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BUND: Aufweichung der Null-Toleranz verstößt gegen EU-Recht
Zitat:
08.02.2011 | permalink
BUND: Aufweichung der Null-Toleranz verstößt gegen EU-Recht

Kuh mit Zunge Heimische Futtemittel ohne Gentechnik sind lecker. Foto: Volker Hausmann, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Während die EU-Mitgliedsstaaten über die Aufhebung der Null-Toleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen abstimmen, wird immer mehr deutlich, mit welchen rechtlichen Tricks versucht wird, Gentechnik in der EU auf den Markt zu bringen.
Ein neues Rechtsgutachten des BUND zeigt, dass das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verfahren zur Grenzwert-Einführung gegen EU-Recht verstößt. Die EU-Kommission hatte den Vorschlag gemacht, einen Grenzwert von 0,1% für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln einzuführen. "Mit ihrem Pro-Gentechnik-Kurs gibt die EU-Kommission dem immensen Lobbydruck der Futtermittelindustrie nach. Diese möchten ihre Futtermittel verkaufen, egal ob Gentech-Produkte in Europa zugelassen sind oder nicht", so Heike Moldenhauer vom BUND. Wenn Deutschland für den Vorschlag stimmt, würde Bundesagrarministerin Aigner damit der Argumentation einer Futtermittelindustrie folgen, die in Deutschland gerade den Doxin-Skandal verursacht hat. Selbst die USA, die in der Sache enormen Druck auf die EU ausüben, lassen keine GVO ins Land, die dort nicht zugelassen sind.
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