sich den Keller zeigen lassen, die Dich das Fahrrad beschreiben lassen u.s.w. Die fragen Dich ob der Einbruch gemeldet wurde. Wenn nicht, ist gleich der Ofen aus.
Kaum eine Versicherung erstattet Doch bei solchen Kleinigkeiten Anzeige weil ihnen was komisch vorkommt. Die zahlen nicht und kündigen Dir. Die haben aber gezahlt. Und damit ist der Fall für die abgeschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen das die regelmässig alle abgeschlossenen Fälle angucken ob ihnen im Nachhinein was komisch vorkommt.
Auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen. Ist das was Du geschrieben hast die Wahrheit? Oder ist es die Geschichte die Du der Versicherung erzählt hast und der Polizei erzählen willst? Und dieser Thread dient vor allem dazu, mal zu prüfen wie Deine Aussichten so sind. Oder eventuelle Schwachstellen der Story (die es ja gibt) vorher auszumerzen.
Von der weiter oben genannten Gegenazeige würde ich abraten. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Oder haben sie den Brief nicht in deinen Briefkasten geworfen sondern öffentlich verlesen? "Höret Höret ! Hiermit wird Frau Merkels Untertanen durch ihre Büttel kund getan ..." Wohl eher nicht. Also entfällt der wichtige Punkt der "öffentlichen Meinung". Für [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] gilt entsprechend das gleiche. Schön find ich hier "dessen Kredit zu gefährden " ...
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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17.03.11, 07:47
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#6
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 201
Bedankt: 210
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Da kann die Entscheidung nur lauten: If Case= very merkwürdig then make the rote Lampe on and ask the Chef!
Denn warum sollte ich mir nicht einen Zettel schreiben auf dem steht: 350 € für ein Fahrrad Marke "Pröppelmann Pedaloblitz" erhalten. Unterschrift "Einar Schisshier".
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Lächelnd in den Tag gehen, sehr schön, Danke
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17.03.11, 07:55
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 187
Bedankt: 280
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Die Polizei wirft DIR vor einen Versicherungsbetrug begangen zu haben. Da spielt der Verkäufer des Rades erstmal keine Rolle. Möglicherweise wird dir unterstellt gar kein Fahrrad gehabt zu haben und einfach um an Geld zu kommen es als gestohlen zu melden. Selbst wenn du beweisen kannst das du eines hattest, hilft das nicht wirklich weiter da du den Vorwurf des Versicherungsbetruges entgegentreten musst.
Also wo wurde das Rad Wie gestohlen? Gibt es dafür Zeugen? Wo hast du das Rad zuletzt abgestellt etc. etc. Das sind die wesentlichen Fragen die es zu beantworten gilt.
Du musst im übrigen NICHT zur Polizei gehen und dort aussagen.
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need a new guardian angel - mine is pretty much done
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17.03.11, 16:55
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#8
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.641
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Moin,
Zitat:
Zitat von Seneca
Du musst im übrigen NICHT zur Polizei gehen und dort aussagen.
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Das ist richtig. Wenn Du nicht hingehst passiert Dir erstmal nichts. Aber es ist ein Irrglaube das die Sache damit erledigt ist. Mann kann nicht davon ausgehen das die Behörden dann sagen "Ach der ist nicht gekommen. Schade da werden wir den Fall wohl zu den Akten legen müssen. So ein Pech wo wir uns doch schon so viel Arbeit gemacht haben" Wahrscheinlicher ist das sie etwas "muffig" reagieren. Das sieht dann meisst so aus das sie die Befragung als wichtig für die Lösung des Falles bezeichnen.
Infolge dessen wird die Ladung von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen. Alleine schon aus Gnatz werden sie Dir zeigen wollen das sie am längeren Hebel sitzen. Und wenn das passiert musst Du hingehen. Wenn nicht droht die zwangsweise Vorführung.
Bei einem solchen Ding würde ich auf jeden Fall einen Anwalt fragen. Denn selbst wenn Du nur als Zeuge befragt wirst kann die Sache schon während der Befragung kippen und Du wirst als Beschuldigter vernommen. Da hast Du ganz andere Rechte. Die Vernehmer sind meisst Profis. Die haben in solchen Dingen Übung. Da sagt man schnell Dinge die einem später sehr zum Nachteil gereichen.
Gib das Geld das Du für Dein Fahrrad bekommen hast für einen Anwalt aus. So hast Du wenigstens eine Chance mit einem zu Null aus der Sache rauszukommen.
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Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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17.03.11, 17:58
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 301
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hey
erstmal ein riesen danke schön an alle.
heute wa die vernehmung und habe alles gesagt was ich weiß, ( die wahrheit )
ich kann die polizei schon verstehen, weil ich ja auch kein kaufvertrag hatte.
naja, ma sehen, geht ja jetzt eh zum staatsanwalt mal sehen was die sagen.
aber vom prinzip brauche ich mir keine gedanken machen, weil ich die wahrheit gesagt habe, is halt echt doof das es keiner bezeugen kann das ich es besessen habe.
weil es glei nach dem kauf in mein keller gegangen ist und bei der ersten fahrt wurde es gestohlen, an einem öffentlichen platz, aber keiner hat was gesehen.
ich halt euch auf den laufenden, danke trotzdem...
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17.03.11, 20:09
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5
Bedankt: 9
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Hi,
da die Versicherung bezahlt hat, hattest du wohl eine Zusatzversicherung in deiner Hausratversicherung gegen Fahrraddiebstahl dabei oder ?? Wie hoch (normalerweise ist es so 1% oder 2% der Hausratsumme) ist denn deine Zusatzvers ??
Ein Fahrrad gehört nämlich zum Hausrat und da du es verschlossen UND im Gebäude hattest fällt es darunter. Ausnahme z. Bsp. nicht abschließbarer Gartenschuppen und Fahrrad würde dort stehen - da hättest Pech gehabt.
Die Versicherung wollte doch bestimmt den Wert des Fahrrades wissen oder ?? Ansonsten hättest ja kein Geld bekommen.
Wie hast du den Wert denn nachgewiesen - Rechnung hattest ja wohl keine, also die Quittung.
Soweit alles im normalen Bereich.
Mich interessiert die Frage: WER hat dich angezeigt wegen Betruges - die Versicherung ??
Wäre schon komisch, denn bevor irgendwo etwas bezahlt wird, prüfen die doch den gesamten Sachverhalt mit Schadensanzeige etc. etc.
Mfg
Gerd
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18.03.11, 07:33
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 16
Bedankt: 14
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Leider fehlen in Deinem Post ein paar wichtige Angaben:
Wie alt war das Fahrrad und was hast dafür hingelegt?
Wenn die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen feststellt, dass Du eine Quittung über z.B. 1200,00 € vorgelegt hast für ein Fahrrad das in Wirklichkeit nur einen Wert in Höhe von 300,00 € hatte zudem in Verbindung mit "immer im Keller verschlossen und keiner hat es jeh gesehen" und ausgerechnet im Dezember (lag Schnee oder hats zu dem Zeitpunkt geschneit? wars extrem kalt?) bei der ersten Fahrt wirds dir geklaut da kann man schon von Polizeiseite aus auf komische Gedanken kommen.
Was hat denn die Versicherung dazu gemeint? Haben die irgend etwas geprüft an Deinen Angaben oder einfach nach Quittungsvorlage bezahlt?
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18.03.11, 08:36
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 301
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hey
also ich nur eine quittung für das fahrrad, wert ca. 520€
angezeigt hat mich die polizei.
die versicherung nicht weil die hatte ja auch schon bezahlt.
das fahrrad wa 2 jahre alt laut verkäufer. hat er damlas jedenfalss gesagt.
1% der versicherungssumme ist in der hausratversicherung.
zwischen 400 - 450€ habe ich bekommen.
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18.03.11, 12:53
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#13
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Newbie
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 67
Bedankt: 37
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Ab zum Anwalt, am besten Fachanwalt für Strafrecht. Die Anzeige kannst du nur mit den Akten nachvollziehen, und an die kommt nur ein Strafverteidiger (bzw. jeder Anwalt) ran. Klingt alles schwer seltsam.
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18.03.11, 15:22
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#14
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La chaba ya Botswana
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Tlokweng
Beiträge: 125
Bedankt: 149
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Bin ich der Einzige, dem das alles hier sehr seltsam vorkommt?
Sorry wenn ich dem TS auf die Füsse trete aber ich habe das Gefühl er trollt.
Wieso zeigt dich die Polizei an? Und warum? Die müssen das doch irgendwie begründen.
Ich glaube von dem Ganzen gar nichts! Sorry
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19.03.11, 14:15
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5
Bedankt: 9
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Hi,
ich muss Tricho recht geben.
Klingt sehr suspekt.
Warum zeigt DIREKT die Polizei an ???
Normalerweise wird die doch erst aktiv, wenn ein begründeter Tatbestand vorliegt.
Und der liegt nach allem was man hier liest, nicht vor.
Welchen Grund soll also die Polizei haben, von sich aus aktiv zu werden ??
Getreu dem Motto: Wir suchen uns mal einen aus und dem zeigen wir mal wo der Hammer hängt 
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21.03.11, 20:30
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#16
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Banned
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 37
Bedankt: 6
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Die Geschichte ist doch totaler Blödsinn 
War wohl einem Polizisten langweilig zwischen dem Donut und dem Kaffee, drum hat er fix ein paar Unschuldige wegen ein paar hundert EUR angezeigt. Ja, das passiert hier in D tagtäglich ...
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22.03.11, 07:43
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#17
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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Mir ging es damals genau so , bin mit meinem roller an einer ampel gestanden und mir ist hinten einer drauf , freundin und ich lagen auf der strasse dannach , also nix schlimmes , mein roller beschädigte ein stehendes auto , derjenige der mir drauf ist fuhr weiter und nicht mehr wiedergesehen ,anzeige gemacht wegen fahrerflucht u. unterlassener hilfeleistung , 4 wochen später bekam ich eine Anzeige wo drinnen stand : Anzeige wegen vortäuschung einer straftat u. versicherungsbetrug ?! obwohl augenzeugen da waren ! Naja das ganze wurde fallengelassen und ich bekam das geld von der versicherung . Das ist aber jetzt schon 10 jahre her ! Also das war bei mir auch die Polizei ,das kann gut zutreffen bei ihm !
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22.03.11, 08:45
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#18
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.641
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Moin,
der Unterschied ist die Reihenfolge. Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Schaden entstanden. Dann wurde es bei der Versicherung eingereicht. Die sind stutzig geworden und haben wohl erstens nicht gezahlt und zweitens Anzeige erstattet. Als der Verdacht ausgerämt war haben sie gezahlt.
Das ist ja auch so in Ordnung. Aber das sie erst zahlen (und damit den Vorgang abschliessen) und danach ermittelt die Polizei ist unlogisch. Warum? Woher kam der Verdacht? Irgendwie von irgendwem muss ja die Polizei von einem Betrugsverdacht Kenntnis bekommen haben. Von der Versicherung wohl nicht. Die haben es ja schon geprüft und sind zu einem Ergebnis gekommen. Und ausser versichertem und Versicherung war ja an der Abwicklung des "Schadens" keiner beteiligt.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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27.03.11, 18:03
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#19
|
Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 301
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Zitat:
Zitat von abahacufj
Mir ging es damals genau so , bin mit meinem roller an einer ampel gestanden und mir ist hinten einer drauf , freundin und ich lagen auf der strasse dannach , also nix schlimmes , mein roller beschädigte ein stehendes auto , derjenige der mir drauf ist fuhr weiter und nicht mehr wiedergesehen ,anzeige gemacht wegen fahrerflucht u. unterlassener hilfeleistung , 4 wochen später bekam ich eine Anzeige wo drinnen stand : Anzeige wegen vortäuschung einer straftat u. versicherungsbetrug ?! obwohl augenzeugen da waren ! Naja das ganze wurde fallengelassen und ich bekam das geld von der versicherung . Das ist aber jetzt schon 10 jahre her ! Also das war bei mir auch die Polizei ,das kann gut zutreffen bei ihm !
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wenigstens einer der mir glaubt
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