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myGully |
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01.03.11, 15:55
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 11
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Roller... Kaufen
Hey Leute,
Ich habe mir vor ein Roller demnächst zu kaufen....Da ich bald mit mein Autoführerschein fertig bin und ich das Jahr zwischen 17-18 überbrücken muss.... meine frage: Welche Roller sind zuverlässig und gut zu tunen  bzw. ich wollte maximal 1000€ augeben und mir damit ein gebrauchten Roller holen habe zu erst an an Yamaha Aerox gedacht aber die sind auch noch gebraucht relativ teuer....
Sagt mir mal bitte eure Meinung ......
LG KampfCHinchilla
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01.03.11, 17:39
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#2
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 77
Bedankt: 14
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Wohnst du in Ost- oder Westdeutschland?
Wenn du in Ostdeutschland wohnst würde ich mir lieber eine Simson S51 kaufen. Kostet so zwischen 300-500 Euro und ist schneller als ein Roller (fährst um die 70 km/h eine Enduro sogar 90 km/h). In Westdeutschland weiß ich nicht ob es die Teile überhaupt zu kaufen gibt. Sind aber bei uns Junglichen aus Ostdeutschland beliebter als Roller!
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BEDANKEN TUT NICHT WEH
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01.03.11, 17:46
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#3
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WIDERSTAND IST ZWECKLOS !
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 104
Bedankt: 28
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Kauf dir ne gebrauchte Piaggio NRG oder nen TPH. Die pia kisten halten mega lange und sind auch gut zu tunen wenn man weis wie
Ich kenne mich relativ gut aus auf dem gebiet. Die pias sind echt am zuverlässigsten
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01.03.11, 20:01
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 11
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TheResistance
Piaggio NRG was kosten die ungefair..?!?! bzw was sollte ich ausgeben wenn ich noch ein gescheiten hbaen will?!?! also mein ding soll so um die 60 fahren aber halt ne bomben beschleunigung hbaen... das ist so das wichtigste für mich viel mehr speed will ich net wegen polizei...^^
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01.03.11, 20:05
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#5
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WIDERSTAND IST ZWECKLOS !
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 104
Bedankt: 28
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So ca 600 € maximum für nen gebrauchen. entdrosselt laufen die so 60-70 und wenn dir die beschleunigung nicht reicht kann man da sicherlich noch was dran ändern
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01.03.11, 20:59
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 11
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hehe beschleunigung ist für mich das wichtigste mehr als 60 will ich net fahre.. dinger sind ja sowie so nur fpür 50 ausgelegt...für 600€ hbae ich jetzt keinen super in schuss gefunden...
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01.03.11, 21:07
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 11
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wobei cih das teil sau nice finde : [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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01.03.11, 21:18
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#8
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der stiffmaster himself!
Registriert seit: Nov 2009
Ort: hinter Bagdad
Beiträge: 771
Bedankt: 374
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nen speedfight 2 da kannste auch gut dran rumschrauben
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Wie der Führer sitz' ich hier,
die braune Masse unter mir.
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01.03.11, 21:30
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 11
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ja @s0undm4st3R aber ich will unter 800€ bleiben weiß ja net was es da für schöne angebote gibts z.b. nach was ich genau gucken muss das die dinger noch gut in schuss sind..?!?!
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01.03.11, 21:40
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#10
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 440
Bedankt: 635
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leicht wahllos? mit einem autoführerschein roller zu tunen? dir ist klar, dass jegliche veränderumg an der leistung eines rollers strafbar ist und schlussendlich zu zweifeln an deiner charakterlichen eignung zum führen eines kfz führt? ist ja nicht "nur" der mofa-schein. wirst du damit erwischt verlängert sich deine probezeit auf 4 jahre, du kriegst ein aufbau-seminar und darfst strafe zahlen. da stört es nicht, dass er "nur" 60 fährt (wenn du da an den richtigen grünen/blauen gerätst kreidet er dir auch an, dass er eig. nur 45 fahren darf, simson ausgeschlossen!) zumal du ohne versicherungsschutz und ohne gültigen führerschein fährst. da kannste auch gleich ohne en motorrad fahren.
fazit: das 1 jahr ungetunt fahren oder mach was gescheites, en motorrad-lappen zum beispiel und lauf!
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02.03.11, 07:22
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#11
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 833
Bedankt: 234
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@ecstasy69
Danke so musste ich es nicht schreiben^^
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02.03.11, 11:24
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#12
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von ecstasy69
.... dir ist klar, dass jegliche veränderumg an der leistung eines rollers strafbar ist und schlussendlich zu zweifeln an deiner charakterlichen eignung zum führen eines kfz führt?
Wirst du damit erwischt verlängert sich deine probezeit auf 4 jahre, du kriegst ein aufbau-seminar und darfst strafe zahlen. da stört es nicht, dass er "nur" 60 fährt (wenn du da an den richtigen grünen/blauen gerätst kreidet er dir auch an, dass er eig. nur 45 fahren darf, simson ausgeschlossen!) zumal du ohne versicherungsschutz und ohne gültigen führerschein fährst. da kannste auch gleich ohne en motorrad fahren.
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Dem ist eigentlich nichts mehr zuzufügen außer
Klasse M ist nicht Mofa Prüfbescheinugung
Aufbauseminar je nach dem zwischen 400 - 500 € mußt Du immer dazurechnen + Bußgelder, Verwaltungskosten.
Informiere Dich genauer - ältere 50 ccm Kleinkrafträder stehen unter " Besitzstandwahrung " heißt - dürfen bis 60 km/h fahren.
1. Sison
2. Java
3. Honda CB, DAX, Monkey, andere
Schau auf Ebay
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02.03.11, 13:24
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#13
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Wiedermal so geil, die Aussagen hier.
Zitat:
eine Simson S51 kaufen. Kostet so zwischen 300-500 Euro und ist schneller als ein Roller (fährst um die 70 km/h eine Enduro sogar 90 km/h).
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Bitte begründen, warum zwei Streben am Rahmen und eine etwas andere Optik für 20 km/h mehr sorgen. Muss wohl am Luftwiderstand liegen, denn beide haben ja den gleichen Motor (3,7 PS @ 5500 upm).
Zitat:
mehr als 60 will ich net fahre.. dinger sind ja sowie so nur fpür 50 ausgelegt...
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Begründe bitte, warum ein Fahrzeug, dass für ~80 km/h gebaut, geprüft und zugelassen wurde, plötzlich nur noch 50 km/h aushält, sobald es die Grenze zu Deutschland überquert und eine Drossel eingebaut bekommen hat. In der Schweiz und in anderen Ländern, in denen die Fahrzeuge nicht gedrosselt werden müssen, gibt es seltsamerweise keine Probleme mit den baugleichen Rahmen und baugleichen Bremsen.
Zitat:
zumal du ohne versicherungsschutz und ohne gültigen führerschein fährst.
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Begründe bitte, warum Fahren ohne Versicherungsschutz vorliegt, wenn er eine Versicherung abgeschlossen hat.
Seine Versicherung wird ihn in Regress nehmen, natürlich, aber trotzdem muss und wird sie für von ihm verursachte Schäden aufkommen.
Zitat:
Informiere Dich genauer - ältere 50 ccm Kleinkrafträder stehen unter " Besitzstandwahrung " heißt - dürfen bis 60 km/h fahren.
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Wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen sind.
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02.03.11, 18:11
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#14
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von Katzenfisch
1. Begründe bitte, warum Fahren ohne Versicherungsschutz vorliegt, wenn er eine Versicherung abgeschlossen hat.
2. Seine Versicherung wird ihn in Regress nehmen, natürlich, aber trotzdem muss und wird sie für von ihm verursachte Schäden aufkommen.
3. Wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen sind.
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1. Sobald ma Fahrzeug Veränderungen vorgenomen worden sind, erlischt die Betriebserlaubnis. Ohne Betriebserlaubnis kein Versicherubgsschutz ( rest so wie Du beschrieben hast ).
2. Na wenn man die 5 000,- € in der POrtokasse hat, spielt se keine Geige
3. Mag sein dass es in dem Fal der DDR ist, was ist aber mit den anderen Herstellern ?
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02.03.11, 18:32
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 11
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Ja ist mir cla aner bei erstmaligen erwischen muss mann werder ein aufbausiminal machen... Wobei ich mich jetzt beim genaueren überlegen werde ich es lassen ich bleib bei den 50Kmh... damit ich eben kein stress bekomme aber ich darf nicht mal das teil auf beschleunigung tunen?? was für ein dreck
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02.03.11, 18:45
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#16
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von KampfChinchilla
Ja ist mir cla aner bei erstmaligen erwischen muss mann werder ein aufbausiminal machen...
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Hasi,
wer hatte Dir den " Bären " aufgebunden ?
Du bist in besitz der Fahrerlaubnis, für Dich gelten die gleichen Regeln wie für andere. Fahren ohne Betriebserlaubnis - Versicherungschutz sind 7 Punkte + 3 Monate Fahrsperre.
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02.03.11, 19:06
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#17
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Zitat:
Zitat von aknx7
3. Mag sein dass es in dem Fal der DDR ist, was ist aber mit den anderen Herstellern ?
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Siehe hier:
Zitat:
§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
(.....)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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D.h. alles, was damals in der DDR gebaut wurde und in der DDR eine Betriebserlaubnis erhielt, gilt heute als Kleinkraftrad und darf mit Klasse M gefahren werden. Allerdings wirst du nicht viele andere Hersteller finden, die damals in der DDR Kleinkrafträder hergestellt haben
D.h. die ganzen Dax, Honda usw dürfen nicht gefahren werden, egal wie alt, da sie nicht in der DDR gebaut wurden und folglich keine "Kleinkrafträder im Sinne der Vorschriften der DDR" sind. Aus dem Grund darf man beispielsweise auch keine Kreidler, welche 50ccm hat und mit 85 km/h eingetragen ist, mit M fahren. Sie ist zwar vor 1992 gebaut, aber eben nicht im Osten.
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02.03.11, 19:18
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#18
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von Katzenfisch
D.h. die ganzen Dax, Honda usw dürfen nicht gefahren werden, egal wie alt, da sie nicht in der DDR gebaut wurden und folglich keine "Kleinkrafträder im Sinne der Vorschriften der DDR" sind. Aus dem Grund darf man beispielsweise auch keine Kreidler, welche 50ccm hat und mit 85 km/h eingetragen ist, mit M fahren. Sie ist zwar vor 1992 gebaut, aber eben nicht im Osten.
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Danke für den §§ wäre noch nett wen Du schreiben würdest von welchem Gesetz / Verordnung es ist.
Was hat das Recht der DDR mit dem Recht der BRD in dieswm Fall zu tun ?
Ehemaliger FeV § 76 Übergangsrecht garantiert mir eben, das ichg die 60 km/h fahren kann.
Kreidler ( Florett ) entzieht siech meiner Kenntnis mit welcher BBH er damals die Zulassung bekommen hatte.
Wie gesagt BRD hatte das DDR Recht übernommen und nicht umgekehrt, dafür steht auch der § 76.
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02.03.11, 20:21
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#19
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Ist öfter hier
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 204
Bedankt: 74
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fährt sich gut ist günstig verbraucht nicht viel
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02.03.11, 20:31
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#20
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Zitat:
Zitat von aknx7
Danke für den §§ wäre noch nett wen Du schreiben würdest von welchem Gesetz / Verordnung es ist.
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FeV, §76 Übergangsrecht
Zitat:
Ehemaliger FeV § 76 Übergangsrecht garantiert mir eben, das ichg die 60 km/h fahren kann.
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Das stimmt, er garantiert dir, dass du 60 km/h mit Kleinkrafträdern fahren darfst, die vor dem 28.02.1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen sind bzw 50 km/h mit Fahrzeugen, welche nicht in der DDR gebaut wurden und vor 2001 in Verkehr kamen.
Eine Honda CB50 kam nicht vor dem 28.02.1992 in der DDR in den Verkehr, demzufolge darf sie zwar 60 km/h fahren, allerdings brauchst du mindestens A1.
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02.03.11, 20:45
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#21
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 440
Bedankt: 635
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Zitat:
Zitat von aknx7
Dem ist eigentlich nichts mehr zuzufügen außer
Klasse M ist nicht Mofa Prüfbescheinugung

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THX weiß ich. War eher als Anspielung auf alle Tuner gedacht. Die sind wenigstens so schlau und machen keinen "richtigen" Führerschein sondern nur diese Prüfbescheinigung. Good N8 Folks!
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02.03.11, 23:07
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#22
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Banned
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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achte auf die posts
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03.03.11, 11:02
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#23
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von Katzenfisch
FeV, §76 Übergangsrecht
Eine Honda CB50 kam nicht vor dem 28.02.1992 in der DDR in den Verkehr, demzufolge darf sie zwar 60 km/h fahren, allerdings brauchst du mindestens A1.
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Was wilst Du mit dem " C " vom §8 ? Innden beiden Staaten gab / gibt es unterschiedliche § / Recht. Ich rede über BRD Du über DDR, so kommen wier niemmals auf den gleichen Nenner
FeV § 76
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
6.§ 6 Abs. 1 zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)
Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Du Zitirest " C " das für die FZ der DDR zuständig ist trift aber hierbei nicht zu
8.§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
c.Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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03.03.11, 13:27
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#24
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Da stimme ich dir natürlich zu, gegen den von dir zitierten Abschnitt gibts nichts einzuwenden.
Ich hab mich allerdings immer auf die Frage bezogen, was man mit Klasse M fahren darf und was nicht. Da ist nunmal die einzige Möglichkeit, ein schnelleres Fahrzeug zu fahren, eine alte Simson aus der DDR.
Bei dem von dir zitierten Abschnitt steht ja schon am Anfang:
Zitat:
6.§ 6 Abs. 1 zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)
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Diese dürfen natürlich über 40 km/h fahren, keine Frage, allerdings steht ja auch klar da, dass es sich dabei dann um Leichtkrafträder (heute allgemein als 125er bezeichnet) handelt, und für die braucht man mindestens A1. Mit Klasse M dürfen nur "Kleinkrafträder" (Roller, Mokick usw) gefahren werden.
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03.03.11, 13:45
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#25
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von Katzenfisch
Diese dürfen natürlich über 40 km/h fahren, keine Frage, allerdings steht ja auch klar da, dass es sich dabei dann um Leichtkrafträder (heute allgemein als 125er bezeichnet) handelt, und für die braucht man mindestens A1. Mit Klasse M dürfen nur "Kleinkrafträder" (Roller, Mokick usw) gefahren werden.
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Nach dem damaligen Recht bis 60 km/h, Ab 60 km/h A1.
Amen
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03.03.11, 14:21
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#26
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 25
Bedankt: 6
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Ich fahre auch ne Simson S51E mit 60km/h.
Hat auch einen ganz anderen Charme, wenn man den guten alten 2-Takt Motor anschmeißt und das Ding rattert los inkl. Öl-Benzin Geruch
Oder wenn man an einem Jungspund mit Asia-Roller lockerläßig vorbeifährt.............koool 
oder falls sie einen überholen (weil getuned) an der nächsten Ampel in Begleitung von Polizei an den Straßenrand gebracht werden..........kool
Hachja, Simson, du wirst wohl ewig leben.
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