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Frage zum Mietrecht (als Vermieter)

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Ungelesen 10.02.11, 18:40   #1
[Sturmtiger]
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Standard Frage zum Mietrecht (als Vermieter)

Hi,

ich suche Infos zur Erstellung eines Mietvertrages bzw um vorher diverse offene Fragen zu klären. Ich kenne mich in diesem Gebiet nicht aus und mein Freund, um den es geht auch nicht. Daher würde ich gern ein paar Fragen beantwortet haben oder Tipps bekommen, der sich in diesen Gebiet auskennt. Weil leider haben ja Mieter heut zu Tage mehr Rechte, als der eig Vermieter.


Zur Situation: Das Haus meines Kumpels steht leer (Neubau, mit großer Ladenfläche im EG). Auf diesen Haus läuft noch ein Kredit. Sein Vater ist ausgezogen und seine Mutter auch. So, da das Haus auf dem Grundstück seiner Oma steht und die urpsrünglichen Kreditnehmer ausser Haus sind, muss sie den Kredit weiter zahlen.
Mein Kumpel soll aber das Haus bekommen, wenn der Kredit abgezahlt ist.
Leider kann sie den Kredit nicht alleine abzahlen (Mann tot) und hat das Haus vermietet mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Details kann ich nicht nennen..

Jetzt hatse bammel, das die die Mieter "durch Zufall" irgendwie nach 5 Jahren anspruch darauf haben bzw die nicht loswird. Also wie gesagt, Laufzeit ist Laufzeit oder kann das angefochten werden? Weil die sich schon angeblich, oben in der Wohnung alles zurecht machen (Schlüssel haben die ja für alles) und das bereitet mein Kumpel und seiner Oma schlaflose Nächste.

Über kurze Präzise antworten würde ich mich freuen, ansonsten muss sich das ein Anwalt oder so mal anschauen.

Gruß
[Sturmtiger] ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.02.11, 19:29   #2
sumisu25
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Zitat:
Zitat von [Sturmtiger] Beitrag anzeigen
muss sich das ein Anwalt mal anschauen.
Super Idee!

Weil das ganze hört sich sehr kompliziert an...
sumisu25 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.02.11, 13:55   #3
Dr.Anton
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Du mußt zwei Mietverträge bei dir Unterscheiden.

Einmal den Gewerblichen für den Laden. Hier kann man im Grunde alles Vereinbaren. Man sollte es nur möglichst genau im Vertrag festhalten. Hier kommt man wohl an der Hilfe eines Anwalts nicht vorbei. Sonst ist man der Dumme.

Und dann den Privaten Mietvertrag für die Wohnung. Hier gibt der Gesetzgeber so einiges vor. Und vom BGH wurden viele Klauseln aus alten Mietverträgen für Ungültig erklärt. Hier kann man einfach einen Mustermietvertrag aus dem Netz oder vom Schreibwarenhandeln nehmen. Man sollte nur sehen, das er Aktuell ist und die BGH-Entscheidungen schon enthält. Mit denen macht man sicher keinen großen Fehler. Insbesondere wenn man bedenkt, das Möglicherweise heute gültige Zusatzvereinbarungen in fünf Jahren nicht mehr gelten.

Und zum fünf Jahresvertrag. Da muß man einen Zeitmietvertrag machen. In dem muß ein fester Termin für das Ende des Mietvertrages stehen. Also nicht Mietvertrag für fünf Jahre, sondern da muß stehen: "Der Mietvertrag endet automatisch ohne Kündigung am 31. August 2016". Eventuell mit der Ergänzung: " wenn nicht vorher Vertraglich in beiderseitigen Einvernehmen eine Verlängerung vereinbart wurde."

Der Text ist nur Beispiel, ob er rechtlich gesehen anders Formuliert werden muß, das mußt du leider selber prüfen.
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.02.11, 18:47   #4
MonsterDig
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Also grundsätzlich sind Mietverträge auf bestimmte Zeit nicht zulässig. Ausnahmen stehen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Also wenn der Vermieter keinen der aufgeführten Gründe hatte um das Mietverhältnis auf Zeit zu schließen, dann gilt der Mietvertrag per Gesetz als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Da muss auch nichts angefochten werden.
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MonsterDig ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.02.11, 13:12   #5
Dr.Anton
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Als Vermieter, mit einem nicht selbst genutztem Haus, dürfte es sehr schwer werden Prozesskostenhilfe zu bekommen. Im Gegensatz zu der selbst genutzten Wohnung zählt so ein Objekt zum Verwertbaren Vermögen.
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.02.11, 00:21   #6
asdgasdf
Dr. Dr. Riuk
 
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eigenbedarf anmelden
im schlimmsten fall darf man danach für eine bestimmte zeit nicht weitervermieten.

ob die gewerbefläche daran was ändert > google

wenn man trotzdem nicht schlafen kann:
Vermieterverein
Rechtsschutzversicherung

letzteres braucht man als vermieter einfach, es gibt so viele asoziale mieter, denen man sowas nicht ansieht
asdgasdf ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.02.11, 17:54   #7
cross_shot
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Zitat:
ansonsten muss sich das ein Anwalt oder so mal anschauen.
nein nein, überlass das dem mygully-Anwälteteam!
cross_shot ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.02.11, 17:56   #8
Ultimar0
Anfänger
 
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Erkundige dich doch einfach beim Vermieter o.o ?!
Ultimar0 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.02.11, 18:48   #9
phos
Anfänger
 
Registriert seit: Nov 2008
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1. wieso wird ein kreditnehmer durch einen umzug/auszug aus dem kredit befreit und jemand anderes muss dafuer aufkommen ? also, da muss schon ne einigung statt gefunden haben.

2. im mietvertrag muss ein datum fuer beendigung des mietvertrages stehen, wobei es nicht mal gewaehrleistet ist, dass diese regelung rechtens ist. kommt halt drauf an.

3. im endeffekt bedeutet die 5 jahres-vereinbarung nur,dass man sich darauf geeinigt hat in dieser zeit auf die gesetzl. kuendigungsfrist von 3 monaten zu verzichten- nicht mehr und nicht weniger.

lies den mietvertrag mal ganz genau, laufzeit, kuendigungsfrist etc. und nach 5 jahren mietzeit hat niemand anspruch auf eigentum am haus. dann muessten ja etliche rentner saemtliche haeuser besitzen in denen sie zur miete wohnen.


4. seit doch froh, dass ihr einen mieter habt, der fuer den abtrag sorgt und jeden monat puenktlich bezahlt. der enekelsohn wuerde bestimmt weniger miete zahlen muessen und ausserdem ist in 5 jahren sicher kein neubau abbezahlt.



noch ein nachtrag:

Kündigungsfristen nach §573c BGB :
wenn der mieter kuendigt :

bis 5 Jahre drei Monate
mehr als 5 Jahre drei Monate
mehr als 8 Jahre drei Monate

kuendigt der vermieter :

bis 5 Jahre drei Monate
mehr als 5 Jahre sechs Monate
mehr als 8 Jahre neun Monate
phos ist offline   Mit Zitat antworten
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