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myGully |
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04.03.11, 16:17
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#1
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Newbie
Registriert seit: May 2010
Ort: Germany
Beiträge: 52
Bedankt: 83
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Ausbildungsrecht ?!
Hallo zusammen , ich hoffe das unter euch ein paar angehende , oder studierte Juristen sind. Und zwar geht es um folgendes:
Ein Freund von mir hat ein paar Probleme , er macht gerade ne schulische Ausbildung , und wollte sich eine Woche unterrichtsfrei nehmen , da er in dieser Zeit ein Praktikum machen wollte. Da ab Mitte des Jahres bei ihm ein Anerkennungsjahr ansteht dient das Praktikum dem Zweck dass seine zukünftige Arbeitgeberin sich ein Bild von ihm machen kann. 5 Tage Praktikum klingt vielleicht viel , allerdings ist es im Bezug auf das Klientel Notwendig so eine lange Testzeit zu durchlaufen. Nun hat die Schulleitung gesagt , dass sie das nicht genehmigen wird. Mit der Begründung , sie hätte bei einer Schülerin aus ihrer Klasse auch schon einmal Nein gesagt und damit alles gleichberechtigt zugeht könne sie das jetzt auch nicht genehmigen.
Jetzt ist die Frage gibt es da auf Seiten des Gesetzgebers eine Regelung ? oder ein Recht auf ein Praktikum ? wenn ja , wo finde ich das ? kennt jemand Paragraphen ? Oder kennt die Stelle , die dafür Zuständig ist ?!
lg RoacHHcaoR
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schon BEDankt?
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04.03.11, 16:45
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#2
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 347
Bedankt: 792
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ein recht auf praktikum? ich bezweifle, das es sowas gibt.
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04.03.11, 16:52
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#3
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Newbie
Registriert seit: May 2010
Ort: Germany
Beiträge: 52
Bedankt: 83
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Hmm... also , ich weiss , dass es für die Oberstufe so eine Recht gibt das wurde uns damals mitgeteilt.
Dann muss es ja auch sowas an der Berufsschule geben , schließlich geht es ja auch um seine Zukunft oder ?
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schon BEDankt?
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04.03.11, 17:16
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 201
Bedankt: 210
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Genau Hoorizon -.-
Und falls dann was beim Praktikum passiert ist er nicht versichert...
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04.03.11, 17:26
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#5
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Newbie
Registriert seit: May 2010
Ort: Germany
Beiträge: 52
Bedankt: 83
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Die Frage wäre dann , da er ja schon in der Schule gefragt hat , ob das auffällt , und ob das Konsequenzen für ihn oder den Arzt hätte
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schon BEDankt?
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04.03.11, 17:43
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#6
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 347
Bedankt: 792
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Zitat:
Zitat von RoAcHHcAoR
Hmm... also , ich weiss , dass es für die Oberstufe so eine Recht gibt das wurde uns damals mitgeteilt.
Dann muss es ja auch sowas an der Berufsschule geben , schließlich geht es ja auch um seine Zukunft oder ?
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das was du meinst, ist was anderes...naja fast was anderes.
das von dir genannte praktikum ist dafür da, das schüler mal ins arbeitsleben und evtl. auch in ihren wunschberuf reinschnuppern kannst. dieses prkatikum ist auch im lehrplan drin.
in einer berufsschule ist sowas nicht im lehrplan enthalten (zumidnestens nicht bei mir damals in BaWü), zumal eine berufsschule ja schon sowas ähnliches wie ein praktikum ist.
und noch eins vorweg: der sinn eines praktikums ist NICHT der, das ein arbeitgeber sich ein bild mit praktikanten machen kann. das praktikum ist für den zukünftigen arbeitnehmer.
in deinem fall nennt man sowas probearbeiten....oder wie ich es nenne: gratisarbeiter
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04.03.11, 22:29
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#7
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Newbie
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 67
Bedankt: 37
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Nein, soetwas gibt es nicht. Zuständig für sowas ist die Fachaufsicht für die Ausbildung, normalerweise die IHK. Das Probearbeiten/"Praktikum" kann in der unterrichtsfreien Zeit->Ferien abgeleistet werden.
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05.03.11, 06:05
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#8
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Pferdewurst ist lecker!
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 120
Bedankt: 141
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Jetzt streht die Schule schon dem Ausbildungsplatz im Weg. Kein Wunder das wir soviele freie Lehrstellen haben, welche nicht besestzt werden können. Es fehlt ja an "fähigen" Bewerbern *pfui*
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Die besten Horrorfilme aller Zeiten.
Zitat:
Zitat von Slazer23
Der Film von Bushido soll grauenhaft sein^^
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